Norm: ZPO §219 Abs2AußStrG 2005 §22
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse iSd § 219 Abs 2 ZPO (iVm § 22 AußStrG) an der Kenntnis des titulierten Erbengläubigers, ob der Schuldner eine Erbantrittserklärung abgegeben, die Erbschaft ausgeschlagen oder auf sein Erbe verzichtet hat, kann auch darin liegen, Auskunft über das Nichtvorliegen von Aktenstücken mit solchen Erklärungen des Erbanwärters zu erhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußSstrG §22ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein potenzieller Kläger pflegebefohlen ist und daher ein Akt existiert, der möglicherweise Überlegungen zur Frage enthält, ob und welche Ansprüche aus welchen Gründen geltend gemacht werden sollen oder eine Einschätzung der Erfolgsaussichten enthält, und in dem unter Umständen mögliche Einwände des Gegners erörtert und einer rechtlichen Beurteilung unterzogen werden, rechtfertigt nic... mehr lesen...
Norm: ZPO §219 Abs2ZPO §187
Rechtssatz: Begehrt eine dritte Person Einsicht in die Akten eines Verfahrens, das mit anderen Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden wurde, so benötigt sie, sofern sie kein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, die Zustimmung sämtlicher Parteien, die an den einzelnen verbundenen Verfahren beteiligt sind. Entscheidungstexte 14 R 135... mehr lesen...
Norm: AußStrG §22KartG §38ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Den Aktenzugang Dritter im Kartellverfahren bei Anwendung von Art 101 AEUV generell von der Zustimmung der Parteien abhängig zu machen, ist mit Unionsrecht, insbesondere dem Effektivitätsgrundsatz, nicht vereinbar. Das nationale Gericht muss die Möglichkeit haben, die Interessen, die die Übermittlung von Informationen und den Schutz dieser Informationen rechtfertigen, im Einzelfall unter Berüc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des am 10. Februar 1932 geborenen und am 3. Juli 2005 verstorbenen Gerhard R*****, zuletzt wohnhaft im Pflegeheim *****, im Verfahren über die Anträge des 1.) mj Stefan K*****, vertreten durch seine Mutter Isabel... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin Carole A***** ist die geschiedene Ehegattin des Dr. Michael B*****, dem als Alleinerben seiner am 12. 8. 2004 verstorbenen Mutter Johanna S***** am 3. März 2005 deren gesamter Nachlass eingeantwortet wurde. Carole A***** beantragte am 9. Juli 2008 Akteneinsicht in den Verlassenschaftsakt 7 A 289/04x und die Möglichkeit zur Anfertigung von Fotokopien des Aktes und seiner Beilagen. Die Antragstellerin führte aus, nach der Scheidung ein Verfahren nach ... mehr lesen...
Begründung: Die Hausärztin der am 21. Dezember 1922 geborenen Pensionistin regte am 24. Jänner 2008 „eine Sachwalterschaft in finanziellen Dingen aus dem unbedingt nicht-familiären Kreis" mit dem weiteren Vorbringen an, dass bereits seit einigen Monaten immer wieder Vermögen verschwinde. Zugang zum Haus (der Betroffenen) hätte nur das Pflegepersonal und die Schwester (gemeint offensichtlich die Schwester der Betroffenen). Am 25. Jänner 2008 regte auch der zuständige Bezirkshauptma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Ina K*****, vertreten durch die Sachwalterin Rose Marianne H*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin D***** Privatstiftung, *****, vertreten durch Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte in Linz, gegen den Beschluss des Landesgericht... mehr lesen...
