Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab 1. 4. 1999 gerichtete Klagebegehren ab. Die am 5. 9. 1968 geborene und als Hilfsarbeiterin tätig gewesene Klägerin könne in den üblichen Arbeitszeiten noch leichte bis zur Hälfte der Gesamttagesarbeitszeit auch mittelschwere Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen verrichten. Nach dem durchgehenden Einhalten einer dieser Körperhaltungen solle nach maximal einer Stunde ein Wechsel der Körperha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen kurz zu erwidern: Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor. Obgleich diese Beurt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass die Klägerin, die nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen sondern als Hausbesorgerin tätig war, nicht als invalid im Sinn des § 255 Abs 3 ASVG anzusehen ist, ist zutreffend. Die Klägerin bemängelt in ihrer Rechtsrüge - wie bereits in der Berufung - im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines berufskundlichen Gutachtens die Unvollständigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 2. 10. 1985 einen Verkehrsunfall, der mit Bescheid der beklagten Partei vom 8. 10. 1986 als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Aufgrund dieses Bescheides vom 8. 10. 1986 und des Urteils des Landesgerichts Krems a. d. Donau vom 14. 10. 1987, 15 Cgs 1104/87-16, hatte die beklagte Partei der Klägerin ab 3. 4. 1986 eine vorläufige Versehrtenrente im Ausmaß von 30 v. H. der Vollrente und ab 1. 9. 1987 eine Dauerrente in eben diesem Ausmaß zu ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) macht die Klägerin geltend, dass das Berufungsgericht auf die in der Berufung enthaltenen Ausführungen zur unrichtigen Tatsachenfeststellung eingehen hätte müssen. Ein Mangel des Berufungsverfahrens ist unter anderem dann gegeben, wenn sich das Berufungsgericht mit der Tatsachen- und Beweisrüge nicht oder nur so mangelhaft bef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog von der beklagten Partei im Zeitraum vom 1. 9. 1997 bis 31. 8. 1998 eine befristete Invaliditätspension. Mit Bescheid vom 2. 10. 1998 wurde ihr Antrag auf Weitergewährung der Invaliditätspension über den 31. 8. 1998 hinaus abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren ab. Es stellt unter anderem fest, dass die am 2. 1. 1946 geborene Klägerin in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag als Hilfsarbeiterin in einer Käser... mehr lesen...
Begründung: Der am 26. 5. 1951 geborene Kläger hat den Beruf eines Gas- und Wasserleitungsinstallateurs erlernt und in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag auch überwiegend ausgeübt. Diese Tätigkeit kann der Kläger unter Berücksichtigung seines körperlichen Leidenszustandes nicht mehr ausüben. Ihm sind nämlich nur noch leichte bis mittelschwere Arbeiten bei normaler Arbeitszeit unter Einhaltung der üblichen Arbeitspausen zumutbar. Arbeiten auf hohen Leitern (mit mehr als fünf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache gemäß § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Dem Revisionswerber ist Folgendes entgegenzuhalten: Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache gemäß Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Dem Revisionswerber ist Folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Dass die Vorauss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seiner Klage vom 30. 11. 1993 begehrte der Kläger zunächst die Feststellung, dass zwischen ihm und der Beklagten ein Dienstverhältnis gemäß den Bestimmungen des Angestelltengesetzes bestehe. Er sei seit mehr als 20 Jahren in leitender Postion im Unternehmen der beklagten Partei als Leiter der Presseabteilung, Pressesprecher, Chefredakteur diverser Messezeitschriften und Schriftleiter periodischer Medienwerke tätig gewesen und habe seit mehr als 20 Jahren... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, dass ein Register (Firmenbuch, Grundbuch) öffentlich ist, bedeutet nicht, dass die dem Register zu entnehmenden Tatsachen allgemein bekannt oder gerichtskundig sind. Es reicht auch nicht aus, wenn die Tatsachen ohne weiteres aus den Akten desselben Gerichtes zu ersehen sind (3 Ob 224/97 f ua). Einer weiteren
