Norm: ZPO §226 IZPO §269
Rechtssatz: Offenkundige Tatsachen hat das Gericht seiner Entscheidung auch dann zugrunde zu legen, wenn sie nicht vorgebracht wurden. Entscheidungstexte 2 Ob 198/71 Entscheidungstext OGH 02.12.1971 2 Ob 198/71 Veröff: SZ 44/183 = EvBl 1972/100 S 182 = RZ 1972,52 = JBl 1972,540 = ZVR 1973/135 S 183 5 Ob 321/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 eZPO §269ZPO §482 B1
Rechtssatz: Der Einwand, daß Sozialrenten vierzehn mal jährlich bezahlt werden, kann auch noch im Berufungsverfahren erhoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 36/71 Entscheidungstext OGH 08.07.1971 2 Ob 36/71 2 Ob 84/72 Entscheidungstext OGH 08.06.1972 2 Ob 84/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Die Tatsache eines bei einem Gerichtshof anhängigen Verfahrens muß nicht jedem bei diesem Gerichtshof beschäftigten Richter in seiner amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sein. Entscheidungstexte 2 Ob 163/70 Entscheidungstext OGH 14.05.1970 2 Ob 163/70 3 Ob 205/17v Entscheidungstext OGH 21.03.2018 3 Ob 205/1... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Ob das Wort "Vlies" der Umgangssprache angehört oder dieser fremd ist, betrifft die Feststellung einer allgemein bekannten Tatsache. Entscheidungstexte 4 Ob 344/68 Entscheidungstext OGH 06.12.1968 4 Ob 344/68 Veröff: ÖBl 1969,61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0040057 ... mehr lesen...
Norm: PatG §120 Abs1ZPO §266 DIIIZPO §269
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsabteilung ist nur dann nicht gehalten, die Wahrheit einer zugestandenen Tatsache anzunehmen, wenn die Unrichtigkeit dieses Tatsachengeständnisses nach allgemein feststehenden Schlüssen und Erfahrungen unzweifelhaft oder sonst offenkundig ist. Veröff: PBl 1969,52 = ÖBl 1969,35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1968:RS0105... mehr lesen...
Norm: ZPO §269ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Hat das Erstgericht auf Grund unmittelbarer Beweisaufnahme Feststellungen getroffen, dann bedeutet es einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit - und damit den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO - wenn die Berufungsinstanz bloß auf Grund der Akten die erstinstanzlichen Feststellungen unter Hinweis auf "die Erfahrungen des täglichen Lebens" modifiziert oder ergänzt. Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §269
Rechtssatz: Der Richter ist berechtigt, im Falle der Offenkundigkeit des Gegenteiles oder bei entsprechender sonstiger zwingender Sachlage von zugestandenen Tatsachen abzuweichen. Entscheidungstexte 7 Ob 299/62 Entscheidungstext OGH 17.10.1962 7 Ob 299/62 4 Ob 72/67 Entscheidungstext OGH 31.10.1967 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIIIZPO §267ZPO §269
Rechtssatz: Stellt der Beklagte das Eigentumsrecht des Räumungsklägers außer Streit, hat der Prozeßrichter, obwohl ihm als gleichzeitigem Exekutionsrichter bekannt ist, daß der Räumungskläger als Ersteher noch nicht grundbücherlich einverleibt ist, von der Aktivlegitimation des Klägers auszugehen. Entscheidungstexte 6 Ob 22/60 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Für den Richter stehen nur Tatsachen unzweifelhaft fest, die a) entweder allgemeine offenkundig sind oder b) von ihm amtlich wahrgenommen wurden. Die Ortsverhältnisse und Verkehrsverhältnisse an einer bestimmten Straßenkreuzung können keiner dieser Arten von Tatsachen zugezählt werden, denn diese Verhältnisse sind weder so allgemein bekannt, daß sie von niemand bezweifelt oder jederzeit überprüft werden können, noch h... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z6 C1ZPO §269ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Die Feststellung des Berufungsgerichtes, dass es angemessene Ersatzlokale gebe, ist im Revisionsverfahren unüberprüfbar - mag diese Feststellung auch unter Anwendung des § 269 ZPO getroffen worden sein. Entscheidungstexte 7 Ob 8/57 Entscheidungstext OGH 30.01.1957 7 Ob 8/57 7 Ob 231/57... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333ZPO §266ZPO §269
Rechtssatz: Die Bestreitung des Klagsvorbringens zur Gänze umfaßt auch das Begehren des Klägers auf Zuspruch eines erhöhten Zinssatzes von neun Prozent wegen Inanspruchnahme eines Bankkredites, wodurch dieser Umstand beweispflichtig wird und nicht als gerichtsbekannt angesehen werden darf. Entscheidungstexte 7 Ob 594/56 Entscheidungstext OGH 28.11.195... mehr lesen...
Der Beklagte hat am 2. Mai 1953 einen in seinem Besitz befindlichen dreijährigen Stier über die verkehrsreiche Schallerbacher Bundesstraße getrieben. Er wurde dabei von seinem Bruder unterstützt. Der Stier wurde von den beiden an einer Kette und einem Halfter geführt und trug eine Blende, die ihn jeglicher Sicht beraubte. Er war vom Beklagten aufgezogen worden und hatte nie ein bösartiges, unruhiges, störrisches oder sonst gefährliches Verhalten gezeigt. Er hatte bisher noch nie den H... mehr lesen...
Norm: ZPO §269ZPO §351ZPO §503 C2b
Rechtssatz: Wenn die erste Instanz den Sachverständigenbeweis durchführt und darauf gestützt eine Tatsache feststellt, das Berufungsgericht jedoch "auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung" eine gegenteilige Feststellung trifft, liegt ein Verfahrensmangel vor, da Beweiswiederholung angezeigt gewesen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 46/55 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §269
Rechtssatz: Bei Gericht offenkundig sind nur solche Tatsachen, die allen auf die Verhältnisse ihrer Umgebung aufmerksamen Personen bekannt sind oder die aus der täglichen Erfahrung abgeleitet werden können, also Naturereignisse, historische Begebenheiten und dergleichen, hingegen nicht Tatsachen, die nur zufällig einem einzelnen Richter, wenn auch anläßlich einer Amtshandlung, zur Kenntnis gekommen sind. Entsc... mehr lesen...
Die Kläger hatten auf Grund ihrer Dienstverträge Pensionsansprüche gegen die seinerzeit auf Grund des Gesetzes vom 26. Februar 1920, StGBl. Nr. 100 (Arbeiterkammergesetz) errichtete Kammer für Arbeiter und Angestellte. Sie machten nunmehr diese Ansprüche gegen die auf Grund des Gesetzes vom 20. Juli 1945, StGBl. Nr. 95, wiedererrichtete Arbeiterkammer geltend. Sowohl das Arbeitsgericht Graz als auch das Berufungsgericht haben den Klägern die geltend gemachten Ansprüche gegenüber der... mehr lesen...