Begründung: Die Betroffene ist am 17. 9. 2006 verstorben. Ihr Bruder Arthur K***** war erstmals mit Beschluss des Erstgerichtes vom 5. 8. 2004 und nach Aufhebung dieses Beschlusses durch das Rekursgericht mit Beschluss des Erstgerichtes vom 20. 10. 2004 abermals zum einstweiligen Sachwalter für bestimmte Angelegenheiten und schließlich mit Beschluss vom 3. 2. 2005 gemäß § 273 Abs 3 Z 3 ABGB (idF vor dem Inkrafttreten des SWRÄG 2006) zu ihrem Sachwalter zur Besorgung aller Angeleg... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter beantragte die Gewährung von Akteneinsicht und die Überweisung des Sachwalterschaftsaktes an das Bezirksgericht Hietzing zwecks Einsichtnahme. Hiezu brachte er vor, dass er als erblasserisches Kind und Noterbe nach dem verstorbenen Betroffenen Pflichtteilsberechtigter sei und daher ein rechtliches Interesse an der Überprüfung der von der Sachwalterin gelegten Gebarung habe. Das Erstgericht wies den Antrag des Einschreiters ab. Nach § 141 AußStrG seien A... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte die Einsicht in den Verlassenschaftsakt. Er brachte dazu unter Anschluss von Bescheinigungsmitteln im Wesentlichen vor, er habe auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen eine Tochter des Erblassers im Wesentlichen erfolglos Exekution geführt; es seien noch rund EUR 6.400 offen. Die Verpflichtete sei Erbin; die Verlassenschaft sei ihr bereits eingeantwortet worden. Sie habe viele weitere Gläubiger. Das rechtliche Interesse des Antragstell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der am 13. Juni 1923 geborenen Gertrude D*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin Christine F*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die pflichtteilsberechtigte Antragstellerin strebt die Akteneinsicht in den Pflegschaftsakt ihrer verstorbenen Mutter an. Die angefochtene Entscheidung steht mit der oberstgerichtlichen Judikatur im Einklang, dass einem künftigen Prozessgegner des Pflegebefohlenen wegen dessen zur wahrenden Interessen an der Geheimhaltung personenbezogener Tatsachen aus dem Bereich der Familien- und Vermögensverhältnisse grundsätzlich keine ... mehr lesen...
Begründung: Für den nun 85-jährigen Paul B***** (im Folgenden Betroffener) und dessen Ehefrau Friederike B***** wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 16. 7. 2002 Dr. Lothar G*****, Rechtsanwalt in Feldkirch zum Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB). Friederike B***** ist am 21. 10. 2002 verstorben. Sie hat in einem im Verlassenschaftsverfahren zu 12 A 531/02z BG Feldkirch kundgemachten, vom 27. 6. 2001 datierenden Testament den Betroff... mehr lesen...
Begründung: Für die nun 83-jährige Sophie B***** (im Folgenden Betroffene) wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 8. 7. 1999 Dr. Thomas H*****, Rechtsanwalt in Wien, zum Sachwalter für alle Angelegenheiten (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB) bestellt, weil die Betroffene zufolge ihres ausgeprägten demenziellen Zustandes nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten ohne die Gefahr eines Nachteiles für sich selbst zu besorgen. Für die nun 83-jährige Sophie B***** (im Folgenden Betroffene) wurd... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin ist nunmehr Konkursgläubigerin im Insolvenzverfahren der Antragsgegnerin. Am 16. 5. 2002 stellte die Einschreiterin den Antrag auf Akteneinsicht in den hier maßgeblichen Akt über einen bereits am 19. 7. 1999 von einem anderen Gläubiger der Antragsgegnerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Konkurses über deren Vermögen. Die Einschreiterin brachte in ihrem Antrag vor, dass es im nunmehr anhängigen Konkursverfahren gegen die Antragsgegnerin eine "Null... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner hatte - nach Scheidung der Ehe mit der Antragsgegnerin - schon am 22. Juni 1993 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß den §§ 81 ff EheG beantragt und dabei als wesentliches Vermögen eine während aufrechter Ehe erworbene Liegenschaft in Wien-Ottakring bezeichnet. Der Gemeinschuldner hatte - nach Scheidung der Ehe mit der Antragsgegnerin - schon am 22. Juni 1993 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsver... mehr lesen...
Norm: ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Prozessakten unterliegen gemäß § 219 Abs 1 ZPO - nach Maßgabe der darin näher bestimmten Ausnahmen - der Parteienöffentlichkeit. Mit Zustimmung beider Parteien können nach dem ersten Satz des § 219 Abs 2 ZPO auch Dritte Einsicht in Prozessakten nehmen. Mangels einer solchen Zustimmung kann nach dem zweiten Satz des § 219 Abs 2 ZPO einem Dritten eine Einsichtnahme in einen Prozessakt gestattet werden, insoweit er ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Gegensatz zur Meinung der Rekurswerberin entscheidet über die Berechtigung eines Dritten zur Akteneinsicht der Prozeßrichter. Die in § 219 Abs 2 ZPO, § 170 Abs 2 Geo vorgesehen gewesene Entscheidungskompetenz des Vorstehers des Gerichtes wurden einerseits durch den VfGH (BGBl 1993/940) und andererseits durch die VO des BMJ (BGBl 1991/479) beseitigt (Gitschthaler in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 219). Im Gegensatz zur Me... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19.11.1992 bestellte das Erstgericht für Johanna B***** einen Sachwalter zur Besorgung aller Angelegenheiten. Sachwalter war Mag. Alfons S***** vom Verein für Sachwalterschaft in W*****. Der Sachwalter legte am 13.1.1994 für den Zeitraum 1.1.1993 bis 31.12.1993 und am 6.4.1994 für den Zeitraum 1.1.1994 bis 26.3.1994 Rechnung. Die genehmigte Schlußrechnung wurde dem Verlassenschaftsverfahren nach der am 26.3.1994 verstorbenen Johanna B***** zugrunde g... mehr lesen...