Begründung: bedarf dieser Beschluss nicht (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 508a Abs 2 zweiter Satz ZPO). Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen verneinten zurecht einen Anspruch der Klägerin auf Invaliditätspension. Folgendes ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die am 27. 10. 1952 geborene, also am Stichtag (1. 11. 1996) 44 Jahre alte Klägerin, war (laut Anstaltsakt der beklagten Partei) von August 1970 bis Oktober 1971 in Österreich bei verschiedenen Supermarktketten beschäftigt und erwarb 15 Beitragsmonate d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17. 9. 1951 geborene Klägerin erlernte keinen Beruf und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag als Hausbesorgerin, Wäscherin und Bedienerin tätig. Sie kann noch leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen verrichten. Arbeiten, die mit ständigem Bücken, Hocken, Knien, Treppensteigen verbunden sind, sind ebenso wie Arbeiten an exponierten Stellen (Leitern und Gerüsten) ausgeschlossen. Arbeiten in ständiger Nässe und Kälte sowie Arbeiten, die mit dem H... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 28. 7. 1999 wies das Erstgericht den Antrag der Antragsteller ab, die ihnen von der Ö*****gesellschaft m. b. H. eingeräumten Wegedienstbarkeit zu verbüchern. Der betreffende Dienstbarkeitsbestellungsvertrag dokumentiert (neben den Eigentumsverhältnissen sowie der Aufsandungserklärung) lediglich die "Einräumung" der jeweiligen Wegerechte als Zufahrt zu den Grundstücken der Antragsteller. Der Verlauf des Weges ist auf einem dem Vertrag angehefteten Pl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 2. 8. 1996 hat die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 5. 12. 1995 auf Zuerkennung der Invaliditätspension bzw vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit abgelehnt. Gegen die Abweisung seines Antrages auf Zuerkennung der Invaliditätspension erhob der Kläger in einem an die beklagte Partei gerichteten Schreiben Klage. Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger die Invalid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger unterzog sich 1993 einer Operation am rechten Ohr, in deren Folge die Empfindungsrezeptoren des Gleichgewichtsorgans nur noch durch dünne Schichten geschützt sind. Im Sommer 1994, kurz vor seinem Urlaubsantritt nach Griechenland, kaufte er in einer Apotheke Silikonstöpsel (sogenannte Ear Putty's), dies auf Anraten des Apothekers, den er darauf hingewiesen hatte, daß er im rechten Ohr kein Trommelfell mehr besitzt. Diese Ear Putty's die in Kalifornien erzeugt... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28. 4. 1997 lehnte die Beklagte den Antrag des am 21. 7. 1953 geborenen Klägers vom 10. 2. 1997 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, der keinen Berufsschutz genießende Kläger sei noch im Stande, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß mit der
Begründung: , der Kläger sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: War der Versicherte - wie der Kläger - nicht überwiegend in erl... mehr lesen...
Begründung: Der am 7. 5. 1952 geborene Kläger hat den Beruf eines Kraffahrzeugmechanikers erlernt, jedoch in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag nicht ausgeübt. Tatsächlich war er in diesem Zeitraum überwiegend als Monteur im Installationsbereich auf Großbaustellen (Errichtung von Gasleitungen und Fernwärmeleitungen, Verlegen von Heizungsleitungen und Austausch von Kesseln) tätig; dadurch erwarb er Kenntnisse und Fähigkeiten, die denen eines gelernten Rohrleitungsmonteurs ent... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei ist Eigentümerin der Wohnungseigentumseinheit top 148 Erdgeschoß (Rezeption, Büro und "Shop") und die zweitbeklagte Partei Eigentümerin der Wohnungseigentumseinheiten top 147 EG und KG (Restaurant) sowie top 153 (Personalunterkünfte) in einem näher genannten "Apparthotel". Die Klägerin löste den Vertrag vom 21. November 1993, mit dem sie von den beklagten Parteien deren in deren Wohnungseigentumseinheiten zuletzt durch Verpachtung genutzten Rest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Soweit Feststellungsmängel wegen Fehlens eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens geltend gemacht werden, sind diese der Rechtsrüge zuzuordnen. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht v... mehr lesen...
