RS Vwgh 1993/10/13 91/13/0058

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §168;
ZPO §292;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/14/0089 4

Stammrechtssatz

AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erklärung, Provisionszahlungen erhalten zu haben, vom Abgebenden stammt, hinsichtlich der Wahrhaftigkeit des Inhalts der Erklärung Beweiskraft zukommt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130058.X10

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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