Der Kläger begehrt den Zuspruch von 92 494.84 S sA und bringt vor, die Beklagte, die in der Klage mit "Firma A. J. Gesellschaft m.b.H." bezeichnet wird (Richtigstellung der Parteienbezeichnung unter Hinweis auf eine Änderung des Firmennamens der Beklagten S. 19), betreibe in V, V.-Stadt 3, ein Handelsgeschäft mit Uhren und Schmuckwaren. Die Beklagte sei Betriebsnachfolgerin ihres Geschäftsführers Anton J und somit Rechtsnachfolgerin iS des § 1409 ABGB; sie hafte nach dieser Gesetzesst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin nahm am 8. 2. 1980 das Anbot der Beklagten vom 2. 1. 1980 an, von ihr (der Klägerin) einen VW-Kastenwagen ab dem Datum der polizeilichen Anmeldung auf unbestimmte Dauer, jedoch unter Zugrundelegung einer Kalkulationsbasisdauer von 36 Monaten, eines Basispreises von 150.102 S und einer Kilometer-Jahresleistung von 30.000 (wobei 10 % Mehrkilometer frei sein sollten), gegen Erlag eines Depots von 14.912 S und eines Schadensbeteiligungsbetrages von 2.00... mehr lesen...
Norm: ZPO §190 AZPO §269ZPO §272 AZPO §411 AbZPO §411 CaAußStrG 2005 §43 Abs1
Rechtssatz: Die Feststellung von Tatsachen erfolgt in jedem Rechtsstreit ohne Bindung an die Beurteilung in einem Vorprozess. Entscheidungstexte 7 Ob 799/81 Entscheidungstext OGH 29.07.1982 7 Ob 799/81 Veröff: SZ 55/116 6 Ob 626/85 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die T Gesellschaft mbH (in der Folge kurz T GesmbH) stand einerseits mit der beklagten Partei in laufender Geschäftsverbindung und hatte andererseits mit der klagenden Partei einen ab 1. 1. 1976 wirksamen Factoring- Vertrag geschlossen, nach dem sie als "Lieferant" alle ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen im Rahmen ihres Elektromontage- und Handelsbetriebes gegen eine Anzahlung von 80% auf den jeweiligen Fakturenbetrag und Endabrechnung nach Eingang der Zahlungen ihre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 26. 7. 1965 verkaufte die Klägerin dem Beklagten die in der EZ 45***** inneliegenden Grundstücke 69 Baufläche mit dem Wohnhaus *****, 857/1 Acker, 857/2 und 860 je Garten, 861 Wiese, im Gesamtausmaß von 54,57 ar um den dort genannten Kaufpreis von S 250.000. Nach Punkt 3 dieses Vertrags war der Kaufpreis in zwanzig aufeinander folgenden Halbjahresraten, fällig am 15. 1. und 15. 7. jedes Jahres, abzutragen. Die Vertragsparteien v... mehr lesen...
Die Klägerin, die seit 1977 als Prostituierte registriert ist und unter gesundheitsbehördlicher Kontrolle steht, erlitt am 3. August 1978 bei einem Verkehrsunfall eine Verletzung des linken Mittelfußes. Daß der beklagte Haftpflichtversicherer dem Gründe: nach für den Schaden der Klägerin haftet, ist unbestritten. Die Klägerin begehrte nach mehrmaliger Klagsänderung 25 000 S Schmerzensgeld, 80 000 S Verdienstentgang sowie die Feststellung, daß ihr der beklagte Haftpflichtversicherer f... mehr lesen...
