Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. I***** S*****, vertreten durch die Verfahrenshelferin Dr. Ursula Xell-Skreiner, Rechtsanwältin in Wien, diese vertreten durch Dr. Manfred Ainedter und Dr. Friedrich Trappel, Rechtsanwälte in Wien, ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Oberstern Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Mag. I***** S*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Manfred Ainedter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte und widerklagende Partei Dr. G***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden und durch die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michael S*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Dr. Peter Mardetschläger und Mag. August Schulz, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Katarzyna Anna R*****, vertreten durch Dr. Helene K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 5. 11. 2001 bei der Beklagten als Schleifer beschäftigte Kläger überquerte am Samstag, den 20. 11. 2004 nach Schichtende um 21:00 Uhr den nahezu ebenen Innenhof vor der Schleifhalle. Ca 10 bis 15 m vom Ausgang der Schleifhalle entfernt kam er auf dem nicht hell erleuchteten Innenhof wegen Eisglätte aufgrund überfrierender Nässe zu Sturz und brach sich dabei die 9. und 10. linke Rippe. Der Kläger trug feste Turnschuhe, die er auch zum Wandern trägt, un... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft, über deren Nutzung Uneinigkeit herrscht. Am 17. 4. 1991 kam es zu einer Besprechung der Streitteile, bei der Hans G***** von der beklagten Agrargemeinschaft ein Protokoll verfasste mit folgendem auszugsweisen Inhalt: „Grund der Zusammenkunft ist die gänzliche Nutzungsteilung zwischen Agrargemeinschaft S***** und Familie E*****. Es umfasst dies den K*****-Niederleger bis zur Grenze des Hochlegers. Die Parteien der Zusa... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft, worauf sich ein Gebäude befindet. Die beklagte Partei hatte in diesem Gebäude Büroräumlichkeiten gemietet. Am 17. Juli 2000 schloss die beklagte Partei mit der A***** Gesellschaft mbH, deren Gesellschafterin die klagende Partei bis 19. Februar 2003 war, einen „Developmentvertrag". Die A***** Gesellschaft mbH beabsichtigte die Errichtung eines multifunktionalen Zentrums mit den Themenschwerpunkten Gesundheit und M... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ZPO §266 AII1ZPO §266 AIIIZPO §304
Rechtssatz: Beim Transkript einer (verbotenen) Tonbandaufnahme handelt es sich um eine schriftliche Aufzeichnung, die im Zivilprozess nach den Regeln des Urkundenbeweises zu behandeln ist. Für seine prozessuale Verwertbarkeit ist eine Interessenabwägung nicht erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 172/07m Entscheidungstext OGH 29.01.2008... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 1989 bis 2001 Ausschussmitglied des Schiedsrichterkollegiums der beklagten Partei und als Schiedsrichterbeobachtungsreferent - gegen Aufwandersatz nach der jeweiligen Gebührenordnung - tätig. Er begehrte - nach dem erhobenen Haupt- und dem eine Präzisierung enthaltenden Hilfsanspruch - die Ausfolgung je einer Kopie der zehn von ihm für das Abrechnungsjahr 1999 unterschriebenen Listen im Format DIN A4. Er brachte vor, jährlich zehn Listen zur Abrechnun... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Urkundenvorlage gemäß Art XLIII EGZPO setzt nur voraus, dass es sich bei der streitverfangenen Urkunde um eine gemeinschaftliche nach § 304 ZPO handelt. Die Abweisung eines Vorlagebegehrens kommt daher bloß dann in Betracht, wenn die Pflicht zur Vorlage einer gemeinschaftlichen Urkunde bereits erfüllt wurde oder das Recht auf Vorlage schikanös ausgeübt wird. Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei baute in den Jahren 2002 bis 2003 auf dem Nachbargrundstück des Klägers ein Bürohaus um. Der Kläger hatte im Bauverfahren dagegen Einwendungen erhoben und mit Schreiben vom 9. April 2002 verschiedene Bedingungen gestellt, unter denen er seine Einwendungen zurückziehen würde. Eine dieser Bedingungen war die Vornahme einer Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen auf Kosten der beklagten Partei. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Anspruch des pensionierten Klägers auf Einsichtnahme in den Personalakt zutreffend verneint. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat den Anspruch des pensionierten Klägers auf Einsichtnahme in den Personalakt zutreffend verneint. Insoweit ist auf die Richtigkeit der Begründun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 13. 8. 1989 bei einem Verkehrsunfall als Beifahrer eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Lenkers eines PKWs schwer verletzt. Seine Verletzungen bewirken eine dauernde lebenslange körperliche und geistige Beeinträchtigung. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 20. 8. 1993 wurde die Haftung des Fahrzeuglenkers und die Haftung der beklagten Partei als Haftpflichtversicherer für alle künftigen Schäden des Klägers aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.3.1994 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die Gattin des Klägers als Lenkerin eines ihm gehörenden PKWs und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Lenker beteiligt waren. Der Kläger begehrte mit einer beim Bezirksgericht Wels eingebrachten Klage vom Haftpflichtversicherten der beklagten Partei und von ihr Zahlung von S 85.300,-- sA mit der
Begründung: , der damalige Erstbeklagte sei mit überhöhter Geschwindigkeit auf das von seiner ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304
Rechtssatz: Wird eine Urkunde im Interesse beider Parteien errichtet, um ihre rechtlichen Beziehungen zu fördern, dann ist das rechtliche Interesse der Klägerin an der Urkundenvorlage zu bejahen, wenn sie sich dadurch Gewißheit darüber verschaffen kann, ob alle für die Beurteilung des strittigen Anspruches heranzuziehenden Daten bei der Errichtung der Urkunde berücksichtigt wurden. Eine Urkundenvorlage aus einem sol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die AUVB 1983 zugrunde, deren Art 7 Z 6 als Pflicht des Versicherten nach Eintritt eines Unfalls ua festlegt, daß er sich auf Verlangen des Versicherers durch die von diesem bezeichneten Ärzte untersuchen läßt. Am 19.8.1989 kam der Kläger durch einen von einem Dritten versetzten kräftigen Stoß zu Sturz und zog sich dabei einen Trümmerbruch des linken Tibiakopfes zu. Im Prozeß ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit einer auf § 89 Abs 1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22.1.1981 zu Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der P*** Beratungs-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz "P***"), welche ihren S... mehr lesen...
Norm: ABGB §414ABGB §416ZPO §304
Rechtssatz: In der Ablichtung einer bereits vorhandenen Urkunde liegt nur deren Verwendung zu eingenen Zwecken, nicht aber eine Verarbeitung oder Vereinigung im Sinne der §§ 414 ff ABGB. An der Fotokopie als einer neuen und selbständigen körperlichen Sache, die auch zur abgelichteten Urkunde schon auf Grund der vom Ablichter damit verfolgten eingenen Zwecke in keinem aus der Verkehrsauffassung erschließbaren ode... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §292ABGB §416ZPO §304
Rechtssatz: Jegliche Urkunde, sei es ein Original, eine Abschrift, eine Durchschrift oder eine Fotokopie ist eine (selbstständige) körperliche Sache im Sinne der §§ 285 292 ABGB, an der auch Eigentum erworben werden kann; deritatives Eigentum an schon errichteten Urkunden wird durch die Übergabsformen der §§ 426, 428, 429 ABGB erworben. Ansonsten bleibt derjenige, der auf eigenem Material (Papier) eine ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304
