Norm
EO §78Rechtssatz
Die Bekämpfung der Ansicht des Rekursgerichtes, die gefährdete Partei habe der ihr obliegenden Bescheinigungpflicht nicht genügt, betrifft nicht die Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes, sondern die Beurteilung einer verfahrensrechtlichen Voraussetzung der Unterhaltsbemessung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002450Dokumentnummer
JJR_19781011_OGH0002_0010OB00717_7800000_001