Der Beklagte verschuldete am 22. Oktober 1978 mit seinem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW im alkoholisierten Zustand (Blutalkoholgehalt 1.66%) einen Verkehrsunfall, bei dem Stefanie P verletzt wurde. Wegen dieses Unfalles wurde der Beklagte mit Urteil den Bezirksgerichtes Gmunden vom 13. Dezember 1978, GZ 4 U 1793/78- 5, rechtskräftig wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Abs. 2) StGB verurteilt. Als Haftpflichtversicherer des Bekla... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §266 BZPO §272 DZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Ob ein prima - facie - Beweis überhaupt zulässig ist, ob es sich also um einen Tatbestand mit typischem Geschehensablauf handelt, der eine Verschiebung von Beweisthema und Beweislast ermöglicht, ist eine Frage der Beweislast und damit eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die im Revisionsverfahren überprüfbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der klagende Haftpflichtversicherer begehrt aus einem Verkehrsunfall, den die Beklagte in der Nacht vom 22. zum 23. Mai 1973 verschuldete, im Regreßweg Zahlung seiner Leistungen an geschädigte Dritte mit der Behauptung, die Beklagte sei beim Lenken des Fahrzeuges nicht mit Willen des Halters tätig und daher nicht nach Art. 1 Abs. 2 AKHB mitversichert gewesen. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen hatte der Versicherungsnehmer und Halter des versichert... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §272ZPO §503 C1aZPO §503 C2cZPO §503 E4c5
Rechtssatz: Nimmt die zweite Instanz ohne Beweiswiederholung abweichend von der erste Instanz an, daß der Beweis des ersten Anscheines erbracht ist und wird dies vom Rechtsmittelwerber nicht als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens in der Revision gerügt hat der OGH von den Feststellungen der zweite Instanz auszugehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §272 DZPO §503 Abs1 Z4 E4c3
Rechtssatz: Der prima facie - Beweis ist nur in der Frage des Kausalzusammenhanges zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 17/80 Entscheidungstext OGH 02.06.1980 1 Ob 17/80 7 Ob 44/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 44/80 8 Ob 190/80 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 AZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob auf Grund getroffener Feststellungen die Annahme eines bestimmten weiteren Geschehensablaufes zwingend ist, handelt es sich um eine Frage der rechtlichen Beurteilung (hier: Frage, ob die Wahrscheinlichkeit des Zuganges nicht eingeschriebener Postsendungen tatsächlich derart zwingend ist, daß dies zu der Beweispflicht der Gegenseite für den Nichterhalt der Sendung führt). ... mehr lesen...
Der Vater des am 24. Oktober 1971 unehelich geborenen Bernhard N, der Elektrotechniker Leo S, der zuletzt in Wien wohnhaft gewesen war, ist seit mindestens 1976 unbekannten Aufenthaltes. Auf Grund der am 21. Jänner 1975 vor dem Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk in Wien geschlossenen Vereinbarung ist der Vater verpflichtet, zum Unterhalt des Minderjährigen ab 1. Feber 1975 einen Unterhaltsbetrag von monatlich 850 S zu bezahlen. Das Erstgericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Karl K gemä... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aZPO §272 A
Rechtssatz: Das Abliefern von nicht eingeschriebenen Postsendungen beim Empfänger innerhalb von 8 Tagen ab Aufgabe ist nicht so überwiegend wahrscheinlich, daß die Aufgabe einen prima-facie Beweis für die Ablieferung innerhalb dieses Zeitraumes und somit die Beweispflicht des Empfängers für die Nichtablieferung begründen würde. Entscheidungstexte 7 Ob 782/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 DZPO §273
Rechtssatz: Der Begriff "nach freier Überzeugung" in § 273 ZPO ist nicht derselbe wie in § 272 Abs 1 ZPO. Es handelt sich in § 273 ZPO nicht um richterliche Beweiswürdigung, sondern um die Einräumung eines gesetzlichen gebundenen Ermessen. Entscheidungstexte 4 Ob 108/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 108/79 10 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 DZPO §273
Rechtssatz: Während das freie Ermessen gemäß § 273 ZPO dem Richter die Möglichkeit gewährt, innerhalb eines ihm eingeräumten Ermessensbereiches nach freier Wahl eine Entscheidung zu treffen, darf er im Rahmen der freien Beweiswürdigung Tatsachenfeststellungen nur auf Grund seiner vollen persönlichen Überzeugung von ihrer Richtigkeit treffen. Für eine Festsetzung einer Forderung gemäß § 273 Abs 1 ZPO ist daher ein gering... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §272 AZPO §292ZPO §503 C6
Rechtssatz: Urkunden sind Beweismittel; sie stellen kein Prozessvorbringen dar und können solches nicht ersetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 641/78 Entscheidungstext OGH 19.09.1979 3 Ob 641/78 7 Ob 507/86 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 7 Ob 507/86 ... mehr lesen...
