B e g r ü n d u n g: Das Erstgericht stellte mit Endurteil fest, daß das Grundstück Nr.161/1 inneliegend der EZ ***** Grundbuch G***** jeweils im Hälfteeigentum der Streitteile stehe und verpflichtete die Beklagte, ihre ausdrückliche Einwilligung zu erteilen, daß das Hälfteeigentum am genannten Grundstück zugunsten der Klägerin verbüchert werde. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenze... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von S 74.851,-- sA gerichtete Klagebegehren bis auf einen Betrag von S 6.600,-- sA ab. Das Berufungsgericht änderte über Berufung des Klägers dieses Urteil dahin ab, daß auch dem restlichen Klagebegehren zur Gänze stattgegeben wurde. Es sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig ist. Rechtliche Beurteilung Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel der beklagten Partei gegen... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen wiesen das auf Zahlung von S 71.445,-- sA aus dem Titel der Prospekthaftung gegen die beklagte Partei gerichtete Schadenersatzbegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das als außerordentliche Revision bezeichnete Rechtsmittel des Klägers gegen das Berufungsurteil legte das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof unmittelbar zur Entscheidung vor. Di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem mit 200.000 S bewerteten Klagebegehren auf Bestellung eines Verwalters - die Streitteile sind Miteigentümer von Liegenschaften - statt. Das Berufungsgericht gab in seiner nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Beklagten in der Hauptsache nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstands 52.000 S, aber nicht 260.000 S üb... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Eigentumsfreiheitsklage (§ 523 ABGB) macht die klagende Liegenschaftseigentümerin die Freiheit ihres Eigentums an einem Innenhof von außerbücherlichen Belastungen geltend. Der Innenhof wird im Norden vom einstöckigen Haus des Beklagten, im Süden vom Wohnhaus der Klägerin und im Westen von einem Gebäude begrenzt, das im Eigentum Dritter steht. In den Innenhof gelangt man von Osten her durch eine offene Toreinfahrt. Die Liegenschaft der Klägerin ist zugunste... mehr lesen...
Begründung: Zweitkläger war ursprünglich Franz H*****, der am 3.3.1997 verstarb; er war der Vater des Erstklägers. Die beklagte Partei führt gegen die Kläger zu 5 E 4/94v des Erstgerichtes Exekution zur Hereinbringung ihrer Forderung von S 2,276.000 sA durch Zwangsversteigerung einer in deren Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft. Die nicht anwaltlich vertretenen Kläger begehrten - gestützt auf eine Vereinbarung vom Sommer 1996 - in der am 5.9.1996 eingebrachten Klage das Ur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Revisionswerbers, sein Rechtsmittel sei unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig, ist unzutreffend. Die durch die Erweiterte Wertgrenzennovelle 1997 (WGN 1997) vorgenommene Erhöhung der Wertgrenze des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG von S 50.000,-- auf S 52.000,-- ist anzuwenden, wenn - wie hier - das Datum der Entscheidung der zweiten Instanz nach dem 31.12.1997 liegt (Art XXXII ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von S 5.000,- ab 1.3.1992 und eines Unterhaltsrückstandes von S 30.000,- gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt S 260.000,- nicht übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der An... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter der Minderjährigen mit einstweiliger Verfügung gem. § 382 a EO zur Leistung eines vorläufigen monatlichen Unterhalts von S 1.300,-. Das Erstgericht verpflichtete die Mutter der Minderjährigen mit einstweiliger Verfügung gem. Paragraph 382, a EO zur Leistung eines vorläufigen monatlichen Unterhalts von S 1.300,-. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge und sprach aus, daß der Revision... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Wechselzahlungsauftrag des Kreisgerichtes Wels vom 2.7.1991, 1 Cg 233/91-1, wurden der Beklagte (als Wechselakzeptant) und seine Ehegattin Beatrice Maria G***** (als Wechselbürgin) zur ungeteilten Hand verpflichtet, der Klägerin S 247.640 sA zu bezahlen. Zur Hereinbringung dieser Forderung führte die Klägerin in der Folge Exekution gegen beide, wodurch sie jedoch nur im geringen Umfang Befriedigung erlangte. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 15.... mehr lesen...
