RS OGH 1954/11/24 3Ob739/54

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Veröffentlicht am 24.11.1954
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Norm

ZPO §228 B3aa

Rechtssatz

Wurde ein Mietvertrag auf die Dauer der Amortisation der vom Mieter geleisteten Bausumme geschlossen, so betrifft die Frage, für welche Bestanddauer Mietzinsvorauszahlungen geleistet wurden, nicht eine Tatsache, sondern einen Teil der zwischen den Parteien vertraglich geregelten Rechtsbeziehungen, ist daher feststellungsfähig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 739/54
    Entscheidungstext OGH 24.11.1954 3 Ob 739/54
    Veröff: JBl 1955 H11,280 (mit Besprechung von Michlmayr)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038850

Dokumentnummer

JJR_19541124_OGH0002_0030OB00739_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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