Begründung: Die Klägerin hatte den Beklagten mit der Generalplanung des Um- und Zubaues eines Hallenbades beauftragt. Sie begehrt nun die Feststellung, daß der Beklagte für alle Mängel und Schäden aus dem Architektenvertrag vom 20.7.1990 hafte. Der Beklagte habe zu 21 Cg 335/93 des Erstgerichts die nunmehrige Klägerin auf Zahlung restlichen Honorars von 8,9 Mio S geklagt. Sie habe dagegen eingewendet, der Kläger habe die Planungsarbeiten nicht baureif erstellt, somit unvollstä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt gegenüber der beklagten Partei die Feststellung, daß die auf ihre Jausenstation "V*****hütte" hinweisenden, auf der Grundfläche der beklagten Partei im Bereich des Zufahrtswegs zu dieser Jausenstation angebrachten Schilder entsprechend der mit dem damaligen Obmann der beklagten Partei im Jahr 1987 getroffenen Vereinbarung und daher "rechtmäßig angebracht" worden seien. Trotz der unbefristeten Zusicherung zur Anbringung derartiger Hinweisschilder ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben am 16.8.1994 mit der Beklagten einen Kaufvertrag über die den Klägern je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 814, GB 50326 W***** geschlossen. Im Punkt XII. des Kaufvertrages wurde unter der Überschrift "Mietausfallgarantie" vereinbart: Die Kläger haben am 16.8.1994 mit der Beklagten einen Kaufvertrag über die den Klägern je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 814, GB 50326 W***** geschlossen. Im Punkt römisch XII. des Kaufvertrages wurde unter der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt eine Mälzerei, die er 1982 zu erweitern plante. Er zog den Nebenintervenienten als Architekten und den Zweitbeklagten als Statiker bei. Die erstbeklagte Partei wurde mit der Bauausführung betraut. Sie erhielt schließlich auch den Auftrag zur Errichtung eines Weichturms, der in den Jahren 1983 und 1984 gebaut wurde. Nach Fertigstellung traten im Jahr 1985 in der Keimstraße und im Weichturm Risse in den Betonwänden auf. Im Jahr 1992 wurden von einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt und rechtzeitig erfolgte, und ob dem Kläger ungeachtet der Entlassung der begehrte Altersversorgungszuschuß zusteht, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt und rechtzeitig erfolgte, und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 BaZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB1ZPO §228 B3ddZPO §228 C1ZPO §228 C3ZPO §228 H3HGB §131 Abs1 Z4
Rechtssatz: 1. Eine Feststellungsklage von Gesellschaftern einer OHG gegen die Erben eines verstorbenen Gesellschafters, wonach die Gesellschaft durch den Tod dieses Gesellschafters nicht aufgelöst ist, ist zulässig. Die begehrte Feststellung wirkt nicht auch für und gegen die übrigen am Verfahren nicht beteiligten Gesellschafter, sodaß dere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die viertbeklagte offene Handelsgesellschaft ist zu FN 17955f im Firmenbuch beim Landesgericht Innsbruck eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafter scheinen die Erst-, Zweit- und Drittkläger, der 1993 verstorbene Herbert S*****, der 1989 verstorbene Fritz S***** und die am Verfahren nicht beteiligte Anna T*****, geborene S*****, auf. Der Geschäftsanteil des 1989 verstorbenen Gesellschafters ist je zur Hälfte auf seine Söhne Fritz S***** jun (geboren... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Straßenerhalterin einer in ihrem Gemeindegebiet liegenden Straße. Der Kläger kam 22.Juli 1994 als Fahrradfahrer zu Sturz. Er begehrt Schmerzengeld von S 50.000 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei als Straßenerhalterin aus diesem Unfall. Er sei mit seinem Fahrrad in angemessener Geschwindigkeit talwärts gefahren, als er plötzlich und unvorhersehbar in eine ca 30 cm tiefe Absenkung im Asphalt geraten und zu Sturz gekommen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 6.Februar 1990 bei einem von der Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Bereits vor Prozeßbeginn kam es zu einer umfangreichen Korrespondenz zwischen dem Klagevertreter und der drittbeklagten Partei. Mit Schreiben vom 22.Mai 1990 erklärte sich die drittbeklagte Partei bereit, die gerechtfertigten Ansprüche der Klägerin "ohne Präjudiz und ohne Verschuldensanerkenntnis zur Gänze" zu übernehmen. Sie leistete bisher v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 14.9.1987 bei einem Unternehmen (im folgenden kurz: Veräußerer) beschäftigt, das in der Zeit vom 1.2.1994 bis 1.1.1995 alle Betriebsteile an die Beklagte übertrug. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Schreiben des Veräußerers vom 14.12.1994 zum 31.3.1995 gekündigt. Unternehmensgegenstand des Veräußerers war der einer Ein- und Verkaufsgenossenschaft. Der Kläger war in der EDV-Abteilung als Operator und Systembetreuer auf einen pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Berufsfußballer und waren in der Spielsaison 1994/95 für die beklagte Partei tätig. Am 20.3.1995 wurde über das Vermögen der beklagten Partei der Konkurs eröffnet. Die von den Klägern angemeldeten Konkursforderungen wurden vom Masseverwalter anerkannt, darüber hinausgehende Masseforderungen waren bereits zuvor aus der Masse berichtigt worden. In der an die allgemeine Prüfungstagsatzung vom 12.5.1995 unmittelbar anschließenden Zwangsausgleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten gehören zu den insgesamt 11 Berechtigten der „L***** Koppelfischerei“, der im Fischereirevier „Donau A“ das Fischereirecht in der - stromabwärts gesehen - linken Donauhälfte zwischen Donaukilometer 2156,9 und 2169 zusteht. Die 12 beklagten Parteien sind Fischereiberechtigte der „W***** Koppelfischerei“ zwischen Donaukilometer 2153 und 2156,9. Die klagenden Parteien behaupten, ihne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wohl kann die Gewährleistungsfrist durch eine Feststellungsklage gewahrt werden (EvBl 1982/32; ecolex 1990, 406 und 408; ecolex 1993, 382). Auch das rechtliche Interesse an einer Feststellungsklage kann im drohenden Ablauf von (Verjährungs-) Fristen liegen (JBl 1989, 779). Ein Interesse an der Feststellung von Gewährleistungsansprüchen ist insbesondere dann bejaht worden, wenn der Berechtigte einen bestimmten Gewährleist... mehr lesen...
