Norm: StPO §58
Rechtssatz: Eine Verfügung gemäß § 58 StPO kann lediglich hinsichtlich einzelner Straftaten, für welche die örtliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes vorliegt, erfolgen. Entscheidungstexte 9 Nds 306/66 Entscheidungstext OGH 15.07.1966 9 Nds 306/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0... mehr lesen...
Norm: StPO §58StPO §285b Abs6StPO §296 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen und entfällt hiedurch jegliche Sachentscheidung des OGH über eine solche, ist er zur Entscheidung über eine zugleich erhobene Berufung nicht mehr zuständig (Hier: Rückziehung der Nichtigkeitsbeschwerde noch vor der Anberaumung des Gerichtstages). In sinngemäßer Anwendung des § 285 b Abs 6 StPO sind die Akten an den Gerichtshof zweiter Instanz ... mehr lesen...