Norm
VersVG §12Rechtssatz
Der Versicherungsnehmer kann bei der Haftpflichtversicherung auch vor rechtskräftiger Entscheidung über den Anspruch des Dritten auf Feststellung klagen, dass der Versicherer verpflichtet ist, ihn zu entschädigen, wenn dieser bestreitet, zur Gewährung des Versicherungsschutzes verpflichtet zu sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038928Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2022