RS OGH 2018/9/19 16Ok5/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2018
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Norm

ZPO §365

Rechtssatz

Beweisführer ist nicht zwingend die beweisbelastete Partei, sonder auch derjenige, der die Aufnahme des Beweismittels beantragt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132302

Im RIS seit

07.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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