Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;AVG §58 Abs2;AVG §60;ZPO §292;
Rechtssatz: Zur Widerlegung der Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit von öffentlichen Urkunden sind Tatsachen anzuführen, die die vom Gesetz aufgestellte Vermutung des vollen Beweises für öffentliche Urkunden als erschüttert erscheinen lassen (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichi... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1992, Zl. 90/04/0278, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 1990 erlassenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 29. Jänner 1990 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übernahm zum 1. Dezember 1984 von seinem Vater den Betrieb einer Tabak-Trafik. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten der Finanzbehörden erliegt ein Aktenvermerk über ein am 12. September 1986 von der Strafsachenstelle des Finanzamtes mit einem angeblichen Journalisten S. geführtes Ferngespräch. Der Anrufer nannte danach die Anschriften der Wohnung des Beschwerdeführers, der Wohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers sowie des Unternehmens. Er ga... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §168;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/14/0089 4 Stammrechtssatz AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erklärung, Provisionszahlungen erhalten zu haben, vom Abgebenden stammt, hinsichtlich der Wahrhaftigkei... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Begründung: des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Oktober 1992, G 95/92-7, verwiesen, mit welchem der Antrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. April 1992, im § 17 Abs. 2 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes 1970, LGBl. für Tirol Nr. 44/1970 (IGBG), die Worte "den dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesetzten Folge zu leisten" als verfassungswidrig aufzuhe... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol22/02 Zivilprozessordnung25/01 Strafprozess
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §101 Abs1 litc;GdBG Innsbruck 1970 §80;StPO 1975 §271;ZPO §292;
Rechtssatz: Sind Einwendungen gegen das Protokoll (§ 271 StPO iVm § 80 Innsbrucker GdBG) über die mündliche Berufungsverhandlung (hier: in einer Disziplinarangelegenheit) nicht erhoben worden, so liefert dieses als öffentliche Urkunde iSd § 292... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1987 erteilte der Magistrat der Stadt Wien der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 70 und 73 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. Nr. 22/1957 in der Fassung Nr. 7/1975 (im folgenden: Wr GaragenG), die Bewilligung, nach den mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Plänen von dem (mit den Bescheiden vom 1. Dezember 1977, 20. Februar 1979, 3. März 1981 und 16. Juli 1981 sowie der Teilbenützungsbewilligung vom 17. J... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47 Abs1;ZPO §292;
Rechtssatz: Der Postrückschein ist als Zustellnachweis eine öffentliche Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat. Diese Vermutung ist widerlegbar (Hinweis E 9.9.1981, 81/03/0065, VwSlg 10523 A/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Bei einer in den Jahren 1988 und 1989 bei der Erstbeschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurden folgende Feststellungen getroffen: Die Firma F-Günther W-GesmbH (in der Folge: W-GmbH) in W, Bundesrepublik Deutschland, führte im österreichnahen Ausland Werbeveranstaltungen durch. Die Erstbeschwerdeführerin besorgte den Transport bzw. die Unterbringung der Teilnehmer in H., Vorarlberg. Der W-GmbH wurden vom Fremdenverkehrsverein H. S 30,-- bzw. S 40,-- pro Person u... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47;BAO §167 Abs2;BAO §168;ZPO §292; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/14/0090
91/14/0091
Rechtssatz: AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erkl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Einspruch der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, da der Einspruch verspätet nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingebracht wurde. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Vorauszuschicken ist, daß der Einspruch jedenfalls zurückgewiesen (und nicht etwa abgewiesen) wurde; in Verbind... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der einen Handel mit Waren aller Art, unter anderem mit Uhren, betreibt, macht betreffend die Rechnungen vom 2. Juni 1986, brutto S 152.160,--; vom 9. Juni 1986, brutto S 177.120,--; vom 2. Juni 1986, brutto S 53.760,-- und vom 11. Juni 1986, brutto S 212.160,-- Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen geltend. In diesem Zusammenhang ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Frage strittig, ob die vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfuhrb... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §168;UStG 1972 §7 Abs3 Z3 lita;UStG 1972 §7 Abs3 Z3 litb;ZPO §292;