Begründung: Der am 15.7.1943 geborene Kläger war seit Ablegung der Fahrschullehrerprüfung im Jahr 1974 als Fahrschullehrer tätig. Dabei handelt es sich um eine leichte im Stehen und Sitzen auszuübende Tätigkeit, bei der ein weiter Spielraum nach eigenem Ermessen besteht. Pädagogische Fähigkeiten, Geduld und Kontaktfreude sind dabei erforderlich. Der Kläger kann aufgrund seines Leidenszustandes nur mehr leichte körperliche Arbeiten überwiegend im Sitzen und nur fallweise im Geh... mehr lesen...
Norm: ZPO §269AußStrG 2005 §9 Abs1AußStrG 2005 §16GBG §7HGB §9 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Register (Firmenbuch, Grundbuch) öffentlich ist, bedeutet nicht, dass die dem Register zu entnehmenden Tatsachen allgemein bekannt oder auch nur gerichtskundig sind. Die Gerichtskundigkeit erfordert, dass der Richter die Tatsache kennt, ohne erst in bestimmte Unterlagen Einsicht nehmen zu müssen; andernfalls kann er nämlich nicht als "kundig" a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank stellte mit Kreditvertrag vom 6. 9./18. 9. 1990 der R***** GmbH und Gernot F. S*****, Robert M. R***** und Bertram H***** einen Kredit von S 350.000 auf Kontonummer 6-882.618-2 zur Verfügung. Eine Verzinsung von 9,25 % p. a. kontokorrentmäßig und Verzugszinsen von 4,5 % wurden vereinbart; die klagende Partei war berechtigt, die vereinbarten Kreditkonditionen in dem Ausmaß abzuändern, als sich die Verhältnisse auf dem Geld-, Kredit- bzw Kapitalmarkt ... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Berufsfußballers ist - allgemeinkundig - besonders gefahrengeneigt, sodaß selbst dann, wenn Sportinvalidität nicht eintritt, berufstypische Überbeanspruchung und Verletzungsfolgen geeignet sind, die berufssportliche Laufbahn noch vor Eintritt der "altersbedingten" Ungeeignetheit wieder zu beenden. Entscheidungstexte 10 ObS 123/98f Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ob noch weitere Sachverständige für Kardiologie und Orthopädie heranzuziehen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen, denen die Durchführung dieser Beweise nicht notwendig erschien. Diese Frage kann daher auch nicht unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Die unterlassene Feststellung der an sich von der bekl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Revisionsausführungen ist in Kürze folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Revi... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Allgemeinkundig sind nur jene Tatsachen, die einer beliebig großen Anzahl von Menschen bekannt oder doch ohne Schwierigkeiten jederzeit zuverlässig wahrnehmbar sind. Gemeint sind zum Beispiel Erfahrungssätze der allgemeinen Lebenserfahrung, geographische Tatsachen oder Ereignisse des Zeitgeschehens; ebenso wird man etwa die Tatsachen einer Eintragung im Firmenbuch oder Grundbuch als notorisch ansehen können. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner näheren
Begründung: . Die Frage, ob die Parteienvernehmung des Klägers durchzuführen gewesen wäre, betrifft ausschließlich die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen. Das Berufungsgericht hat sich mit der bereits in der Berufung enthaltenen Mängelrüge ausein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Weder die geltend gemachten Mangelhaftigkeiten noch Aktenwidrigkeiten liegen vor, was gemäß § 510 Abs 3 3.Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: bedarf. Nur klarstellend sei darauf hingewiesen, daß der Kläger nach dem maßgeblichen Leistungskalkül in der Lage ist, alle leichten und mittelschweren Arbeiten im Sitzen, Gehen und Stehen durchzuführen, wobei lediglich dauerndes Überkopfarbeiten und ständiger besonderer ... mehr lesen...