Norm: ZPO §219 Abs2AußStrG 2005 §22
Rechtssatz: Einem Dritten kann Einsichtnahme und Abschriftnahme von Prozessakten gestattet werden, wenn er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, wobei ein allgemeines öffentliches Interesse an Information sowie ein reines Informationsbedürfnis des Einsichtbegehrenden selbst nicht ausreicht. Das rechtliche Interesse muss ein in der Rechtsordnung gegründetes und von ihr gebilligtes Interesse sein, das über... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1AußStrG 2005 §62 Abs1AußStrG 2005 §62 B1bAußStrG 2005 §62 B1cAußStrG 2005 §22ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Der Frage, wem im Verlassenschaftsverfahren im konkreten Fall Akteneinsicht zu gewähren ist, kommt die Qualifikation nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zu. Entscheidungstexte 2 Ob 560/94 Entscheidungstext OGH 24.11.1994 2 Ob 560/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §219 Abs2AußStrG 2005 §22AußStrG 2005 §141
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse an der Akteneinsicht muss konkret gegeben sein. Die Einsichtnahme und Abschriftnahme muss Bedeutung für die rechtlichen Verhältnisse des Dritten haben und die Kenntnis des betreffenden Akteninhaltes muss sich auf die privatrechtlichen oder öffentlich - rechtlichen Verhältnisse des Dritten günstig auswirken, sei es auch nur dadurch, dass er instandgesetzt w... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §248Geo §170ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Im Bereich des Außerstreitverfahrens erfährt das Recht des am Verfahren nicht Beteiligten auf Akteneinsicht insoweit eine Modifikation, als auf Wesen und Zweck des Verfahrens Bedacht zu nehmen ist. Die Eigenart der in diesem Verfahren abzuwickelnden Angelegenheiten liegt nämlich darin, daß vielfach Familien- oder Vermögensverhältnisse offengelegt werden, die nicht für die Öffentlic... mehr lesen...
Begründung: Das gegenständliche Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters wurde über Anregung Regina E*****s, die ihrem Vorbringen nach eine Tochter des Betroffenen ist, eingeleitet. Mit Schriftsatz ON 18 beantragte Regina E*****, ihr Akteneinsicht zu bewilligen, denn es bestehe die Möglichkeit, daß sie nach dem NÖ. Landesfürsorgegesetz für den Betroffenen erbrachte Pflegekosten zum Ersatz herangezogen werde; sie habe daher ein rechtliches Interesse, Akteneinsicht zu nehmen, um... mehr lesen...
Norm: OGHG §15ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Ein konkretes rechtliches Interesse im Sinne des § 219 Abs 2 ZPO ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Rechtsanwalt behauptet, eine auszugsweise veröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes auch in ihren nicht veröffentlichten Teilen für seine berufliche Tätigkeit zu benötigen. Entscheidungstexte 6 N 503/90 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Rechtsanwalt. Er ersucht um Erteilung einer Ausfertigung, eines Auszuges oder einer Abschrift der auszugsweise in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Entscheidung. Er begründet sein Ersuchen damit, daß er zur Bearbeitung eines ihm beruflich anvertrauten Rechtsfalles die Kenntnis der Entscheidung auch in ihrem nicht veröffentlichten Umfang benötige. Rechtliche Beurteilung Prozeßakten unterliegen gemäß § 219 Abs 1 ZPO der ... mehr lesen...
Begründung: Am 13. November 1985 erteilte die klagende Partei der beklagten Auskunftei den Auftrag zur Erteilung einer Auskunft über die W*** O*** Gesellschaft mbH und gab als Anlaß bekannt, daß eine neue Verbindung mit einer Krediteinräumung von 300.000 S geplant sei. Dem Auftrag lagen Geschäftsbedingungen der beklagten Partei zugrunde, wonach im Rahmen der von der klagenden Partei gewählten einfachen abonnementsmäßigen Anfrage die beklagte Partei einen kurzen Bericht auf Grund d... mehr lesen...
Norm: EO §255ZPO §219 Abs2
Rechtssatz: Die Erteilung von generellen Auskünften über Klagen und Zwangsvollstreckungen an Auskunfteien ist durch die Bestimmungen der §§ 219 Abs 2 ZPO und 255 EO nicht gedeckt. Entscheidungstexte 3 Ob 527/89 Entscheidungstext OGH 14.06.1989 3 Ob 527/89 WBl 1989,350 = SZ 62/107 European Case Law Iden... mehr lesen...