Begründung: Die Republik Österreich ist mit mehr als 99 % des Stammkapitals Mehrheitsgesellschafterin der beklagten Partei; die beiden klagenden Stadtgemeinden waren Minderheitsgesellschafterinnen mit einem Geschäftsanteil von je 1.000,-- S. Am 5. Jänner 2001 fand eine Aufsichtsratssitzung der beklagten Partei statt, in der über den Antrag der klagenden Parteien auf Genehmigung der Abtretung ihrer Geschäftsanteile an die G***** reg GenmbH abgestimmt wurde. Drei Aufsichtsratsmitgli... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger brachte am 29. Oktober 2002 beim Landesgericht Salzburg als Titelgericht zu AZ 11 Cga 262/01t den Antrag auf Bewilligung von Fahrnis- und Forderungsexekutionen zur Sicherstellung der Forderung auf Grund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Salzburg vom 3. Juni 2002 von (restlichen) 101.159,96 EUR samt 10 % Zinsen seit 22. Oktober 2001 und der Kostenforderung von 4.180,45 EUR ein. Das Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Klägers auf Berichtigung der Bezeichnung der klagenden Partei ab und fertigte diesen Beschluss gemeinsam mit dem Urteil über die Abweisung des Klagebegehrens auf Zahlung von 98,07 EUR sA und Räumung einer Wohnung aus. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger Berufung. Nach deren Ausführungen richtete sich das Rechtsmittel allerdings auch gegen den Beschluss, mit dem das Erstgericht den Antrag auf Berichtigung der Parteibezeichnung abgewies... mehr lesen...
Norm: ZPO §461GmbHG §41GmbHG §78 Abs1
Rechtssatz: Ausgeschiedene Gesellschafter sind bis zu ihrer Löschung im Firmenbuch (§ 78 Abs 1 GmbHG) befugt, bei der Generalversammlung mitzustimmen und die dort gefassten Beschlüsse gemäß § 41 GmbHG anzufechten. Auch ihre Beschwer ist im Hinblick auf ihre Gewährleistungspflicht gegenüber den Erwerbern ihrer Geschäftsanteile auch dann zu bejahen, wenn sie bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Insta... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass, da das gegenständliche Unterhaltsfestsetzungsverfahren noch zur Zeit der Minderjährigkeit der inzwischen volljährig gewordenen Tochter Sofie eingeleitet wurde, nach stRsp (RIS-Justiz RS0047381 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen) darüber sowie über die in diesem Zusammenhang erhobenen Rechtsmittel (weiterhin) im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist. Das Erstgericht wies die Mutter als Bevollmächtigte ihrer unterhaltsberechtigten... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §514 B
Rechtssatz: Der aus einer einstweiligen Verfügung Berechtigte verliert erst mit Rechtskraft dieser Entscheidung das Rechtsschutzbedürfnis, sich (auf Grund eines anderen Lebenssachverhalts) einen inhaltsgleichen Titel im Sicherungsverfahren zu verschaffen. Entscheidungstexte 4 Ob 36/03b Entscheidungstext OGH 29.04.2003 4 Ob 36/03b ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile beliefern Privat- und Geschäftskunden mit elektrischem Strom. Die Familie K***** aus G***** war bis 30. 5. 2002, Frau Hilde H***** bis 31. 5. 2002 Kundin der Klägerin; beide Familien haben mit Wirksamkeit vom 1. 6. 2002 mit der Beklagten einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Der Beklagten wurde mit einstweiliger Verfügung vom 11. 10. 2002 verboten, ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Behauptung aufzustellen, namen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Klägerin ab 7. 1. 1969 als Angestellter beschäftigt. Er wurde am 26. 1. 1994 zum 30. 6. 1994 von der Klägerin gekündigt. Dagegen erhob er beim Arbeits- und Sozialgericht Wien zu 24 Cga 199/94y eine Klage auf Feststellung, dass das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen aufrecht fortbestehe. Das dazu erhobene Eventualbegehren lautete auf Feststellung, dass das Dienstverhältnis des Klägers zur Beklagten vom 7. 1. 1969 bis zum Betriebsü... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende begehrte, das vollstreckbare Urteil des Grundgerichts Ljubljana, Slowenien, vom 20. Juni 1989 für Österreich für vollstreckbar zu erklären und aufgrund dieses Urteils und einer Reihe weiterer Urkunden - insbesondere der Benachrichtigungen des "Center für Sozialarbeit Ljubljana" - zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhalts von 13,666.984 SIT (Slowenische Tolar) und des laufenden monatlichen Unterhalts von 30.105 SIT ab Dezember 2001 - umgerechnet... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 6. 1985 wurde über das Vermögen einer Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH i.L. das Konkursverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Klägerin meldete eine Forderung aus Darlehens- und Kreditgewährung in Höhe von ATS 11,966.452,81 an. Hievon anerkannte der Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung vom 5. 9. 1985 einen Teilbetrag von ATS 100.000 und mit Schriftsatz vom 27. 11. 1989 einen weiteren Teilbetrag von ATS 5 Mio. Der ehemalige ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 2. 1990 Angestellter einer Baugesellschaft mbH, die am 6. 2. 1996 in Konkurs verfiel. Zur Masseverwalterin wurde die Beklagte bestellt. Das Dienstverhältnis des Klägers endete am 13. 2. 1996 durch vorzeitigen Austritt. Am 16. 7. 1993 wurde vom Kläger und zwei weiteren Gesellschaftern eine Objektverwertung GesmbH gegründet und der Kläger ab 28. 8. 1993 als handelsrechtlicher Geschäftsführer eingetragen. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 30. 12. 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 9. 2001 wies das Erstgericht den auf Seite der klagenden Partei erklärten Beitritt der Zweitnebenintervenientin als Streithelferin zurück (ON 164). Diese Entscheidung änderte das Rekursgericht mit Beschluss vom 16. 4. 2002 dahin ab, dass es den "Antrag der beklagten Partei auf Zurückweisung der Beitrittserklärung" der Zweitnebenintervenientin abwies. Es erkannte der Zweitnebenintervenientin insgesamt 3.573,35 EUR an Rekurskosten zu und sprach ferner... mehr lesen...
