Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar in ständiger Rechtsprechung (siehe zunächst das Erkenntnis vom 24. Mai 1991, Zl. 90/16/0083, ÖStZB 3/1992, S. 63) dargetan, daß die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als R... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer schlossen am 21. August 1990 beim Bezirksgericht H. einen prätorischen Räumungsvergleich nachstehenden Inhalts: "1. Herr A T. verpflichtet sich sowohl persönlich als Mieter, als auch als Vertreter der Firmen ... an die Eigentümer die im Haus W EZ nnn und nnnn, KG X bzw. in den Nebengebäuden des Hauses gelegenen gemieteten oder prekaristisch benützten Räumlichkeiten, die in dem dem Vergleich angeschlossenen Plan rot umschrieben sind, geräumt von eigenen Fa... mehr lesen...
Die drei Beschwerdeführer schlossen am 24. August 1990 beim Bezirksgericht H. einen prätorischen Räumungsvergleich nachstehenden Inhalts: "1) Frau U T. verpflichtet sich, an die Eigentümer die im Hause W, EZ nnn und nnnn KG X, sowie in den Nebengebäuden gelegenen, in dem, dem Vergleich als integrierten Bestandteil angeschlossenen Plan blau umschriebene Räumlichkeiten samt Zubehör geräumt von ihren eigenen Fahrnissen bis spätestens 31.10.1990 zu übergeben, dies bei sonstiger Exekut... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160017.X01 Im RIS seit 24.10.2001 mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0020 E 7. Mai 1987 VwSlg 6217 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Verpflichtet sich eine Vergleichspartei, ein Bestandobjekt am festgesetzten Tag geräumt zu übergeben und verpflichtet sie sich weiters zur Bezahlung eines täglichen Pönales ohne zeitliche Begrenzun... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18;GGG 1984 §2 Z1 lita;ZPO §433; Beachte Besprechung in:AnwBl Nr 11/1992, S 830-831;
Rechtssatz: Der Anspruch des Bundes auf die Gebühr wird hinsichtlich der Pauschalgebühren bei prätorischen Vergleichen (§ 433 ZPO) mit der Beurkundung durch den Richter begründet (vgl § 2 Z 1 lit a GGG). Da... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 11. Dezember 1986 war beim Kreisgericht ... (in der Folge: KG) die Klage der - durch ihren nunmehrigen Vertreter (und einen weiteren Rechtsanwalt) vertreten gewesenen - Beschwerdeführerin gegen Hermann P... (in der Folge: Beklagter) wegen Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft dieser beiden Streitteile an einer im Sprengel des KG gelegenen (insgesamt 38.575 m2 großen) Liegenschaft durch Natur... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 20. Mai 1986 war beim Bezirksgericht K. ... die Räumungsklage des Beschwerdeführers gegen Theresia G. (in der Folge: Beklagte oder beklagte Partei) eingelangt. Diese Klage war der Beklagten am 23. Mai 1986 zugestellt worden. Die Fortsetzung der bereits begonnenen mündlichen Verhandlung war zuletzt auf die Tagsatzung am 30. März 1987 verlegt worden. Bei dieser Tagsatzung war der Rechtsstreit mi... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;RAT §4;RAT §7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, S 63; AnwBl 11/1991, S 831;
Rechtssatz: Anders als bei einer auf Grund des § 7 RAT vorgenommenen herabsetzenden oder erhöhenden Streitwertfestsetzung (Hinweis E 5.4.1973, 82/73, VwSlg 4527 F/1973) geht § 4 RAT - abgesehen von den Bestimmungen des § 60 JN - ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Räumungsvergleich kommt dem Zeitpunkt des tatsächlichen Auszuges des Beklagten für die allein wesentliche Frage der Bewertung der durch Vergleich vereinbarten Leistung rechtliche Bedeutung nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0196 E 30. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbest... mehr lesen...
Mit seiner am 10. Februar 1986 beim Kreisgericht Krems eingelangten Klage begehrte der Beschwerdeführer vom Beklagten J (später richtiggestellt in: E, Inhaberin des Verlages J Nachfolger) einen Betrag von S 95.843,-- s.A. als Werklohn für die Anfertigung von Büchern. In der Tagsatzung vom 14. Oktober 1986 schlossen die Parteien nachstehenden Vergleich: "Der Beklagte verpflichtet sich, sämtliche in seiner Gewahrsame befindlichen Bücher des Titels 'Und am Ende wartet der Henker ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16;GGG 1984 §17;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315;
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Beklagte in einem gerichtlichen Vergleich, sämtliche im konkreten Fall streitverfangenen Bücher an den Kläger herauszugeben, wobei diese Verpflichtung vom ursprünglichen Klagebegehren, das au... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16;GGG 1984 §17;GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 315;
Rechtssatz: Das GGG bietet keine Handhabe dafür, die von den Vergleichsparteien verabsäumte Bewertung des Streitgegenstandes im Verfahren über die Vorschreibung einer Vergleichsgebühr nach dem GGG durch das Ergebnis ergänzend... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Z1 lita;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Auf über den bloß feststellenden Charakter eines Vergleichspunktes, in welchem die Gehaltshöhe eines Dienstnehmers für Vergangenheit und Zukunft festge... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 §7 Abs1 Z1;GGG 1984 TP1 Anm2;JN §58 Abs1;ZPO §204 Abs1;ZPO §235 Abs1;ZPO §433; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/12, S 743;
Rechtssatz: Der Abschluß eines "höherwertigen Vergleichs" wird in seiner Wirkung einer Klagsausdehnung gleichgesetzt. Vorau... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 283; AnwBl 1989/11, S 685;
Rechtssatz: Die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Bezahlung eines täglichen Pönales für den Fall, daß das Bestandobjekt - entgegen der gleichzeitig in diesem Vergleich übernommenen... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §16 Z1 litc; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/9, S 567;
Rechtssatz: Die Bemessungsgrundlage bei einer die Bezahlung des Mietzinses betreffenden Klage ist auf Grund des § 14 GGG der Wert des Mietgegenständes nach den Bestimmungen der §§ 54 bis 60 JN. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 283; AnwBl 1989/11, S 685;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses als Recht auf den Bezug auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen v... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §140;GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 251;
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch einer Minderjährigen auf "in der Zeit ab...am ersten eines jeden Monats im voraus fälligen Unterhaltsbeträge von je.." wird durch den Eintritt der Volljähri... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0135 E 19. Februar 1987 VwSlg 6192 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz In der Rsp des VwGH wird die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses dann als Recht auf den Bezug von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen v... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Für das Recht auf den Bezug von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer (hier bis zur Übergabe des Bestandgegenstandes an den Vermieter; Hinweis E 19.2.1987, 86/16/0135) spricht bei dem hier vorliegenden Räumungsvergleich auch der Umstand, daß der Beklagte berechtigt is... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: In der Rsp des VwGH wird die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung zur Leistung eines Benützungsentgeltes oder Mietzinses dann als Recht auf den Bezug von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer angesehen, wenn diese Verpflichtung "für die Dauer der Benützung" "b... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §914;GGG 1984 §14;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Wird eine Liegenschaft auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches realiter geteilt und verpflichtet sich einer der Streitteile, dem anderen die diesem allein zufallende Liegenschaftshälfte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geräumt zu übe... mehr lesen...