Norm
ZPO §423Rechtssatz
Wenn das Klagebegehren nicht vollständig erledigt wurde, kann dies mit Berufung gerügt werden, ohne dass ein Ergänzungsurteil beantragt werden müsste. (SZ 13/65)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0041360Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2020