Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Mag es auch an einer unbedingten gerichtlichen Verpflichtung fehlen, alle gegen einen Angeklagten anhängigen Strafverfahren gemeinsam zu führen, weshalb auch nicht jede Verletzung der in §§ 56 und 57 StPO normierten Vorschriften zwangsläufig Nichtigkeit begründet, scheidet eine gesonderte Verfahrensführung jedenfalls dann zwingend aus, wenn hiedurch dem Angeklagten oder der Anklage materie... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §259 Z3
Rechtssatz: Bei einem Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit ist mit Freispruch, nicht aber mit Ausscheidung der hievon betroffenen Anklagepunkte vorzugehen. Entscheidungstexte 11 Os 127/95 Entscheidungstext OGH 12.12.1995 11 Os 127/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: StPO §57 A
Rechtssatz: Mit einer Verfahrensscheidung wird kein völlig "neues" Verfahren eingeleitet, sondern lediglich angeordnet, daß über einzelne strafbare Handlungen "das (bereits eingeleitete) Strafverfahren abgesondert zu führen und abzuschließen sei", wobei die Wirksamkeit der bis dahin schon in Gang gesetzten prozessualen Maßnahmen durch die Ausscheidung unberührt bleibt (EvBl 1987/96). Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §114StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Da mehrere Straftaten eines Angeklagten grundsätzlich in einem einheitlichen Verfahren abzuurteilen sind (§ 56 StPO), wird der Angeklagte in seinen Rechten möglicherweise durch eine Ausscheidung (§ 57 StPO), nicht aber durch die Einbeziehung von Straftaten in seinen Rechten verletzt, weshalb nach § 114 StPO auch nur ein Ausscheidungsbeschluß anfechtbar ist. Demgemäß könnte selbst ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §180 Abs1StPO §193 Abs3
Rechtssatz: Zur Frage der Auswirkung von Faktenausscheidungen auf den Ablauf der Haftfrist. Entscheidungstexte 14 Os 133/93 Entscheidungstext OGH 16.08.1993 14 Os 133/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096724 Zu... mehr lesen...
Begründung: Dkfm. Ferdinand L*** hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien einerseits gegen Johannes V*** wegen § 111 Abs. 1 und 2 StGB Privatanklage erhoben und andererseits gegen die FPÖ-Bundesparteileitung ein Verfahren nach § 14 Abs. 1 MedG angestrengt. Zu den verbundenen Verfahren kam es in der Hauptverhandlung am 10. Oktober 1989 zu den von der Generalprokuratur in zwei getrennten Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes (Gw 533/89 und Gw 534-536/89) bekämpften Vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.Feber 1948 geborene Franz L*** (zu Punkt A/I und II des Urteilssatzes) und die am 24.Feber 1949 geborene Irene B*** (zu Punkt B/II) der Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB, Irene B*** jeweils als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, die Letztgenannte außerdem auch noch (zu Punkt B/I) d... mehr lesen...
Norm: StPO §36 Abs4StPO §57 A
Rechtssatz: Der Umstand, dass im Fall einer Ausscheidung des Verfahrens ein Mitangeklagter als Zeuge unter Wahrheitspflicht hätte vernommen werden können, vermag eine (in der Hauptverhandlung beantragte) Ausscheidung nach dem klaren Wortlaut des § 57 StPO nicht zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 14 Os 102/89 Entscheidungstext OGH 18.10.1989 14... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing.Alfred N*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach bewirkte der Angeklagte in Wien vorsätzlich durch Abgabe inhaltlich unrichtiger Einkommensteuererklärungen, mithin unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer, und zwar 1./ am 18.Juni 1980 für das Jahr 1978 um 263.578 S (r... mehr lesen...