Begründung: Am 17.6.1989 sprach der Oberste Sanitätsrat Österreichs die Empfehlung aus, ab 1.1.1990 die generelle BCG-Säuglingsimpfung (gegen Tuberkulose) bei Neugeborenen in Österreich zu sistieren und nur mehr jene Säuglinge zu impfen, die einer erhöhten Tuberkuloseansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Diese Empfehlung wurde deshalb ausgesprochen, weil das Infektionsrisiko so niedrig geworden war, daß eine generelle Neugeborenenimpfung als nicht mehr berechtigt und sinnvoll erschie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt mit der am 6.7.1994 eingebrachten Klage das Urteil, die Beklagten seien schuldig, den am 25.3.1994 abgeschlossenen Kaufvertrag über die im derzeitigen Eigentum des Erstbeklagten stehende Hälfte der Liegenschaft EZ 677 GB ***** W*****, bestehend aus den Grundstücken Nr. 371/1 Baufläche und 371/2 Garten, einvernehmlich rückabzuwickeln, insbesondere die erforderlichen grundbücherlichen Eintragungen zu erwirken. Die Klägerin brachte vor, si... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten waren Gesellschafter der Firma S***** GmbH mit Sitz in Wien, und zwar der erste Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 125.000,- und die zweite Beklagte mit einem einer voll einbezahlten Stammeinlage von S 75.000,- entsprechenden Geschäftsanteil. Mit dem zwischen den Streitteilen als Notariatsakt geschlossenen Abtretungsvertrag von 28.12.1994 wurden diese Geschäftsanteile an die klagende GmbH abgetreten, wobei der Abtretungspreis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 30.6.1991 bei einem von einem Versicherungsnehmer der beklagten Partei verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Mit Schreiben vom 22.9.1992 begehrte sie von der beklagten Partei die Zahlung von S 1,000.000 an Schmerzengeld, darüber hinaus müßte die Haftung für zukünftige Schäden gerichtlich festgestellt werden. Im Anwortschreiben vom 15.10.1992 teilte die beklagte Partei mit, daß sie die Schadenersatzansprüche der Klägerin dem Gr... mehr lesen...
Begründung: Ob einer Anrufung eines anderen Vereinsgremiums gegen einen Beschluß auf Vereinsausschluß aufschiebende Wirkung zukommt, ist letztlich eine Frage der Regelung bzw der Auslegung der Statuten und nicht des österreichischen Verfahrenrechtes. Die Bestimmungen, mit denen die hier maßgebenden Statuten den Ausschluß eines Mitgliedes regeln (§§ 7, 10, 13), ergeben in diesem Zusammenhang, daß der Ausschluß (erst) durch den Beschluß der Generalversammlung "entgültig" wird u... mehr lesen...
Begründung: Die klagende GmbH begehrte vom beklagten Verband in ihrer am 1.12.1995 eingebrachten Klage den während der 24-tägigen Arbeitsunfähigkeit ihres Angestellten (und Geschäftsführers) fortgezahlten Lohn in der Höhe von S 66.201.80 sA, den sie am 1.12.1992 an diesen ausbezahlt habe. Der Angestellte war am 6.11.1992 bei einem Verkehrsunfall aus dem alleinigen Verschulden des Unfallsgegners, für dessen Fahrzeug die beklagte Partei Versicherungsschutz gewährt, verletzt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 22.2.1990 als Beifahrer in einem in Ungarn zugelassenen PKW von einem vom Zweitbeklagten gelenkten, von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW schwer verletzt. Die Ersatzpflicht der beklagten Parteien ist unstrittig. Der Kläger begehrte zunächst die Bezahlung von S 559.784,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen... mehr lesen...
