Norm: ZPO §365 ZPO §332 Abs2 GebAG §41 Abs3 ZPO § 365 heute ZPO § 365 gültig ab 01.12.1973 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 569/1973 ZPO § 332 heute ZPO § 332 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Norm: ZPO §365
Rechtssatz: Beweisführer ist nicht zwingend die beweisbelastete Partei, sonder auch derjenige, der die Aufnahme des Beweismittels beantragt hat. Entscheidungstexte 16 Ok 5/18y Entscheidungstext OGH 19.09.2018 16 Ok 5/18y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132302 Im RIS ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §35AußStrG §45ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses ist nicht als „verfahrensleitender“ Beschluss im Sinne des § 45 Satz 2 AußStrG zu beurteilen und daher auch ohne ausdrückliche Anordnung durch das Gesetz anfechtbar. Die Beschwer für die Bekämpfung eines solchen Auftrags liegt im kartellgerichtlichen Verfahren trotz Geltung des Untersuchungsgrundsatzes vor. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §365
Rechtssatz: Die Höhe des Kostenvorschusses hat dem mit der Aufnahme des Beweises verbundenen Aufwand zu entsprechen. Maßgeblich für die Höhe des Kostenvorschusses ist der voraussichtliche Arbeitsumfang des Sachverständigen und die Vorschriften des GebAG. Soweit Erhebungen notwendig sind, diese jedoch nicht durchgeführt werden, liegt ein Verfahrensmangel vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Rekurs wird zurückgewiesen. Der Revisionsrekurs ist nach § 528 Abs 2 Z 5 ZPO, § 78 EO jedenfalls unzulässig. Begründung: Im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren verzeichnete der Sachverständige ***** für sein Schätzgutachten vom 16. 4. 2004, ON 7, € 1.435,58, und für sein Ergänzungsgutachten vom 5. 9. 2005, ON 19, € 324,-- an Gebühren. Nach Abschluss des Verfahrens bestimmte das Erstgericht mit Beschluss vom 11. 9. 2007, ON 38, lediglich die Gebühren für das Gutachten ON... mehr lesen...
Norm: ZPO §332 Abs2ZPO §365EO §78
Rechtssatz: Ein Beschluss, mit dem erst nachträglich ein "Kostenvorschuss" für bereits anerlaufene Sachverständigengebühren auferlegt wurde, ist unzulässig und ein Rekurs dagegen mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 R 55/09m Entscheidungstext LG Klagenfurt 25.02.2009 3 R 55/09m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §332ZPO §357ZPO §365GebAG §41Abs3
Rechtssatz: Wer Beweisführer ist, ist im Rekursverfahren gegen Aufträge zum Erlag von Kostenvorschüssen nicht überprüfbar. Kostenvorschüsse zur Deckung der zukünftigen Kosten der Gutachtenserörterung sind zulässig, deren Nichterlag bleibt aber sanktionslos. Die Anberaumung der Verhandlung zur Gutachtenserörterung bzw die Ladung des Sachverständigen darf nicht vom Erlag eines ergänzenden Kostenvorsch... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger nehmen den Beklagten auf Zahlung von EUR 25.200,-- s.A. an Schadenersatz mit der
Begründung: in Anspruch, er habe durch treuwidrige schuldhaft unrichtige Bestätigungen über den Baufortschritt Auszahlungen an den mittlerweile insolventen Bauführer durch den Treuhänder veranlasst. Über Antrag des Beklagten wurde ein Sachverständiger aus dem Gebiet des Baufaches bestellt. Die Kläger erlegten einen Kostenvorschuss von EUR 4.000,--. Gleichzeitig mit Erstattung des G... mehr lesen...
