RS OGH 1998/9/2 13Ra39/98b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1998
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Norm

ZPO §365
GEG §3

Rechtssatz

Ein von Amts wegen angeordneter Sachverständigenbeweis ist ohne Kostenvorschuß der Parteien aufzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000064

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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