Begründung: Die Käger stellten das mit S 150.000 bewertete Begehren, die beklagten Parteien als Hälfteeigentümer einer belasteten Liegenschaft zur Duldung der Errichtung eines Servitutenweges in einer Breite von 3,5 m zugunsten der klagenden Parteien als dienstbarkeitsberechtigte Liegenschaftseigentümer zu verurteilen. In der Folge wurden im zweiten Rechtsgang - nach Vorliegen eines entsprechenden Sachverständigengutachtens - zusätzlich insgesamt vier nicht gesondert bewertete E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für Pfandvorrechtsklagen (§ 258 EO) gilt die Bewertungsvorschrift des § 57 JN. Die Bewertung erfolgt nach dieser Bestimmung nach der Höhe der sicherzustellenden oder sichergestellten Forderung, oder falls der Wert der Pfandsachen geringer ist, nach deren Wert (3 Ob 32/88; 3 Ob 28/81). Sobald aber die Pfandsache verkauft wurde, tritt der Verkaufserlös an die Stelle der Pfandsache. Dann besteht der Streitgegenstand der Pf... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner actio negatoria macht der Kläger die Freiheit seines durch Zuschlag erworbenen Liegenschaftseigentums von drei angemaßten und ausgeübten Benützungsrechten der Beklagten geltend. Die Beklagte habe kein Recht (Titel) auf 1. die Benützung einer Zufahrt und eines Parkplatzes; 2. die Benützung eines Holzschuppens und 3. auf Stehenlassen eines grenzüberschreitenden Überbaus im Ausmaß von rund 16 m2. Der Kläger begehrt zu 1. die Unterlassung der Benützung, zu 2. ... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 23.1.1998 betrifft eine wechselrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert im Berufungsverfahren von S 137.504,71 sA. Mit ihr gab das Berufungsgericht der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene "außerordentliche Revision" der Beklagten, worin diese beantragt, die außerordentliche Revision zuzul... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem von der Klägerin mit außerordentlicher Revision bekämpften Urteil bestätigte das Berufungsgericht die Abweisung einer Impugnationsklage gegen eine Exekution auf Unterlassung. Es sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Bewertungsausspruch unterblieb. Er wird daher vom Berufungsgericht nachzuholen sein. Ohne Zweifel besteht ja der Gegenstand einer Impugnationsklage bei einer Unterlassung... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3ZPO §474 Abs2ZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z3ZPO idF WGN 1997 §502 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs2ZPO §502 Abs4ZPO §528 Abs2aZPO §528 Abs3AußStrG idF WGN 1997 §14a
Rechtssatz: Hat der Rechtsmittelwerber das Rechtsmittel gegen das vom Berufungsgericht nach dem 31. Dezember 1997 gefasste Urteil rechtzeitig beim Erstgericht eingebracht und darin auch ausgeführt, warum er entgegen dem Ausspruch des Berufungsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies mit Endurteil das auf Amtshaftung gestützte restliche Klagebegehren auf Zahlung von 140.000 S sA (Schmerzengeld) sowie Feststellung (Streitwert 10.000 S) ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß der Wer... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Zivilteilungsbegehren der Klägerin durch gerichtliche Feilbietung einer näher bezeichneten Liegenschaft mit einem Einheitswert von 621.000 S ab; die zweite Instanz hob das Ersturteil auf, verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Urteilsfällung an das Prozeßgericht zurück und ließ den Rekurs an den Obersten Gerichtshof zu. Ein Bewertungsausspruch unterblieb, vermutlich aus der Erwägung, daß bei einer Teilungsklage der Streitwert s... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die Beklagte als Eigentümerin eines Wohnhauses schuldig zu erkennen, die Anbringung einer Parabolantenne an einer Feuermauer zu gestatten. Sie bewerteten ihr Begehren mit S 80.000,--. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren des Zweitklägers im zweiten Rechtsgang statt. Das Berufungsgericht bestätigte infolge Berufung der Beklagten das Ersturteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteigt. Gegen da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.3.1994 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die Gattin des Klägers als Lenkerin eines ihm gehörenden PKWs und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Lenker beteiligt waren. Der Kläger begehrte mit einer beim Bezirksgericht Wels eingebrachten Klage vom Haftpflichtversicherten der beklagten Partei und von ihr Zahlung von S 85.300,-- sA mit der
Begründung: , der damalige Erstbeklagte sei mit überhöhter Geschwindigkeit auf das von seiner ... mehr lesen...
Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen Ki... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, dem Beklagten gegenüber festzustellen, daß hinsichtlich des über seine Grundstücke Nummer ***** und *****, je EZ *****, Grundbuch K*****, führenden Weges das Recht des Gehens und Fahrens mit Fahrrädern zugunsten der Öffentlichkeit besteht. Die Klägerin bewertete ihr Interesse mit S 50.000,--. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes und sprach aus, daß der Wert des Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht Punkt 3 des Urteiles des Erstgerichts, mit dem festgestellt wurde, daß - mit Ausnahme eines Holzbringungs- und eines Heubringungsrechtes - kein Recht des Fahrens über die Liegenschaft der Kläger zugunsten im Hälfteeigentum der Beklagten stehender Grundstücke besteht. Das Berufungsgericht sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 nicht übersteige und die ordentliche Revision jedenfalls ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die nicht in einem Geldbetrag bestehenden Klagebegehren und Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die von der klagenden Partei gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobene außerordentliche Revision kann derzeit nicht erledigt werden, weil die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels noch nicht beurtei... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen mit Exszindierungsklage die Unzulässigkeit einer Fahrnisexekution hinsichtlich mehrerer Gegenstände geltend (PZ 1-16 des Pfändungsprotokolls 1 E 4770/96d des Bezirksgerichtes Neulengbach); diese Einrichtungsgegenstände stünden in ihrem Eigentum. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht sprach in seinem Urteil, mit dem das Ersturteil im klagsabweisenden Sinn abgeändert wurde, aus der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteige... mehr lesen...
Begründung: Zu 1): Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat sprach zuletzt in 3 Ob 119/97i aus, daß auf Exszindierungsklagen § 57 JN anzuwenden ist. Danach ist der Wert der vom Kläger in Anspruch genommenen Pfandobjekte nur soweit maßgeblich, als er die Höhe der betriebenen Forderung nicht erreicht. Bei Verbindung mehrerer Rechtssachen - wie hier - ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln in jeder Streitsache gesondert zu beurteilen. Der erkennende Se... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIE1ZPO §500 Abs3 IIE1JN §60 Abs2
Rechtssatz: Ist für ein Grundstück als Entscheidungsgegenstand kein eigener steuerlicher Einheitswert festgesetzt, so ist für die Bewertung dessen gemeiner Wert maßgeblich. Entscheidungstexte 1 Ob 11/98v Entscheidungstext OGH 27.01.1998 1 Ob 11/98v 6 Ob 71/00k Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit der angefochtenen Entscheidung das Urteil des Erstgerichtes. Es bewertete den Streitgegenstand trotz des vom Kläger mit S 75.000,-- angegebenen Feststellungsinteresses als mit S 50.000,-- nicht übersteigend und erklärte die Erhebung der ordentlichen Revision für jedenfalls unzulässig. Die Bewertung des Entscheidungsgegenstandes beruhe auf dem Streitwert des vorangegangenen Verfahrens in dem der dort klagende Beklagte gegen den dort... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIE1ZPO §500 Abs3 IIE1JN §60 Abs2
Rechtssatz: Ist für ein Grundstück als Entscheidungsgegenstand kein eigener steuerlicher Einheitswert festgesetzt, so ist für die Bewertung dessen gemeiner Wert maßgeblich. Entscheidungstexte 1 Ob 11/98v Entscheidungstext OGH 27.01.1998 1 Ob 11/98v 6 Ob 71/00k Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die nicht in einem Geldbetrag bestehenden Klagebegehren und Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die von der klagenden Partei gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobenene außerordentliche Revision kann derzeit nicht erledigt werden, weil die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels noch nicht beurt... mehr lesen...