RS OGH 1988/9/28 9ObA153/88

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Norm

EGZPO ArtXLIII
ZPO §304

Rechtssatz

Eine vom Dienstnehmer unterfertigte Niederschrift des Dienstgebers über die Verantwortung des Dienstnehmers zu Vorwürfen betreffend die Verletzung der Dienstpflichten ist eine gemeinsame Urkunde. Das Bestehen eines rechtlichen Interesses an der Einsicht in die Urkunde ist nach den Umständen des Einzelfalles unter billiger Würdigung der beiderseitigen Interessen zu prüfen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035057

Dokumentnummer

JJR_19880928_OGH0002_009OBA00153_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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