Rechtssatz: Bei einer zollamtlichen Austrittsbestätigung handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, deren Beweiskraft gem § 168 BAOinsbesondere nach § 292 ZPO zu beurteilen ist. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §96;ZPO §292;
Rechtssatz: Für die Ausfertigung von Behördenerledigungen nennt die zivilprozessuale Literatur als Beispiel für die dafür aufgestellten Formvorschriften § 18 Abs 4 AVG (Hinweis Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen III, 365 Anm 7 zu § 292 ZPO) und betont in diesem ... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 5. Oktober 1990 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe für die am 19. Juni 1965 geborene jugoslawische Staatsangehörige Jasmina M für die berufliche Tätigkeit als Abwäscherin ohne spezielle Kenntnisse oder Ausbildung mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 9.000 S brutto die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), beantra... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 5. Dezember 1988 beantragten Otto und Leopoldine B. (kurz: Bauwerber) die Erteilung der Baubewilligung zur Änderung mit Bescheid mit 16. Juni 1988 bewilligter Baumaßnahmen und zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes auf den Grundstücken Nr. n/1 und Nr. n/2, KG Fürstenfeld. An der Nordwestseite grenzt das Grundstück Nr. n/3, dessen Miteigentümer der Mitbeteiligte ist, an. Nach den Plänen erfolgt dort die Aufstockung auf der bestehenden Außenmauer des Erdgeschoßes. ... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §47;BauO Stmk 1968 §58 Abs1 litc idF 1989/014;BauRallg;ZPO §292;
Rechtssatz: Der Grundteilungsplan, der Gegenstand einer Eintragung im Grundbuch ist, kommt als Beweismittel iSd § 46 AVG für die Lösun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Februar 1990 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24. August 1989, mit dem festgestellt wurde, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Hafnergewerbes durch die Beschwerdeführerin im Standort Innsbruck nicht vorlägen, und die Ausübung des angemeldeten Gewerbes untersagt würde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als un... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §47 Abs1;ZPO §292;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellt... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. April 1984 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz im Verfahren zur Regulierung der gemeinschaftlichen Benützungs- und Verwaltungsrechte an der Liegenschaft EZ 414 II KG X (Interessentschaftswald A) die Liste der Parteien und das Verzeichnis der Anteilsrechte; dabei wurde als Mitglied der Agrargemeinschaft A unter anderem die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Partei als Eigentümerin der Stammsitzliegen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;VwRallg;ZPO §292;ZPO §293;ZPO §294;
Rechtssatz: Urkunden stellen schriftliche Vergegenständlichungen von Gedanken dar (Hinweis Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen, Bd 3, S 358) Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Urkunde Europ... mehr lesen...
Das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 3. November 1988, womit der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 schuldig erkannt worden war, wurde dem ausgewiesenen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers laut dem blauen Rückschein, versehen mit der Eingangsstampiglie der Rechtsanwaltskanzlei XY, mit Datumsstampiglie und Unterschrift, am Dienstag, dem 8. November 1988, zugestellt. Di... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §47;ZPO §292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich vom 25. September 1989 wurde der beschwerdeführenden Partei eine Ausgleichstaxe gemäß § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Jahr 1988 in der Höhe von S 3.060,-- vorgeschrieben. Dieser an die beschwerdeführende Partei gerichtete Bescheid wurde nach dem bei den Akten befindlichen Rückschein am 4. Oktober 1989 von einer "E" übernommen, die nach der Angabe auf dem Rückschein "Postbevollmächtigte für RSb-Briefe" ist. Am... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §47;ZPO §292;ZustG §13 Abs3;ZustG §22;
Rechtssatz: Bei dem Postrückschein iSd § 22 ZustG handelt es sich um eine öff Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat, gegen die aber eine gegenteilige Beweisführung zulässig ist (Hinweis B 18.10.1989, 89/02/0117, 0118)... mehr lesen...