RS OGH 1999/8/27 12R130/99x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1999
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Norm

ZPO §41
RATG TP2

Rechtssatz

Unterwirft sich der Kläger bei abgesonderter Verhandlung über die Unzuständigkeitseinrede sofort dieser Einrede und beantragt die Überweisung der Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Gericht, so hat der Beklagte für diese Tagsatzung nur Anspruch auf Entlohnung nach TP2 RATG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000339

Dokumentnummer

JJR_19990827_OLG0009_01200R00130_99X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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