Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Es kann als notorisch (§ 269 ZPO) gelten, daß Trafikanten etwa mit Beinamputationen, Rollstuhlgebundenheit und somit ausschließend sitzend vielfach und österreichweit anzutreffen sind. Entscheidungstexte 10 ObS 135/98w Entscheidungstext OGH 14.04.1998 10 ObS 135/98w 10 ObS 316/98p Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des betreibenden Gläubigers steht die angefochtene Entscheidung im Einklang mit der nahezu einhelligen Rechtsprechung und Lehre. Demnach liegt kein Verstoß gegen das Neuerungsverbot vor, wenn das Rekursgericht bei Erledigung eines Rekurses gegen die Exekutionsbewilligung Umstände berücksichtigt, die schon das Erstgericht von Amts wegen beachten hätte müssen (Holzhammer ZwangsvollstreckungsR4 138). ... mehr lesen...
Begründung: Der am 27.9.1941 geborene Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1.1.1996) überwiegend im erlernten Beruf als Schlosser tätig. Aufgrund des medizinischen Leistungskalküls ist er in der Lage, leichte und halbzeitig mittelschwere Arbeiten zu verrichten, ausgenommen Arbeiten in ständiger Nässe und Kälte und solche mit besonderem Zeitdruck. Ausgeschlossen sind auch Hebe- und Trageleistungen von mehr als 15 kg und Bücken unter Tischhöhe öfter als 5 mal in d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Solange eine Tatsache nicht aufgrund einer Mehrzahl gleichartiger Entscheidungen als offenkundig anzusehen ist muß sie in jedem Verfahren von den Tatsacheninstanzen geprüft und aufgrund der von ihnen aufgenommenen Beweise neu festgestellt werden, wobei Vorentscheidungen nur im Rahmen der Würdigung der Beweise zum Tragen kommen können (SZ 65/4 u.v.a.). Anmerkung E48212 06A03197 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der auch in keiner Weise durch Belege aus Judikatur oder Rechtslehre belegten Behauptung des betreibenden Gläubigers, der selbst Rechtsanwalt ist, steht die angefochtene Entscheidung im Einklang mit der nahezu einhelligen Rechtsprechung und Lehre. Demnach liegt kein Verstoß gegen das Neuerungsverbot vor, wenn das Rekursgericht bei Erledigung eines Rekurses gegen die Exekutionsbewilligung Umstände berücksichtig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Verbücherung der Abhandlungsergebnisse gemäß § 33 Abs 1 lit d GBG iVm § 436 ABGB die Vorlage einer mit einer Rechtskraftbestätigung versehenen Einantwortungsurkunde bzw Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG voraus (SZ 5/114; SZ 25/15; vgl auch Hoyer in JBl 1994, 645 ff). Die Gerichtskundigkeit der Rechtskraft (etwa weil die Amtsbestätigung ohnehin vom selben Gericht stammt) reicht hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin bereits in der Berufung erfolglos gerügten angeblichen Verfahrensmängel erster Instanz, wie eine unterlassene Parteienvernehmung oder ein nicht durchgeführter Sachverständigenbeweis, betreffen die vom Berufungsgericht als ausreichend geklärte Tatfrage und zielen daher unzulässiger Weise darauf... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Es ist gerichtsbekannt (§ 269 ZPO), daß auch in Pflegeheimen gelähmte Personen häufig in "Gitterbetten" untergebracht werden, damit sie nicht herausfallen (können) und sich dabei unter Umständen verletzen. Entscheidungstexte 10 ObS 183/97b Entscheidungstext OGH 08.07.1997 10 ObS 183/97b Veröff: SZ 70/130 10 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der am 28.7.1941 geborene Kläger leidet an den Folgeerscheinungen mehrerer Schlaganfälle, und zwar an einer Gangstörung (Fremdhilfe erforderlich), motorischen Sprachlähmung und weitgehendem Verlust des Sehvermögens; außerdem