Begründung: Am 1. Februar 1995 erwarb die Beklagte rechtsgeschäftlich 25 % der Geschäftsanteile einer am 26. Mai 1994 gegründeten GmbH, zahlte ihre gesamte Stammeinlage ein und gewährte der Gesellschaft ein bares Gesellschafterdarlehen von 375.000 S (vollstreckbarer Notariatsakt). Mit Gesellschafterbeschluss vom 24. September 1995 wurde die GmbH gemäß §§ 1 ff UmwG in eine KEG umgewandelt und die Beklagte Kommanditistin dieser KEG. Spätestens Ende 1995 wurde die Gesellschaft kredi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO liegt nicht vor, weil der Beklagten die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln, nicht durch ungesetzlichen Vorgang, insbesondere durch Unterlassung der Zustellung, entzogen wurde. Das Erstgericht hat aus dem unentschuldigten Fernbleiben der zur Parteienvernehmung geladenen Beklagten von der Tagsatzung am 15. 11. 2001 in freier Würdigung gemäß § 381 ZPO ab... mehr lesen...
Begründung: In einem Verfahren nach § 6 Abs 2 MRG, in dem von Seiten des Mieters der Eintritt des Erstehers in eine rechtskräftige Verpflichtung des Hauseigentümers nach § 6 Abs 1 MRG behauptet, von letzterem aber bestritten wurde, fasste das Erstgericht, ohne dass ein Zwischenantrag auf Feststellung erhoben worden wäre, einen "Beschluss" folgenden Inhalts: "Der nunmehrige Eigentümer Slavko Z***** der Liegenschaft in ***** ist im Verfahren 3 Msch 21/97 passiv legitimiert:" In einem... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahrens sind Liegenschaftsanteile von Eheleuten an einer näher bezeichneten Liegenschaft mit der Anmerkung des Wohnungseigentums: a) die drei jeweils im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden 10.993/200.000stel Anteile B-LNR 5 und 6 (Terrassenwohnung im Dachgeschoß), 588/200.000stel Anteile B-LNR 25 und 26 (Tiefgaragenabstellplätze 1 und 2) sowie die 294/200.000stel Anteile B-LNR 49 und 50 (Tiefgaragenabst... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Kinder wurde gemäß § 55a EheG am 10. 4. 1998 geschieden und dem Vater die Obsorge allein zuerkannt. Die Eltern lebten nach der Scheidung wieder zusammen und schlossen neuerlich die Ehe. Die Ehe der Eltern der beiden Kinder wurde gemäß Paragraph 55 a, EheG am 10. 4. 1998 geschieden und dem Vater die Obsorge allein zuerkannt. Die Eltern lebten nach der Scheidung wieder zusammen und schlossen neuerlich die Ehe. Entscheidungsgegenstand ist de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Helmuth R***** (im Folgenden: Versicherungsnehmer) hat in den 90iger Jahren einen bei der klagenden Partei abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zur Besicherung eines bei der beklagten Partei abgeschlossenen Kreditvertrages zugunsten der beklagten Partei vinkuliert. Diesem Antrag (vom 7. 7. 1995) kam die Klägerin am 10. 7. 1995 durch Änderung des Bezugrechtes auf Dauer der Vormerkung zugunsten der Beklagten auf dem Vormerkschein nach. Darüber hinaus hatte d... mehr lesen...
Begründung: Seit der Scheidung der Eltern der mj. Maria Theresa am 18. 1. 2000 steht die Obsorge deren Mutter zu. Die Regelung des Besuchsrechtes behielten sich die Eltern in der Scheidungsvereinbarung vor. Am 15. 11. 2000 beantragte der Vater die gerichtliche Regelung des Besuchsrechtes, das ihm bisher verwehrt worden sei. Die Mutter sprach sich gegen die Gewährung des Besuchsrechtes aus, weil das Kind Angst vor seinem Vater habe und dessen psychische Integrität durch Besuche des V... mehr lesen...
