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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der Grundteilungsplan, der Gegenstand einer Eintragung im Grundbuch ist, kommt als Beweismittel iSd § 46 AVG für die Lösung der im Verfahren zur Erteilung einer Baubewilligung bedeutsamen Vorfrage, ob die zu verbauende Grundfläche (ganz oder teilweise) dem Nachbarn gehört, in Betracht.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenGrundsatz der UnbeschränktheitNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060184.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
02.04.2009