Norm: ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Beschlüsse, mit denen der Erlag eines Kostenvorschusses zur Deckung von Sachverständigengebühren aufgetragen wird, sind auch dann, wenn die Wertgrenze von EUR2.500,-- überschritten wird, dem Grunde nach nicht anfechtbar. Die Frage, welche Partei "Beweisführer" und deshalb zum Erlag eines Kostenvorschusses zu verpflichten ist, kann daher nicht an das Rekursgericht herangetragen werden (Ablehnung der gegent... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestellte das Erstgericht einen Sachverständigen aus dem Bereich „Biophysik, medizinische Geräte“ (Punkt 1), räumte den Parteien eine [mittlerweile ungenutzt verstrichene] Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die Person des Sachverständigen ein (Punkt 2) und trug dem Kläger auf, einen Kostenvorschuss von € 6.000,-- [zur Abdeckung der voraussichtlich auflaufenden Sachverständigengebühren] zu erlegen. Gegen den Punkt 3 dieses Beschlusse... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §332 Abs2ZPO §365
Rechtssatz: Ein präkludierter Beweis kann bei der fortgesetzten mündlichen Verhandlung nur dann benützt werden, wenn dadurch das Verfahren nicht verzögert wird. Wird der aufgetragene Kostenvorschuss zwar nach Ablauf der gesetzten Frist, aber doch so rechtzeitig erlegt, dass der beantragte Sachverständige ohne Verfahrensverzögerung bestellt werden kann, so ist der Sachverständigenbeweis trotz des Präklusionsbe... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben als Hälfteeigentümer eines Hauses der Beklagten seit dem Jahr 1983 zwei im Erdgeschoss liegende Geschäftslokale und eine darüber situierte Wohnung vermietet. Der Beklagten war von Anbeginn des Mietverhältnisses bekannt, dass sich die Bestandräumlichkeiten in einem sehr alten Gebäude befinden. Die Beklagte bezahlt seit November des Jahres 2000 den für die Bestandobjekte vereinbarten - der Höhe nach unstrittigen - Mietzins nicht. Mit ihrer am 10. 10. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. 9. 1995, 24c Vr 9748/95, in der Strafsache gegen den Kläger und andere wegen §§ 146 ff, 158, 159 StGB wurde der Beklagte zum Sachverständigen bestellt und ersucht, binnen 6 Monaten Befund und Gutachten über Eintritt, Ursache und Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit der K***** reg GenmbH und 22 näher bezeichneter Unternehmen sowie über die Eingehung neuer Verbindlichkeiten, Bezahlung alter Schulde... mehr lesen...
Norm: ZPO §365
Rechtssatz: Der Auftrag zum Erlag eines Sachverständigenkosten-Vorschusses ist dem Grunde nach nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 3 R 131/03m Entscheidungstext OLG Wien 24.09.2003 3 R 131/03m 1 R 16/18g Entscheidungstext OLG Wien 25.08.2018 1 R 16/18g auch European Ca... mehr lesen...
Norm: ZPO §332ZPO §365GebAG §41 Abs3
Rechtssatz: Über € 2.500,-- sind Beschlüsse über Sachverständigengebührenvorschüsse auch dem Grunde nach anfechtbar; denn § 332 Abs 2 ZPO ist lediglich sinngemäß anzuwenden. Keine Kosten für einen erfolgreichen Rekurs gegen den SV-Gebührenvorschussbeschluss. Anmerkung Zur gegenteiligen jüngeren Rechtsprechung des OLG Wien siehe RW0000386; zur gleichlautenden Rsp des OLG Linz siehe RL... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Bauherr des Bauprojektes "Fachmarktzentrum B 1 in St. Pölten". Der Beklagte war mit der statisch-konstruktiven Bearbeitung des Bauvorhabens beauftragt. Die Klägerin begehrt Schadenersatz wegen verschiedener Mängel sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle künftigen Schäden aus der mangelhaften bzw vereinbarungswidrigen Vertragserfüllung. Der Beklagte bestritt. Das Erstgericht bestellte mit Beschluss vom 14.6.2002 Ing. Bruno Hirtl zum Sach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für das von der auch hier klagenden Partei (im Folgenden nur klagende Partei) gegen eine am 30. November 1999 insolvent gewordene Schlossverwaltungsgesellschaft wegen Zahlung einer Honorarforderung von 2,301.774,82 S sA geführten Vorprozess ist von folgendem hier relevanten Verfahrensablauf auszugehen: Das Erstgericht zog den Beklagten und einen weiteren Gutachter als Sachverständige (im Folgenden SV) bei. Deren Gebühren für ihre Gutachten und Gutachtenserörteru... