Norm
ZPO §272 DRechtssatz
Der Begriff "nach freier Überzeugung" in § 273 ZPO ist nicht derselbe wie in § 272 Abs 1 ZPO. Es handelt sich in § 273 ZPO nicht um richterliche Beweiswürdigung, sondern um die Einräumung eines gesetzlichen gebundenen Ermessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0040301Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016