Der Kläger und sein Vater Herbert R waren am 30. Dezember 1969 je zur Hälfte persönlich haftende Gesellschafter a) der erstbeklagten Partei der Firma W H, einer offenen Handelsgesellschaft, und b) der Firma Anton M, damals ebenfalls einer offenen Handelsgesellschaft, deren Rechtsnachfolgerin, wie unbestritten ist, die Firma Anton M Aktiengesellschaft war, die wiederum in der Folge gemäß § 239 ff. AktG 1965 in die Anton M Ges. m. b. H. die nunmehrige zweitbeklagte Partei umgewandelt wu... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 BZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Ob die Beweisergebnisse auch andere Schlussfolgerungen ermöglicht hätten, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 2 Ob 532/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 2 Ob 532/78 1 Ob 574/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 1 Ob 574/83 1 Ob 512... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BZPO §272 CZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastverteilung kommt erst und nur dann zum Tragen, wenn ein Beweis für die strittige, entscheidungswesentliche Tatsache nicht erbracht werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 69/78 5 Ob 765/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 CZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastregeln bieten keine Richtlinie dafür, zu wessen Gunsten oder Ungunsten die Beweise zu würdigen sind oder ein Beweis als erbracht oder als nicht erbracht anzusehen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 69/78 6 Ob 690/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §272
Rechtssatz: Um von einem Beweis des ersten Anscheins sprechen zu können, müssen die zu gewinnenden Erfahrungssätze geeignet sein, die volle Überzeugung des Gerichtes ohne Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu begründen. Entscheidungstexte 2 Ob 4/78 Entscheidungstext OGH 22.06.1978 2 Ob 4/78 Veröff: RZ 1979/24 S 121 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CaAHG §1 Cd1aZPO §272 B
Rechtssatz: Aus einer unrichtigen Beweiswürdigung eines Richters kann grundsätzlich ein Amtshaftungsanspruch nicht abgeleitet werden, es sei denn, es läge Willkür vor, weil sich der Richter über wesentliche Verfahrensergebnisse ohne ersichtlichen Grund hinweggesetzt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 11/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 1 Ob 11/78 Ver... mehr lesen...
Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 162 KG X, bestehend aus dem Grundstück 284 mit dem Haus Graz, M-Gasse 9, und zwar der Erstkläger zur Hälfte, der Zweitkläger und die Drittklägerin zu je einem Viertel. Die Beklagte ist Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft EZ 1313 KG X mit dem Grundstück 282/2. auf dem sich das Haus G-Gasse 12 befindet. Zwischen diesen beiden Häusern liegt eine langgestreckte Hoffläche. Im südwestlichen Teil dieser Hoffläche befindet sich eine zum... mehr lesen...
Der Erstbeklagte war am 15. April 1974 mit seinem PKW bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert. Die Versicherungssumme für Personenschäden betrug 2 000 000 S. An diesem Tage verschuldete er mit dem PKW einen Verkehrsunfall, bei dem die damals 18jährige Klägerin als seine Beifahrerin schwere Verletzungen erlitt. Sie erlitt neben zahlreichen Brüchen eine Querschnittslähmung. Sie kann die Gliedmaßen nicht bewegen, ist ständig an den Rollstuhl gefesselt und kann weder die Nahru... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 FZPO §272 AZPO §482 B2ZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Im Direktprozeß des Geschädigten kann vom Schädiger nur die allgemeine Einwendung erwartet werden, durch Leistungen des Sozialversicherungsträgers an den Geschädigten sei im Umfang der dadurch bewirkten Legalzession dessen Schaden verringert worden. Da Auskunft über die Höhe der Leistungen des Sozialversicherungsträgers nur dieser selbst geben kann, wird man in derartigen Fällen ... mehr lesen...
Der Kläger war seit 19. April 1971 Angestellter der Beklagten und in dieser Eigenschaft im Werk T als Konstrukteur tätig. Mit Schreiben vom 3. Feber 1976 dem Kläger zugestellt am 10. Feber 1976 - sprach die Beklagte die vorzeitige Entlassung des Klägers aus. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung durch keinen wichtigen Grund im Sinne des § 27 AngG gerechtfertigt sei, nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von Kündigungsentschädigung und Abfertigung in der Höhe von insgesamt 86 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 E
Rechtssatz: Der Umstand, daß das Berufungsgericht, ohne Vorliegen einer Parteienbehauptung darüber, ob der Fahrer einen Führerschein hatte, rechtliche Überlegungen über die Folgen der Verletzung der Führerscheinklausel des Art 6 Abs 1 lit b AKIB anstellte, stellt keinen entscheidungswesentlichen Verfahrensverstoß dar. Entscheidungstexte 6 Ob 529/78 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §32ZPO §266ZPO §272ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Die Regelungen über die Beweislast kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Beweisergebnisse nach der Überzeugung des Gerichtes nicht ausreichen, um einen entscheidungswesentlichen Tatumstand als erwiesen oder als nicht erwiesen anzunehmen, sodass die freie Beweiswürdigung zu keinem Ergebnis führt. Entscheidungstexte 4 Ob 544/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 DABGB §1389 Satz2ZPO §266 BZPO §272
Rechtssatz: Wer ein Recht nach Abschluss eines allgemeinen Vergleiches geltend macht, ist im Bestreitungsfall hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für den Nichteintritt der Bereinigungswirkung des Vergleiches behauptungspflichtig und beweispflichtig. Entscheidungstexte 3 Ob 504/77 Entscheidungstext OGH 29.03.1977 3 Ob 504/... mehr lesen...