RS Vwgh 1991/8/30 91/09/0035

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Veröffentlicht am 30.08.1991
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §47;
ZPO §292;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090035.X01

Im RIS seit

30.08.1991

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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