Rechtssatz: Auf ein rechtliches Interesse kann sich berufen, wer die Einsichtnahme in die Urkunde zur Förderung, Erhaltung und Verteidigung seiner rechtlich geschützten Interessen benötigt. Das Bestehen eines rechtlichen Interesses wird immer dann verneint, wenn der Anspruchsteller sich durch die Einsichtnahme in die Urkunde Beweismittel für einen beabsichtigten Rechtsstreit, insbesondere gegen den Besitzer der Urku... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304
Rechtssatz: Dem Einsichtsrecht unterliegen Urkunden, die ein Rechtsverhältnis zum Gegenstand haben, das zwischen dem Anspruchsteller und einem anderen besteht. Dass der Anspruchsteller und der Besitzer der Urkunde durch das Rechtsverhältnis verbunden sind, bildet den Regelfall, ist aber wegen der unbestimmten Fassung des Gesetzes nicht notwendig. In dieser Variante kommt es nicht auf den Zweck, sondern allein auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stand zur beklagten Partei vom 11. Juli 1975 bis 30. September 1984 in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete. Sie war als Sekretärin am Institut für Unternehmensführung der Universität Linz (Prof. K***) beschäftigt. Das Wissenschaftsministerium führte unter der Leitung von MinRat Dr. S*** an der Universität Linz am 9. Mai 1984 in erster Linie den Institutsvorstand Prof. K*** und die Assistenten betreffende Erhebungen weg... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304
Rechtssatz: Eine vom Dienstnehmer unterfertigte Niederschrift des Dienstgebers über die Verantwortung des Dienstnehmers zu Vorwürfen betreffend die Verletzung der Dienstpflichten ist eine gemeinsame Urkunde. Das Bestehen eines rechtlichen Interesses an der Einsicht in die Urkunde ist nach den Umständen des Einzelfalles unter billiger Würdigung der beiderseitigen Interessen zu prüfen. Entscheidung... mehr lesen...
Der Kläger ist Sohn und Erbe der am 3. 3. 1982 im psychiatrischen W-Krankenhaus der beklagten Partei in Linz verstorbenen Anna D. Er begehrt die Fällung des Urteiles, das beklagte Land OÖ sei schuldig, ihm (auf seine Kosten) eine Abschrift der Krankengeschichte betreffend Anna D für die Zeit ihres stationären Aufenthaltes im W-Krankenhaus während der Zeit vom 4. 12. 1981 bis 1. 1. 1982 und vom 4. 1. 1982 bis 3. 3. 1982 zu übermitteln. Anna D sei wegen einer Schenkelhalsfraktur am 1. 1... mehr lesen...
Die Streitteile sind Brüder. Ihr Vater, Ferdinand E, hatte mit Vertrag vom 29. 12. 1959 seine beiden Liegenschaften im Gesamtausmaß von 65 ha 04 a 90 m2 dem Beklagten übergeben, während er dem Kläger eine wertgesicherte Erbsenbertigung von 15 000 S ausgesetzt hatte. Anstelle dieses Betrages überließ ihm der Beklagte ein Wiesengrundstück im Ausmaß von 4100 m2. Ferdinand E verstarb am 16. 2. 1980. Mit Übergabsvertrag vom 4. 6. 1981 hat der Beklagte die beiden Liegenschaften Josef E über... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404EGZPO ArtXLIIIZPO §304ZPO §308
Rechtssatz: Die Erfüllungsübernahme begründet nur ein Rechtsverhältnis zwischen Erfüllungsübernehmer und Schuldner, an dem der Gläubiger nicht beteiligt ist. Die diesbezügliche Vertragsurkunde ist daher mangels Beurkundung eines gegenseitigen Rechtsverhältnisses hinsichtlich Gläubiger und Erfüllungsübernehmer nicht gemeinschaftlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AZPO §304ZPO §308
Rechtssatz: Die Gemeinschaftlichkeit des Urkundeninhaltes ist nur für die prozessuale Vorlagepflicht nach Art 43 EGZPO bzw § 304 ZPO von Bedeutung; die Berechtigung des Begehrens nach Ausfolgung der Urkunde ist hingegen allein nach bürgerlichem Recht zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 698/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 698/77 EvBl 1978/... mehr lesen...