Begründung: In der zu behandelnden Verlassenschaftssache gaben eine Tochter der Erblasserin zur Hälfte und zwei Enkelinnen derselben je zu einem Viertel bedingte Erbserklärungen ab und beantragten die Inventur und Schätzung des Nachlassvermögens, insbesondere des Liegenschaftsvermögens. Im Protokoll, das der Gerichtskommissär aufnahm, wurde festgehalten: "Zur Kenntnis dient, dass im Falle einer Schätzung insbesondere des Liegenschaftsvermögens beträchtliche Mehrkosten entstehen"; we... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum behaupteten Verstoß des Rekursgerichts gegen § 524 Abs 2 ZPO: 1. Zum behaupteten Verstoß des Rekursgerichts gegen Paragraph 524, Absatz 2, ZPO: Nach ständiger Rechtsprechung setzt jedes Rechtsmittel (für seine sachliche Behandlung) eine Beschwer, also ein Anfechtungsinteresse voraus, weil es nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen ist, nur noch rein theoretische Fragen zu entscheiden; die Beschwer muss auch n... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte mit Urteil vom 20. 1. 2000 die beklagte Partei im Sinne des Klagebegehrens des Klägers schuldig, dem Kläger eine Berufsunfähigkeitspension in der gesetzlichen Höhe ab 1. 5. 1996 (unbefristet) zu gewähren. Eine vom Kläger dagegen selbst verfasste "Berufung" wies das Erstgericht mangels Beschwer mit der
Begründung: zurück, dass dem Klagebegehren ohnedies zur Gänze stattgegeben worden sei und von der Rechtsprechung eine Beschwer durch die Begrü... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsrekursverfahren ist nur mehr die Behandlung der Einkommensteuer im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Betriebsliegenschaft verfahrensgegenständlich, wobei nicht mehr strittig ist, dass es sich um eine Masseforderung handelt; strittig ist lediglich, ob sich diese auf die allgemeine Masse (so das Rekursgericht) oder auf eine besondere Masse (Betriebsliegenschaft) bezieht (so die Republik Österreich in ihrem Revisionsr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht beauftragte einen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Neurologie und Psychiatrie mit der Erstattung eines Gutachtens zur Klärung der Frage, ob die Aufrechterhaltung der Sachwalterschaft noch erforderlich sei. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Betroffenen Folge und hob den Beschluss des Erstgerichtes ersatzlos auf. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Mit ihrem Revisionsrekurs beantragt die Betroffene, den ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Trennung der Eltern wurde die Obsorge für die beiden Söhne dahin geregelt, dass der am 5. 1. 1985 geborene Clemens beim Vater, der am 22. 7. 1986 geborene Matthias bei der Mutter verblieben. Die Mutter ist seit 16. 12. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 1.600,-- S für Clemens verpflichtet. Der Vater begehrte am 5. 5. 1998, diese Unterhaltsbeiträge ab 1. 11. 1997 auf 5.000,-- S monatlich zu erhöhen. Dieses Begehren dehnte er am 9. 6. 1999 auf 7.000,... mehr lesen...
Begründung: Entscheidungsgegenstand ist der Antrag der Pflegebefohlenen, vertreten durch ihre damalige Sachwalterin auf Genehmigung eines Vergleiches mit ihrer Stieftochter über einen Betrag von 500.000,- S zur Abgeltung sämtlicher Pflichtteilsansprüche nach ihrem verstorbenen Ehegatten. Das Erstgericht verweigerte eine Genehmigung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Betroffenen Folge und genehmigte den Vergleich. Nach Enthebung der bisherigen Sachwalterin und Bestellung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 20. 1. 1999 wurde der betreibenden Partei zur Sicherung ihrer Kostenforderung von S 392.206,48 sA aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil erster Instanz gegen die verpflichteten Parteien ua die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechts auf einer den Verpflichteten je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft bewilligt. Das Erstgericht trug weiters der betreibenden Partei den Erlag einer Sicherheitsleistung von S 300.000 a... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung mehrerer Liegenschaftsanteile. Das Versteigerungsedikt wurde der Verpflichteten zugestellt, die auch beim Versteigerungstermin anwesend war. Nach Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung fasste das Erstgericht den Beschluss vom 26. 8. 1998 über die Erteilung des Zuschlags an die Meistbietende. Dieser Beschluss wurde der Verpflichteten durch Hinterlegung zugestellt. Mit dem am 8. 2. 1999 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 23 Abs 9 RAT ist in ausdehnender Auslegung des § 23 Abs 10 RAT auch nicht auf das Verfahren über die Nichtigkeitsberufung anzuwenden. Zur Beschwer des Berufungswerbers der Nichtigkeit eines Versäumungsurteiles trotz Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO geltend macht. Entscheidungstexte 17 R 242/00h Entscheidungstext OLG Wien 22.02.2001 17 R 242/00h mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Versäumungsurteil erkannte das Erstgericht beide Beklagte zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin den mit S 470.367,82 aushaftenden Kredit samt 13,9% Zinsen seit 30.11.1999 sowie die mit S 25.486,12 bestimmten Verfahrenskosten zu bezahlen. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Versäumungsurteil richtet sich die auf den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO gestützte Berufung der Zweitbeklagten mit dem Antrag, dieses Ve... mehr lesen...