RS OGH 1995/12/12 11Os127/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1995
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Norm

StPO §57 A
StPO §259 Z3

Rechtssatz

Bei einem Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit ist mit Freispruch, nicht aber mit Ausscheidung der hievon betroffenen Anklagepunkte vorzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0097048

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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