Norm: StPO §37 Abs1StPO §56StPO §57 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine allfällige Verletzung der Vorschrift des § 56 StPO ist an sich nicht mit Nichtigkeit bedroht. Eine Ausscheidung des Verfahrens über einzelne strafbare Handlungen kann nicht unter dem Gesichtspunkt eines Begründungsmangels, sondern nur unter den formellen Voraussetzungen des § 281 Abs 1 Z 4 StPO bekämpft werden. Soferne der Verteidiger des Angeklagten keine Möglichkeit zu ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) in Urschrift und Ausfertigungen versehentlich mit 4. Juni 1987 datierten angefochtenen Urteil wurde der am 30. Oktober 1943 geborene Weinhauer und Weinhandelsunternehmer Siegfried T*** (zu I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie (zu II. und III.) der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: I. Aus den dem Obersten Gerichtshof übermittelten Akten des Landesgerichtes Linz ergibt sich: 1. Im Strafverfahren gegen Dr.Gernot P*** und andere, AZ 20 Vr 3119/85, beantragte die Staatsanwaltschaft Linz am 3. November 1987 (unter anderem) die Ausscheidung des Verfahrens gegen die Beschuldigten Dkfm.Roland L*** und Dkfm.Tankred H*** gemäß § 57 StPO, wobei sie unter einem Strafantrag gegen Dkfm.L*** wegen Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 2 "Z 1" und Abs. 3... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Sofern es an den im § 56 StPO normierten Voraussetzungen für eine gemeinsame Verfahrensführung gebricht, weil weder subjektive noch objektive oder subjektiv-objektive Konnexität gegeben ist, kann der Beschluß auf Abweisung des Antrags auf Vereinigung der Verfahren nicht dahin gedeutet werden, das Gericht habe der Sache nach (zunächst) die Einbeziehung beschlossen und sodann (uno actu) das betreffende Verfahr... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §225 Abs1StPO §220 ff
Rechtssatz: Aus § 225 Abs 1 StPO läßt sich ein allgemeiner Grundsatz, daß der Vorsitzende (Einzelrichter) auch dann, wenn er anderen, nicht auf Grund der §§ 222 und 224 StPO gestellten Anträgen des Anklägers nicht beitreten zu können glaubt, die Entscheidung der Ratskammer einholen muß, nicht ableiten; die Ratskammer hat vielmehr im Zwischenverfahren nur in jenen Fällen zu entscheiden, in welchen es da... mehr lesen...
Begründung: Die (auch andere Angeklagten betreffende) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 23.Juli 1985, AZ 27 St 11.587/85, legte den oben genannten Angeklagten das Verbrechen des Betruges nach §§ 146 ff StGB zur Last. Das Verfahren gegen die einzelnen Angeklagten wurde in erster Instanz jeweils gemäß § 57 StPO ausgeschieden und gesondert - jedoch ohne Anlegung neuer Akten - abgeschlossen. Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereit... mehr lesen...
Gründe: In dem beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 1 d Vr 1509/87 gegen Radisav M*** und Zdravko R*** (sowie weitere Angeklagten) anhängigen Strafverfahren wurde das Verfahren (ua) gegen den Angeklagten R*** in der Hauptverhandlung vom 16. Dezember 1987 gemäß § 57 StPO ausgeschieden (S 115/XIV) und in der Folge gesondert - allerdings ohne Anlegung eines neuen Aktes - abgeschlossen. Rechtliche Beurteilung Gegen die im
Spruch: bezeichneten Urteile hab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut G*** des Verbrechens des Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Dagegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf § 281 Abs. 1 Z 4 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, den Strafausspruch bekämpft er mit Berufung. Der Angeklagte verbindet seine Rechtsmittel mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21. September 1951 geborene Angestellte Heinz M*** des Verbrechens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1, Abs 2, zweiter Fall, StGB (a.F.) schuldig erkannt, weil er sich im Oktober 1985 in Wien ein Gut in einem 100.000 S übersteigenden Wert, das ihm anvertraut worden war, nämlich den Erlös eines ihm von Richard H*** in Verkaufskommission übergebenen PKW Marke Audi 100 in der Höhe von 180.000 S mit dem Vorsatz zueignete, sich unrech... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: In der Abweisung eines Antrags auf Verfahrensvereinigung wegen Spruchreife des gegenständlichen Verfahrens liegt kein Verstoß gegen Verteidigungsrechte. Der Fall der Spruchreife des Verfahrens über ein Faktum, während andere Fakten noch weiterer (Vorerhebungen) Erhebungen bedürfen, gehört vielmehr zum typischen Anwendungsfall des § 57 StPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.Ing. Dr. Ernst R***, Dkfm. Horst T***; Wolfgang G***, Wilhelm H***, Wilhelm L***, Rudolf H*** und Johann R*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB - T***, G***, H***, L***, H*** und R*** "als Beteiligte nach § 12 StGB" - schuldig erkannt. Dem Inhalt der betreffenden Schuldsprüche zufolge haben die Genannten in Eisenstadt und anderen Orten Österreichs in den Jahren 1979 bis 1981 der Firma "W*** O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 19jährige Thomas N*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs. 1, 15 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Innerhalb offener Frist meldete er dagegen - ohne einen der im § 281 Abs. 1 Z 1 bis 11 angegebenen Nichtigkeitsgründe zu bezeichnen - Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung wegen Strafe und Zuspruch von Privatbeteiligtenansprüchen an, führte aber in d... mehr lesen...
