Norm: StPO §58
Rechtssatz: In den Fällen des § 58 StPO kommt es darauf an, dass für die gesamte ausgeschiedene Strafsache ein Gerichtsstand in einem anderen Oberlandesgerichtssprengel gegeben ist. Entscheidungstexte 14 Ns 18/07v Entscheidungstext OGH 10.07.2007 14 Ns 18/07v Beisatz: Hier: Örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes für Strafsachen Wien für eines der ausgeschi... mehr lesen...
Gründe: Gegen die Jugendlichen Marco S*****, Alban G***** und Ardian G***** wurde vom Landesgericht Korneuburg mit Beschlüssen vom 8. August 2005 und vom 11. August 2005 zum AZ 421 Ur 45/05g die Voruntersuchung „wegen §§ 127 ff, und 136 StGB" eingeleitet. Die Beschuldigten standen im dringenden Verdacht, in Gänserndorf und anderen Orten eine Vielzahl von Diebstählen, teilweise durch Einbruch, im gemeinsamen Zusammenwirken begangen und ein Mofa unbefugt in Gebrauch genommen zu haben... mehr lesen...
Norm: JGG §29JGG §31StPO §55 AStPO §56StPO §58
Rechtssatz: Eine Regelung für den Fall der Verwirklichung einer Straftat durch mehrere Jugendliche mit gewöhnlichen Aufenthalten in Sprengeln verschiedener Gerichte findet sich im Jugendgerichtsgesetz nicht. Gemäß § 31 JGG sind in einem solchen Fall die allgemeinen Vorschriften für das Strafverfahren heranzuziehen und demzufolge die Konnexitätsregeln der §§ 55 ff StPO anzuwenden (WK² JGG§ 29 Rz 9).... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Michael E***** und Hans-Peter Sch***** wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 (zweiter Fall) StGB und anderer strafbarer Handlungen, 25 Vr 1536/95 des Landesgerichtes Innsbruck, verfügte der Vorsitzende des Schöffengerichtes am 21.Oktober 1996 (ON 423) die abgesonderte Führung des Strafverfahrens gegen den Zweitangeklagten (§ 57 Abs 1 StPO) und gab dieses am 26.November 1996 dem (gemäß § 51 StPO) zuständigen Landesgericht Wr.Neu... mehr lesen...
Norm: JGG §31JGG 1988 §29JGG 1988 §34 Abs1StPO §51StPO §55 AStPO §56StPO §58
Rechtssatz: Wenn die spezielle Zuständigkeitsregelung der §§ 29 und 34 Abs 1 JGG zum Tragen kommt, ist das Zuvorkommen eines anderen Gerichtes kompetenzrechtlich bedeutungslos. Entscheidungstexte 15 Nds 56/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Nds 56/95 11 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56 Abs2StPO §58
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob im Sinn des § 58 StPO das andere Gericht "abgesehen vom Zusammentreffen mit anderen Strafsachen, zuständig wäre", kommt eine sinngemäße Anwendung des § 56 Abs 2 StPO nicht in Betracht. Entscheidungstexte 15 Nds 56/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Nds 56/95 European ... mehr lesen...
Norm: StPO §55 AStPO §58
Rechtssatz: Selbst bei zunächst unzutreffender Annahme einer objektiven Konnexität nach § 55 StPO und späterer Ausscheidung eines Verfahrens mangels einer solchen, kann dieses Verfahren gemäß § 58 StPO zwar an das, vom Zusammentreffen mit anderen Strafsachen abgesehen, zuständige Gericht abgegeben werden, doch muß dies nach der Formulierung dieser Kannbestimmung nicht erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen und in gekürzter Form (§§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO) ausgefertigten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7.Dezember 1989, GZ 3 e E Vr 10.853/89-19, wurde Skender G*** auf Grund des in der Hauptverhandlung erweiterten Strafantrages vom 2.März 1987 (der auf das Vergehen des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs. 1 und 2 Z 1 StGB idF vor dem Strafrechtsänderungsgesetz 1987 lautete) des (im Jänner 1987 in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Horst A*** des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB (Punkt 1), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (Punkt 2) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffG (Punkt 3) schuldig erkannt, weil er in Wien (zu 1) am 4. Juli 1985 versucht hatte, mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, einen anderen durch Täuschung über ... mehr lesen...
