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22/01 JurisdiktionsnormNorm
GGG 1984 §14;Rechtssatz
Für das Recht auf den Bezug von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer (hier bis zur Übergabe des Bestandgegenstandes an den Vermieter; Hinweis E 19.2.1987, 86/16/0135) spricht bei dem hier vorliegenden Räumungsvergleich auch der Umstand, daß der Beklagte berechtigt ist, das Bestandsobjekt auch vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160099.X02Im RIS seit
24.10.2001