Norm
ABGB §884Rechtssatz
Die Erstreckung einer Tagsatzung zum Abschluß eines Vergleiches ist nur als Formvereinbarung mit deklaratorischer Wirkung nach einer bereits erfolgten sachlichen Einigung zu sehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105951Dokumentnummer
JJR_19961016_OGH0002_009OBA02241_96S0000_002