Gründe: Die am 19.Jänner 1939 geborene Jeanne S*** wurde (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2, 148, zweiter Fall, und 15 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat sie als freiberufliche Vertreterin der Firma Ausstattungshaus-Warenvertrieb A*** Alois P*** KG Textilien übernommen, die sie auf Namen und Rechnung dieses Unternehmens weiterverkaufen sollte. Im Jahr 1983 ging sie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 17.Jänner 1941 geborene Maria G***S*** des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB schuldig erkannt, weil sie zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt im Jahr 1981 im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit ihrem gesondert verfolgten Ehegatten Helmut G***S*** mit dem Vorsatz, diesen unrechtmäßig zu bereichern, Prof. Josef F*** durch die Vortäuschung, ein von ihm erbetenes Geldgeschenk zur Deckung der Bedürfnisse und ... mehr lesen...
Norm: StGB §58 Abs2StPO §57 A
Rechtssatz: Die verjährungshemmende Tat muß mit richterlichem Schuldspruch festgestellt sein, weil nur dadurch die rechtliche Gewißheit, daß der Täter innerhalb der Verjährungszeit eine neue, auf der gleichen schädlichen Neigung beruhende strafbare Handlung begangen hat, hergestellt werden kann (SSt 29/1; 37/1; EvBl 1979/246). Eine in der Hauptverhandlung gemäß § 57 StPO beschlossene Ausscheidung des Verfahrens weg... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §192 Abs2StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Durch eine Verfahrens- "Ausscheidung" nach § 57 StPO wird die Wirksamkeit der bis dahin schon in Gang gesetzten prozessualen Maßnahmen nicht berührt. Auch die noch vor der Verfahrenstrennung verhängte Untersuchungshaft oder angeordneten gelinderen Mittel (Kaution) bleiben, sofern sie sich zur Zeit der "Ausscheidung" (auch) auf den Gegenstand der ihr zufolge abgesondert zu führenden Unters... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dipl.Ing.Otto K*** - über den bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig erfolgten Schuldspruch hinaus - (im zweiten Rechtsgang) auch insoweit des Verbrechens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12, 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, als ihm zur Last gelegt wird, in den Jahren 1979 bis 1981 in Eisenstadt, Wien und anderen Orten Österreichs zum Verbrechen der Untreue des Dipl.Ing.Dr. Ernst R*** und des Dkfm. Horst T*... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStPO HauptstückXXStPO §57StPO §260 Abs1 Z1StPO §263 Abs2 DStPO §281 Abs1 Z8 D
Rechtssatz: 1) Auch in den Fällen eines fortgesetzten Delikts werden durch eine Verurteilung nur dann alle Einzelakte erfaßt und abgegolten, wenn die betreffende Taten-Gesamtheit auf Grund ihrer (taxativ oder) pauschalen Individualisierung Gegenstand der Entscheidung ist; denn die prozessuale Sperrwirkung eines Urteils erstreckt sich auch in diesen Fäl... mehr lesen...
Gründe: I. Über die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Johann G, Dipl.Ing.Raimund C, Dipl.Ing.Klaus Otto H und Dr.Matthäus K zur Gänze sowie zum Teil auch über jene der Angeklagten Dipl.Ing. Dr.Ernst A, Dkfm.Horst B, Ignaz C, Helmut D, Rudolf F und Dkfm.Wilhelm Michael E gegen das oben bezeichnete Urteil gleichwie über die dagegen erhobene Berufung des Angeklagten F hat der Oberste Gerichtshof bereits in nichtöffentlicher Sitzung entschieden (10 Os 211/84-15 vom 2.Juli 1985); i... mehr lesen...