Norm: EO idF EONov 1995 §84 Abs6ZPO §500 Abs2 Z3 IZPO §526 Abs3 GZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: § 84 Abs 6 EO idF der EO-Novelle 1995 normiert nur eine Ausnahme von § 528 Abs 2 Z 2 ZPO; das Rekursgericht hat daher, übersteigt der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling jedenfalls auszusprechen, ob der Revisionsrekurs zulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 2366/96d ... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 1995 §84 Abs6ZPO §500 Abs2 Z3 IZPO §526 Abs3 GZPO §528 Abs1 KZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: § 84 Abs 6 EO idF der EO-Novelle 1995 normiert nur eine Ausnahme von § 528 Abs 2 Z 2 ZPO; das Rekursgericht hat daher, übersteigt der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling jedenfalls auszusprechen, ob der Revisionsrekurs zulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 2366/96d ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z3 IIiZPO §508aASGG §45 Abs1ASGG §46 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 45 Abs 1 ASGG hat das Berufungsgericht in seinem Urteil auszusprechen, ob die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist. Ein solcher Ausspruch bindet das Revisionsgericht jedoch nicht; ob die Revision zulässig ist, hat der Oberste Gerichtshof selbst zu prüfen. Entscheidungstexte 10 ObS 215/95 Entscheid... mehr lesen...