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22/02 ZivilprozessordnungNorm
AVG §47;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090035.X01Im RIS seit
30.08.1991Zuletzt aktualisiert am
22.06.2009