Norm: AußStrG §9 A2bMRG §2 Abs3MRG §37 Abs3ZPO §461
Rechtssatz: Ob der Antragsteller die Wohnung bereits bei Antragstellung (bzw Rechtsmittelergreifung) aufgegeben, also sein (Untermietverhältnis) Mietverhältnis beendet hat, spielt keine Rolle, weil seine Anerkennung als Hauptmieter jedenfalls auch die Zeit davor beträfe und schon wegen der damit verbundenen Änderung der für die Mietzinshöhe maßgebenden Vorschriften für seine Rechtsstellung Bed... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §514
Rechtssatz: Bei der Beschwer unterscheidet man die formelle Beschwer, welche dann vorliegt, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrunde liegenden Sachantrag des Rechtsmittelwerbers zu dessen Nachteil abweicht, und die materielle Beschwer. Diese liegt vor, wenn die (materielle oder prozessuale) Rechtsstellung des Rechtsmittelwerbers durch die Entscheidung beeinträchtigt wird, diese also für ihn ungünstig ausfällt. Die forme... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §397aZPO §461
Rechtssatz: Schon wegen der damit verbundenen verschiedenen Rechtsfolgen steht dem Beklagten frei, den Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer Berufung oder einem Wiedereinsetzungsantrag zu kumulieren. Entscheidungstexte 3 Ob 47/93 Entscheidungstext OGH 15.09.1993 3 Ob 47/93 Veröff: SZ 66/109 ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.3.1989, 30 Nc 102/89-2, gegen die verpflichtete Partei auf Grund des vollstreckbaren Schiedsspruches der Außenhandelsarbitrage bei der Wirtschaftskammer Jugoslawiens in Belgrad zur Hereinbringung der Forderung von 4 Millionen Schilling sA die Exekution durch Pfändung von Geschäftsanteilen an zwei Gesellschaften mbH und der damit verbundenen vermögenswerten Rechte bewilli... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin entließ den Beklagten, der Mitglied des Betriebsrates ist, wegen erheblicher Ehrverletzung (§ 122 Abs 1 Z 5 ArbVG) und begehrte die nachträgliche Zustimmung des Gerichtes zur Entlassung gemäß § 122 Abs 3 ArbVG. Der Beklagte brachte vor, daß er zum Verlassen des Werksgeländes aufgefordert und ihm verboten worden sei dieses bis zur Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichtes zu betreten und beantragte, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ihm z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen 1. Elvira F*****, und 2. Ida F*****, infolge der außerordentlichen Rekurse des Vaters Peter E*****, gegen die Beschlüsse des Landesgerichtes Salzburg als Rekursgerichtes vom 18. Dezember 1991, GZ 22 a... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 30.12.1991 verbot das Erstgericht der Beklagten zur Sicherung eines von der Klägerin geltend gemachten inhaltsgleichen Anspruches, Preisnachlässe, die gegen das Rabattgesetz verstoßen, insbesondere 10%ige Preisnachlässe auf alle Waren für Studenten mit Studienausweisen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, anzukündigen. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16.12.1991 (ON 2) ist die Unterbringung der am 13.12.1991 gegen ihren Willen stationär in die psychiatrische Abteilung des LKH Klagenfurt aufgenommenen Hildegard K***** für vorläufig zulässig erklärt und die mündliche Verhandlung für den 30.12.1991 angeordnet worden. Als Ergebnis dieser mündlichen Verhandlung verkündete der Erstrichter in Anwesenheit der Patientin den Beschluß, daß deren Unterbringung mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 UbG u... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht, das in der Hauptsache das klagsstattgebende Urteil erster Instanz - wie feststeht: rechtskräftig - bestätigte, die Berufungsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurück. Der Rekurs der klagenden Partei mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und dem Beklagten den Ersatz der Kosten der Berufungsbeantwortung aufzuerlegen, ist nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Angst als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Lydia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger ua, Rechtsanwälte in Linz, wider die verpflichtete Partei Dr.Ludwig F*****, vertreten durch Dr.Bruno Binder ua, Rechtsanwälte in Linz, wegen S 153.3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die ehelichen Kinder des Klägers. Dieser verpflichtete sich in einem am 2.6.1980 geschlossenen Vergleich, dem am 31.8.1972 geborenen Erstbeklagten 1.800 S und dem am 17.7.1974 geborenen Zeitbeklagten 1.500 S an monatlichen Unterhalt zu bezahlen. Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 18.11.1983 wurde den Beklagten gegen den Kläger zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands aus der Zeit von Jänner bis November 1983 in der Höhe von 17.500 S u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Stadt W*****, vertreten durch Dr.Friedrich Reif-Breitwieser, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei Hans B*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Golla, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 23... mehr lesen...
Begründung: Christian G***** wurde ***** außer der Ehe von Claudia G***** geboren. Klagen des durch seinen Amtsvormund - ***** - vertretenen Kindes gegen Helmut F***** und Peter D***** auf Feststellung der Vaterschaft wurden abgewiesen. Claudia G***** behauptet, in der kritischen Zeit mit keinem anderen Mann als Helmut F***** geschlechtlich verkehrt zu haben. Mit Schriftsatz vom 7.5.1991 stellte die Bezirkshauptmannschaft ***** als Sachwalter des Kindes (§ 212 Abs 2 ABGB, Art VI §... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Ing. Harald H*****, 2.) Helga T*****, 3.) Ingeborg R*****, alle vertreten durch Dr. Josef Olischar, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Therese P*****, vertreten durch Dr. Helmut Wink... mehr lesen...