RS OLG Wien 2005/06/29 13R118/05a

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Veröffentlicht am 29.06.2005
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Rechtssatz

Bei der Kostenentscheidung ist die Frage der Zweckmäßigkeit der Nebenintervention dann nicht mehr zu prüfen, wenn der Beitritt des Nebenintervenienten nicht mehr erfolgreich angefochten werden kann (Ausdrückliche Ablehnung von OLG Wien 15 99/00i = RIS-Justiz RW0000031).

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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