RS Vwgh 1988/3/10 87/16/0099

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Veröffentlicht am 10.03.1988
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
JN §58 Abs1;

Rechtssatz

Für das Recht auf den Bezug von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer (hier bis zur Übergabe des Bestandgegenstandes an den Vermieter; Hinweis E 19.2.1987, 86/16/0135) spricht bei dem hier vorliegenden Räumungsvergleich auch der Umstand, daß der Beklagte berechtigt ist, das Bestandsobjekt auch vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160099.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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