Der Kläger war vom 26. April 1956 bis 16. Dezember 1958 bei der Getränkefirma Franz A. als Leiter der Spirituosenabteilung beschäftigt; er hatte gegen diese Firma eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet und hiezu Angehörigen der zuständigen Finanzbehörde entsprechende Informationen erteilt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der Republik Österreich eine Belohnung in der Höhe von 5% von jenen Abgaben und Abgabenstrafen, die auf Grund seiner Informationen der Firma A. vo... mehr lesen...
Norm: FinStrG §251ZPO §304
Rechtssatz: Pflicht der Finanzverwaltung zur Vorlage von Unterlagen zur Berechnung einer Anzeigerbelohnung; Anwendung des § 251 FinStrG im Zusammenhang mit § 304 Abs 1 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 138/68 Entscheidungstext OGH 03.07.1968 5 Ob 138/68 Veröff: EvBl 1969/136 S 209 = SZ 41/89 European Ca... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Vorlage sämtlicher Fakturen, mit denen die klagende Partei ihre Lieferungen von Blutfällungen und Derivaten menschlichen Blutes vom 1. Juli 1959 bis zum Klagetag (20. September 1962) der beklagten Partei in Rechnung gestellt hat, weiters die Vorlage der Banküberweisungsaufträge, Verrechnungsschreiben oder sonstigen Urkunden, aus denen sich die Verrechnung oder Bezahlung der genannten Fakturen ergibt. Die beklagte Partei bestritt ein re... mehr lesen...
Die Kläger sind Aktionäre der beklagten Partei. Das Aktienkapital der Gesellschaft in der Höhe von 15.000.000 S ist in 15.000 Aktien zu einem Nennwert von je 1000 S aufgeteilt. Die Aktien lauten auf Namen; ihre Übertragung ist an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Die beklagte Partei verwehrt den Klägern die volle Einsicht in ihr Aktienbuch und gestattet ihnen nur die Einsichtnahme hinsichtlich der eigenen Aktien. Die Kläger begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihnen ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIAktG §61ZPO §304
Rechtssatz: Die Namensaktionäre haben ein Recht auf Einsicht in das ganze Aktienbuch. Entscheidungstexte 8 Ob 260/65 Entscheidungstext OGH 16.11.1965 8 Ob 260/65 Beisatz: Das Aktienbuch ist als eine den Aktionären und der Gesellschaft gemeinsame Urkunde anzusehen. (T1) Veröff: EvBl 1966/221 S 268 = JBl 1966,260 = SZ 38/198 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Z4ZPO §304 Z5
Rechtssatz: Die Vorlage des Prüfungsberichtes eines Kreditunternehmens über die Kreditwürdigkeit eines Kreditwerbers kann verweigert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 242/62 Entscheidungstext OGH 14.11.1962 1 Ob 242/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040492 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Z4ZPO §304 Z5
Rechtssatz: Die Vorlage des Prüfungsberichtes eines Kreditunternehmens über die Kreditwürdigkeit eines Kreditwerbers kann verweigert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 242/62 Entscheidungstext OGH 14.11.1962 1 Ob 242/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040492 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Z4ZPO §304 Z5
Rechtssatz: Die Vorlage des Prüfungsberichtes eines Kreditunternehmens über die Kreditwürdigkeit eines Kreditwerbers kann verweigert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 242/62 Entscheidungstext OGH 14.11.1962 1 Ob 242/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040492 ... mehr lesen...
Der Kläger hat die Vorlage einer zwischen den Streitteilen errichteten Urkunde vom 18. November 1948, in der bestätigt wird, daß der Beklagte seinen Lastkraftwagen an den Kläger verkauft hat, gemäß Art. XLIII EGzZPO. unter Anführung des genauen Wortlautes der Urkunde mit der Begründung: begehrt, daß er vom Beklagten die Vorlage bis zum 12. Dezember 1948 verlangt habe, diese Frist aber ergebnislos verstrichen sei. Der Beklagte hat in der Klagebeantwortung die Errichtung und den Inhalt... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIKAG §10ZPO §304ZPO §308
Rechtssatz: Ein privatrechtlicher Anspruch auf Mitteilung von Abschriften der Krankengeschichte oder auf eine vollständige Diagnose enthaltendes Zeugnis besteht weder gegenüber öffentlichen noch gegenüber privaten Krankenanstalten, noch gegenüber dem behandelnden Arzte. Entscheidungstexte 3 Ob 984/36 Entscheidungstext OGH 17.11.1936 3 Ob ... mehr lesen...