besteht ein höhergradiges hirnorganisches Psychosyndrom. Der Kläger wird innerhalb der Wohnung im Haus seiner Schwester, wo eine Wohneinheit im Untergeschoß samt Terrassenfläche für ihn bereit steht, nur mit dem Rollstuhl bewegt; er kann diesen n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß der Kläger die Voraussetzungen für eine Invaliditätspension nach dem für ihn maßgebenden § 255 Abs 3 ASVG nicht erfüllt, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß der Kläger die Voraussetzungen für eine Invaliditätspension nach dem für ihn maßgebenden Paragraph 255, Absatz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 48 ASGG). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung (SSV-NF 6/87, 10 ObS 2107/96t uam), daß allgemeinkundige Tatsachen (§ 269 ZPO) auch ohne Beweisaufnahme und ohne vorherige Erörterung mit den Parteien einer gerichtlichen Entscheidung zugrundegelegt werden können. Um solche offenkundige Tatsachen handelt es sich bei den Anforderungen in Verwe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D3ZPO §269
Rechtssatz: Die Verhältnisse am ungarischen Automarkt (hier: dauerhafter Betätigungsbereich des Geschädigten; hypothetische Einkommensentwicklung) sind weder allgemeinkundig noch gerichtskundig im Sinne des § 269 ZPO. Es bedarf darüber entsprechender Feststellungen. Entscheidungstexte 2 Ob 79/97z Entscheidungstext OGH 26.05.1997 2 Ob 79/97z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 22.2.1990 als Beifahrer in einem in Ungarn zugelassenen PKW von einem vom Zweitbeklagten gelenkten, von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW schwer verletzt. Die Ersatzpflicht der beklagten Parteien ist unstrittig. Der Kläger begehrte zunächst die Bezahlung von S 559.784,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen... mehr lesen...
Norm: ZPO §269GSVG §132
Rechtssatz: Daß Hebeleistungen und Trageleistungen von Gepäckstücken (bis zu 25 kg) von einem Taxilenker ständig und permanent gefordert sind, ist lebensfremd und gerichtsbekanntermaßen (§ 269 ZPO) auszuschließen. Entscheidungstexte 10 ObS 71/97g Entscheidungstext OGH 18.03.1997 10 ObS 71/97g 10 ObS 277/03p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Dass das Tragen einer Brille mit einem undurchsichtigen Glas in der Öffentlichkeit keineswegs Abscheu oder Abneigung erweckt, ist notorisch. Zahlreiche Menschen mit Leidenszuständen oder Verletzungen an einem Auge sind auf solche Hilfsmittel angewiesen und nehmen am öffentlichen Leben teil, ohne dass dadurch ein abweisliches Verhalten der Mitmenschen veranlasst würde oder sie sonst Nachteile im gesellschaftlichen Lebe... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §78ZPO §266 BZPO §269
Rechtssatz: Ist zumindest im Sprengel des Erstgerichtes gerichtsbekannt, dass die als Pfandgläubigerin eingetragene Raiffeisenkasse mit der Revisionsrekurswerberin verschmolzen wurde, ist die Rechtsnachfolge eine offenkundige Tatsache im Sinn des gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren anzuwendenden § 269 ZPO und muss deshalb nach dieser Gesetzesstelle nicht nachgewiesen, aber auch nicht behauptet werden.... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §136 Abs1ZPO §269
Rechtssatz: Der in § 269 ZPO niedergelegte Grundsatz, bei Gericht offenkundige Tatsachen bedürften keines Beweises, ist im Grundbuchsverfahren nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang anzuwenden. Der Grundbuchsrichter hat nämlich bei seiner Entscheidung grundsätzlich nur die vorgelegten Urkunden, das Grundbuch und die sonstigen Grundbuchsbehelfe, nicht aber andere Amtsakten oder sein Amtswissen ... mehr lesen...