Gründe: Nach Aufruf der Sache vor dem Obersten Gerichtshof und Feststellung der Richtigkeit der Vorladungen erklärte der Verteidiger in dem zur öffentlichen Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung der Angeklagten Sabine S*** sowie die Berufung des Angeklagten Christian S*** anberaumten Gerichtstag am 15.September 1986, die Nichtigkeitsbeschwerde der Sabine S*** zurückzuziehen. Offen blieben demnach nur noch die Berufungen der Sabine und des Christian S***, über di... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Gerhard Z*** der in der Zeit von Februar bis einschließlich November sowie am 2.Dezember 1984 durch die unter Verletzung seiner zollrechtlichen Stellungspflicht und ohne eine nach dem AußHG erforderliche Bewilligung in mehreren Angriffen vorgenommene Einfuhr von Zigaretten im Gesamtwert von rund 600.000 S in einem an einem LKW angebrachten Geheimbehälter tateinheitlich mit dem Finanzvergehen des v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.April 1965 geborene Lagerarbeiter Stefan G***, die am 31.Mai 1963 geborene Hausfrau Manuela M*** und die am 2.Dezember 1964 geborene derzeit beschäftigungslose Verkäuferin Simone N*** unter anderem wie folgt verurteilt: Stefan G*** des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB, begangen am 4. August 1984 in Innsbruck durch Mißhandeln seiner Mutter Waltraud G***, sodaß sie Blutunterlaufungen an den Oberarmen erlitt... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Infolge der Zurückziehung der von der Staatsanwaltschaft (hinsichtlich der Angeklagten Branko S***, Josef N***, Leopold H*** und Johann S***) erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde ist der Oberste Gerichtshof zur Entscheidung über die Berufung der Staatsanwaltschaft (bezüglich der Angeklagten Branko S*** und Josef N***; hinsichtlich der anderen Angeklagten wurde auch dieses Rechtsmittel zurückgezogen - vgl S 443) nicht zuständig (§ 29... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2.Juni 1961 geborene Peter A und der am 7.Juli 1958 geborene Reinhard B des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 11.Feber 1984 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Engelbert C (s S 149 - im Urteil unrichtig auch "Engelbrecht BRENNER" genannt) durch Versetzen von Faustschlägen ins Gesicht vorsätzlich verletzt, wobei die Tat eine an si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hans Walter A (zu I.) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (n.F.) und Andrea B (zu 2.) des Verbrechens nach §§ 12 (dritter Fall) StGB, 12 Abs. 1 SGG (n.F.) schuldig erkannt und hiefür zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben 1. Hans Walter A am 22.März 1985 in Spielfeld vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider "das Suchtgift Heroin in solchen Mengen, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für d... mehr lesen...
Gründe: Der beschäftigungslose Josef Ö*** wurde, folgend seinem überwiegend abgelegten Geständnis (S. 755 II. Bd.) unter anderem des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB. schuldig erkannt: Er hat am 26.Dezember 1984 in Marchtrenk am Bürogebäude des Josef B*** eine Feuersbrunst verursacht, indem er eine brennende Kerze in einen Bürokasten auf Papier stellte. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten rügt den urteilsmäßig festgestellten Vorsatz als mangelhaft begründ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §58StPO §296
Rechtssatz: Die §§ 57 und 58 StPO sind sinngemäß auch im Rechtsmittelverfahren vor dem OGH (durch Ausscheidung des Berufungsverfahrens und Abgabe an den zuständigen Gerichtshof zweiter Instanz) anwendbar (so schon SSt 38/15). Entscheidungstexte 11 Os 87/84 Entscheidungstext OGH 03.07.1984 11 Os 87/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A, Wilhelm B und Franz C auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Deliktsfall, StGB. schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die an sie einzig gestellte Hauptfrage, ob die genannten drei Angeklagten schuldig seien, 'am 24.April 1981 in Gesellschaft als Beteiligte mit den abgesondert verfolgten Jugendlichen Karl D und Erika... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Februar 1923 geborene beschäftigungslose Kunce Nikolov A und der am 7.Juli 1939 geborene Altwarenhändler Helmuth B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2, Abs 3 erster und dritter Fall, StGB. schuldig gesprochen. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichtes erbeuteten die abgesondert verfolgten Ognyan C und Nikolai Ivanov D bei einem Einbruch in die Villa des Dkfm. Wilhelm E in Wien Bilder, Miniaturen und Wan... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §58
