Index
22/02 ZivilprozessordnungNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2Stammrechtssatz
Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zustellung zu widerlegen geeignet erscheinen lassen (Hinweis E 13.9.1985, 84/08/0074, E 17.9.1986, 86/03/0100).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991090035.X02Im RIS seit
30.08.1991Zuletzt aktualisiert am
22.06.2009