RS OGH 1978/6/14 8Ob64/78, 8Ob288/81, 8Ob16/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1978
beobachten
merken

Norm

ZPO §11 Z2 C
ZPO §502 De1

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Anspruch der nach Klagseinbringung verstorbenen Mutter auf Grund der Universalsukession auf die Klägerinnen übergangen ist, bewirkt nicht, daß zwischen den bloß gleichartigen Ansprüchen der Mutter einerseits und dem eigenen Anspruch der einzelnen Klägerinnen andererseits aus einem Verkehrsunfall tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang entsteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0035757

Dokumentnummer

JJR_19780614_OGH0002_0080OB00064_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten