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22/02 ZivilprozessordnungNorm
BAO §167 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/14/0089 4Stammrechtssatz
AusfzF der Beweiskraft von öffentlichen und privaten Urkunden (insb zur Frage, ob der Bezeugung des Notars, daß die Erklärung, Provisionszahlungen erhalten zu haben, vom Abgebenden stammt, hinsichtlich der Wahrhaftigkeit des Inhalts der Erklärung Beweiskraft zukommt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130058.X10Im RIS seit
20.11.2000