Begründung: Am 25.7.1982 ereignete sich auf der A 2 in Fahrtrichtung Klagenfurt bei Kilometer 327,5 ein Verkehrsunfall, an welchen die Klägerin als Lenkerin ihres PKW und Adolf T***** als Lenker seines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW, beteiligt waren. Die Klägerin geriet mit ihrem Fahrzeug ins Schleudern. Die Klägerin erlitt dabei so schwere Verletzungen, daß sie erwerbsunfähig ist. In dem zu 40 Cg 769/84 (= 2 Cg 728/89) des Erstgerichtes anhängig gewesene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Übergabsvertrag vom 11.5.1988 übertrug die Klägerin eine ihr gehörende Liegenschaft an die Erstbeklagte. Mit Übergabsvertrag vom 22.12.1988 übertrug die Erstbeklagte diese Liegenschaft dem Zweitbeklagten. Mit den Beschlüssen des Bezirksgerichtes Linz je vom 29.6.1989 wurde Dr.Aldo Frischenschlager, Rechtsanwalt in Linz, sowohl zum einstweiligen Sachwalter für das Verfahren als auch zum einstweiligen Sachverwalter zur Besorgung dringender Angelegenheiten,... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB6ZPO §228 A4
Rechtssatz: Das Begehren " es wird festgestellt, daß der ehemalige Arbeitgeber des verstorbenen Mannes der Klägerin für sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Nachteile haftet, die daraus entstehen, daß dieser ihn mit keinem oder einem zu geringen Betrag zur gesetzlichen Sozialversicherung angemeldet hat, wobei sich diese Haftung insbesondere auf pensionsversicherungsrechtliche Nachteile bezieht", ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, im Hinblick darauf, daß der Ehemann der Klägerin kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam, habe die Unterlassung oder unrichtige Erstattung der Anmeldung zur Sozialversicherung keinen Einfluß auf den Pensionsanspruch der Klägerin, da in einem solchen Fall gemäß § 235 Abs 3 lit a ASVG die Wartezeit entfalle, wird von der Revisionswerberin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber vertreten die Auffassung, nach der Rechtsprechung könne auch die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Irreführung, Zwang oder List mittels Zwischenantrages auf Feststellung geltend gemacht werden. Sie berufen sich dazu auf Fasching, Kommentar III 138 Anm 12 zu § 236 ZPO, der aber ohne eigene Stellungnahme lediglich die Entscheidung vom 11.9.1934, ZBl 1935/198 (abl. Petschek), zitiert, aus der für den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 414 Grundbuch 43110 R*****. Zu dieser Liegenschaft gehören die Grundstücke 2756/2, 2760 und 2765/2. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 31 desselben Grundstücks. Dazu gehört unter anderem das Grundstück 2753. Weiters sind die Beklagten Hälfteeigentümer der EZ 200 des Grundbuchs 4311/2 S*****. Zu dieser Einlagezahl gehören unter anderem die Grundstücke 1777/1 und 1778/1. Mit Kaufvert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In SZ 46/125 wurde zwar ausgesprochen, daß für einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses für eine Feststellungsklage trotz der möglichen Rechtskraft der Entscheidung im Verwaltungsverfahren kein Anhaltspunkt besteht, weil es auf die erfolgte Kostendeckung zwischen Klient und Anwalt ankommt. Nach ständiger Rechtsprechung (JBl 1975, 607, JBl 1980, 31; ZVR 1985/51; JBl 1986, 794, RZ 1991/41) mangelt allerdings das rechtlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 CMRG §33 Abs2ZPO §228 A1ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Der Anspruch auf Zinsbefreiung beziehungsweise Zinsminderung gemäß § 1096 ABGB besteht ab Beginn der Unbrauchbarkeit beziehungsweise Gebrauchsbeeinträchtigung des Bestandobjekts bis zu deren Behebung. Eine Behebung durch den Bestandnehmer ändert an dieser Rechtsfolge nichts. Es kann daher anstelle der Zinsbefreiung beziehungsweise Zinsminderung bis zur Behebung der Unbrauchbarke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Bestandvertrags vom 9.August 1993 (Beginn der Vertragsabwicklung 15.August 1993) auf unbestimmte Dauer Mieter eines 383,29 m2 großen Geschäftslokals (Rechtsanwaltskanzlei) in Wien 1. Die beklagten Parteien waren bzw. sind Miteigentümer jener Liegenschaft, auf der sich das Bestandobjekt befindet. Die Miteigentümer wurden beim Vertragsabschluß durch ihren Hausverwalter vertreten. Der schriftliche Mietvertrag enthält ua folgende Regelu... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §1295 Ia2ABGB §1325 B2ABGB §1358ZPO §228 B1bbZPO §228 C1
Rechtssatz: Der Vater ist berechtigt, jenen Schaden im eigenen Namen gegen den Schädiger einzuklagen, der ihm aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch die Heilungskosten seines minderjährigen Kindes entstanden ist (gleich zu
Rechtssatz: Nr 22850). § 1358 ABGB ist analog anzuwenden. Sein rechtliches Interesse an der Feststellung der Haftung des Schädigers ... mehr lesen...