RS OGH 1954/9/22 2Ob614/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.1954
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Norm

EO §35 Ag
WG Art17
ZPO §228 F

Rechtssatz

Für einen Wechselschuldner, der im Vorprozeß von den Einwendungen aus dem Grundgeschäft ausgeschlossen war, muß eine Möglichkeit bestehen, sie im Streite mit seinem Vertragsgegner geltend zu machen. Zulässigkeit der Geltendmachung einer bereits vor dem Urteil im Wechselprozeß bestandenen Geldforderung durch negative Feststellungsklage.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 614/54
    Entscheidungstext OGH 22.09.1954 2 Ob 614/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001170

Dokumentnummer

JJR_19540922_OGH0002_0020OB00614_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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