Norm
JN §54 Abs2Rechtssatz
Wird die Klage auf Zinsen und Kosten eingeschränkt, sinkt der Streitwert auf Null (§ 54 Abs 2 JN). Es ist daher eine Revision gegen ein bestätigendes Urteil des Berufungsgerichtes unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042793Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2022