Rechtssatz: Für die Abtretung des gesamten, gemäß § 56 StPO rite vereinigten Verfahrenskomplexes an eines der für einen Teilakt zuständig gewesenen Gerichte bietet das Gesetz keine Grundlage. Entscheidungstexte 13 Nds 37/80 Entscheidungstext OGH 17.04.1980 13 Nds 37/80 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Unmittelbar nach Aufruf der Sache vor dem Obersten Gerichtshof am 26. April 1979 gab der Verteidiger Dr. B namens seines Mandanten Gerhard A die Erklärung ab, daß das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Graz vom 20.November 1978, GZ 11 Vr 914/78-83, zurückgezogen werde. Offen blieb demnach nur die von diesem Angeklagten gegen das Ersturteil ergriffe... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 9 Vr 611/77 des Kreisgerichtes Krems an der Donau wurde unter anderem gegen den am 15. Februar 1945 geborenen Eisenbieger Josef A Anklage wegen Verbrechens des (schweren) Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB erhoben, wobei ihm zur Last gelegt wurde, in zwei Angriffen am 22. November 1976 und anfang Jänner 1977 in Persenbeug in Gesellschaft von (mitangeklagten) Beteiligten der Maria B un... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §58StPO §219
Rechtssatz: Für den rechtskräftig in den Anklagestand versetzten Beschuldigten bleibt die Zuständigkeit des Schöffengerichts erhalten, auch wenn sein Verfahren (in der Hauptverhandlung) ausgeschieden und die Zuständigkeit des Schöffengerichts für ihn nur gemäß § 56 StPO gegeben war. Entscheidungstexte 9 Os 119/78 Entscheidungstext OGH 22.08.1... mehr lesen...
Norm: StPO §58StPO §285eStPO §286StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Gibt der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten in nichtöffentlicher Sitzung gemäß § 285 e StPO Folge, so überläßt er die Entscheidung über die hinsichtlich eines Mitangeklagten, der keine Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen hat, vorliegende Berufung dem hiefür zuständigen OLG. Entscheidungstexte 9 Os 37/74 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §58StPO §109
Rechtssatz: Die Einstellung des Verfahrens hebt die Zuständigkeit des forum connexitatis an sich nicht auf, doch geben die §§ 57, 58 StPO die Möglichkeit, strafbare Handlungen auszuscheiden und diese an jenes Gericht abzugeben, welches dafür, abgesehen vom Zusammentreffen mit anderen Strafsachen, zuständig wäre. Entscheidungstexte 12 Nds 259/71 En... mehr lesen...
Norm: StPO §58StPO §219StPO §261StPO §485StPO §486 Abs1
Rechtssatz: Die Abtretung einer Strafsache gemäß § 58 StPO an das unbesehen des Konnexitätsforums örtlich zuständige Gericht ist im schöffengerichtlichen und geschwornengerichtlichen Verfahren nur bis zur rechtskräftigen Versetzung in den Anklagestand zulässig; danach steht einer Abgabe der ausgeschiedenen Strafsache gemäß § 58 StPO der aus § 219 StPO abgeleitete Grundsatz der Unveränderli... mehr lesen...
Norm: StPO §58
Rechtssatz: Die Anwendung des § 58 StPO setzt nicht die Rechtskraft des Ausscheidungsbeschlusses voraus. Das Gesetz gestattet schon dann, wenn "die Ausscheidungsverfügung getroffen ist" die Abgabe der ausgeschiedenen Strafsachen an dasjenige Gericht, welches für dieselbe, abgesehen vom Zusammentreffen mit anderen Strafsachen, nach den allgemeinen Zuständigkeitsgrundsätzen zuständig wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §53 Abs7StPO §57 AStPO §58
Rechtssatz: § 53 Abs 4 FinStrG besagt nicht, daß die Bestimmungen der §§ 57, 58 StPO ihre Gültigkeit bei der Verfolgung von Finanzvergehen verlören. Sie behalten vielmehr auch in solchen Strafsachen ihre Wirksamkeit, ohne daß hiedurch die gerichtliche Zuständigkeit für die im § 53 Abs 4 FinStrG erwähnten Personen entfiele. Entscheidungstexte 9 Nds... mehr lesen...