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Zuge eines Außerstreitverfahrens um Überprüfung eines der Antragsstellerin (als vormaliger Minderheitsgesellschafterin) von der Antragsgegnerin als übernehmender Gesellschaft gemachten Barabfindungsgebots iSd § 2 Abs 3 UmwG iVm § 225g Abs 1 AktG durch das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses (im Folgenden nur Gremium), das sich seinerseits weiterer ihm nicht angehöriger Sachverständigen bedienen kann (§ ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ließ als Baurechtsberechtigte auf einer Liegenschaft in Wien eine Rundhalle errichten; sie betraute den ersten Nebenintervenienten, einen Architekten, mit der Planung, Koordinierung und Bauüberwachung; dieser erteilte im Namen der beklagten Partei Aufträge an die Professionisten; ihm oblagen auch die Bauüberwachung und örtliche Bauaufsicht. Der erste Nebenintervenient erteilte am 25. 10. 1984 für die beklagte Partei den Auftrag an den Kläger z... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits ist u.a. die Frage, ob und in welchem Umfang der Kläger, der als Kraftfahrer für die beklagte Partei vor allem Flugtransfers von Innsbruck nach München oder Salzburg und zurück durchführte, während seiner Aufenthalte im jeweiligen Flughafengelände Überstundenleistungen erbrachte. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß ergänzte das Erstgericht den bei der Streitverhandlung am 5.8.1997 gefaßten Beweisbeschluß dahin, daß "zum... mehr lesen...
Norm: ZPO §365GEG §3
Rechtssatz: Ein von Amts wegen angeordneter Sachverständigenbeweis ist ohne Kostenvorschuß der Parteien aufzunehmen. Entscheidungstexte 13 Ra 39/98b Entscheidungstext OLG Innsbruck 02.09.1998 13 Ra 39/98b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000064 Im RIS seit ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: ZPO §332ZPO §365
Rechtssatz: Entscheidungen über Kostenvorschüsse sind dem Grund nach unanfechtbar (ausführliche Abl der gegenteiligen Lehre) Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 26 Kt 132/04 (26 Kt 167/04, 26 Kt 168/04-48). Diese ist nunmehr unter RW0000647 abrufbar. Entscheidungstexte 15 R 62/97s Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger brachten vor, sie hätten das beklagte Unternehmen mit der Errichtung eines "Bioformhauses" beauftragt. In der Folge seien beide Vertragsteile vom Vertrag zurückgetreten. Der Wert der geleisteten Anzahlungen sei um S 412.358,51 über denjenigen des festgestellten Baus gelegen; darüber hinaus hätte die Beklagte für eine ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle sorgen müssen, wodurch den Klägern Kosten im Ausmaß von S 18.000,-- entstanden seien. Es stehe ihnen... mehr lesen...
Norm: ZPO §365
Rechtssatz: Beweisführer im Sinne des § 365 ZPO kann auch der Beweispflichtige sein, der einen diesbezüglichen Beweisantrag unterläßt. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Ra 15/04f. Diese ist nunmehr unter RW0000607 abrufbar. Entscheidungstexte 14 R 201/96y Entscheidungstext OLG Wien 19.11.1996 14... mehr lesen...
Norm: ZPO §365ZPO §332 Abs2
Rechtssatz: Da die Nichtbefolgung eines Auftrages zum Erlag eines "Vorschusses" für bereits aufgelaufene Sachverständigengebühren ohne Sanktion bleibt, ist ein Rechtsschutzinteresse an einem Rekurs gegen den Erlagsauftrag zu verneinen. Entscheidungstexte 12 R 199/95 Entscheidungstext OLG Wien 27.11.1995 12 R 199/95 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des H*****gutes im Gemeindegebiet von L***** EZ 57 KG P***** mit den Grundstücken 582, 604, 614, 615 und 625, die in der Natur einen Steilhang bilden. Der Beklagte ist Eigentümer des G*****gutes EZ 54 KG P***** mit den Grundstücken 578 und 580. Die Liegenschaft des Beklagten liegt oberhalb der Grundstücke des Klägers und ist etwas flacher als dessen Liegenschaft. Die Grenze zwischen den beiden Liegenschaften verläuft auf dem Steilhang... mehr lesen...