Begründung: Zwischen den Parteien ist strittig, welcher von ihnen das Fischereirecht an einer „Fischereirechtsparzelle“ am Fischwasser und öffentlichen Gut (Gewässer) Ossiacher See zusteht. Im Vormerkblatt für den Fischereikataster des Landes Kärnten, politischer Bezirk Feldkirchen, ist für die „Ossiacherseeparzelle Nr.895/24“ das Fischereirecht der Klägerinnen je zur Hälfte vorgemerkt und zufolge Bescheids der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 8.November 1995 auch für die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am ***** geborene Sohn des Klägers wurde während des Geburtsvorgangs aufgrund eines zu spät durchgeführten Kaiserschnitts zerebral geschädigt. Diese Hirnschädigung äußert sich in einer Bewegungsstörung der gesamten Muskulatur sowie einer Beeinträchtigung der Bewegungskoordination. Zusätzlich besteht eine schwere geistige Behinderung, derentwegen das Kind kaum schulbildungsfähig, wohl aber in sozialer Hinsicht beeinflußbar und trainierbar ist. Das Kind beda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die hier beklagte Republik Österreich übernimmt iS des § 1 Ausfuhrförderungsgesetz 1981 BGBl 215 (im folgenden AusfFG) Haftungen ua für die ordnungsgemäße Erfüllung von Rechtsgeschäften durch ausländische Vertragspartner, die direkt oder indirekt der Verbesserung der Leistungsbilanz dienen. Als ihre Bevollmächtigte wird nach § 5 AusfFG die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft tätig. Die hier beklagte Republik Österreich übernimmt iS des Paragrap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 17.2.1992 von der Beklagten eingestellt und in der Folge in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Klägerin hatte zur Zeit der Einstellung bereits die rechtliche Stellung einer begünstigten Behinderten im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG. Im Betrieb der Beklagten ist eine Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit zwischen 9:00 bis 14:30 Uhr eingeführt. Seit September 1993 besuchte die Klägerin in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr eine Abendsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 C1ZPO §228 C3WGG 1979 §14d
Rechtssatz: Einem Feststellungsbegehren über die Frage der Zulässigkeit der Verrechnung einer Ausgabenpost (hier: Feststellung der Unzulässigkeit der Verrechnung von Instandhaltungs-Verwaltungskosten und Feststellung der sich daraus ergebenden Vermehrung des Aktivums des Instandhaltungsfonds) fehlt das rechtliche Interesse. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CaZPO §228 B5
Rechtssatz: Die bloße Behauptung eines die Freiheit des Eigentums beschränkenden Rechts ist noch keine Anmaßung, daher nicht mit der actio negatoria abzuwehren, sie kann aber eine negative Feststellungsklage begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 2003/96g Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2003/96g 8 Ob 41/98g ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §523 AZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg
Rechtssatz: Dem Fischereiberechtigten ist gegenüber einem Dritten, der am selben Fischwasser oder einem räumlich abgegrenzten Bereich desselben ein Fischereirecht behauptet, die negative Feststellungsklage an die Hand gegeben. Die Beweislastverteilung des § 523 ABGB letzter Satz ABGB, wonach der Beklagte sein Recht zum Eingriff, somit das Bestehen der Dienstbarkeit zu beweisen hat, gi... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §825 BZPO §14 BdZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg
Rechtssatz: Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Recht im Gutbestandsblatt ihrer Liegenschaften ersichtlich gemacht ist - als notwendige Streitgenossen (§ 14 ZPO... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1bbZPO §405 BII
Rechtssatz: Ist aus der Klage einwandfrei und bestimmt erkennbar, daß das Klagebegehren in Wahrheit auf Feststellung der Haftung und nicht des Verschuldens lauten sollte, so darf das Gericht seinen Urteilsspruch in diesem Sinn verdeutlichen. Entscheidungstexte 2 Ob 35/94 Entscheidungstext OGH 31.10.1996 2 Ob 35/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KZPO §228 DZPO §393
Rechtssatz: Nicht nur bei Leistungsklagen, sondern auch bei positiven und negativen Feststellungsklagen sowie auch bei Rechtsgestaltungsklagen ist, wenn das Begehren auf Geld oder vertretbare Sachen gerichtet ist, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 393 Abs 1 ZPO die Fällung eines Zwischenurteiles zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 126/95 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3ddGmbHG §66
Rechtssatz: Die Unwirksamkeit des Ausschlusses nach § 66 GmbHG kann vom kaduzierten Gesellschafter gegen die Gesellschaft mit Feststellungsklage geltend gemacht werden (so schon GesRZ 1977, 101). Entscheidungstexte 6 Ob 2016/96f Entscheidungstext OGH 24.10.1996 6 Ob 2016/96f 2 Ob 81/02d Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 228 ZPO A Feststellungsbegehren 1. Abgrenzung vom Leistungsbegehren 2. Abgrenzung vom Rechtsgestaltungsbegehren 3. Abgrenzung zu den Klagen des Exekutionsrechtes 4. Formulierung und Bestimmtheit 5. Sonstiges B Recht oder Rechtsverhältnis 1. Schadenersatzansprüche aa Künftiger Schaden bb Sonstiges 2. Statusverhältnisse 3. Dauerschuldverhältnisse aa Bestandverträge bb Dienstverträg... mehr lesen...