RS OGH 2008/1/29 1Ob172/07m, 3Ob16/10i, 7Ob92/10w, 7Ob105/10g, 4Ob160/11z, 4Ob139/17w

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Veröffentlicht am 29.01.2008
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Norm

ABGB §16
ZPO §266 AII1
ZPO §266 AIII
ZPO §304

Rechtssatz

Beim Transkript einer (verbotenen) Tonbandaufnahme handelt es sich um eine schriftliche Aufzeichnung, die im Zivilprozess nach den Regeln des Urkundenbeweises zu behandeln ist. Für seine prozessuale Verwertbarkeit ist eine Interessenabwägung nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123178

Im RIS seit

28.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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