RS OGH 1997/4/29 15Nds37/97

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Norm

StPO §62
StPO §63 A

Rechtssatz

Die Änderung des Gerichtsstandes im Wege der Delegierung gemäß §§ 62, 63 StPO setzt voraus, daß es sich um Gerichte derselben Art handelt. Die Zuweisung eines beim Bezirksgericht anhängigen Verfahrens an ein Landesgericht kommt daher nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 15 Nds 37/97
    Entscheidungstext OGH 29.04.1997 15 Nds 37/97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107227

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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