Norm: StPO §57 A
Rechtssatz: Ein Ausscheidungsbeschluß nach dem § 57 StPO kann auch noch in der Hauptverhandlung gefaßt werden. Entscheidungstexte 8 Os 138/59 Entscheidungstext OGH 22.09.1959 8 Os 138/59 Veröff: SSt XXX/90 10 Os 400/62 Entscheidungstext OGH 17.12.1963 10 Os 400/62 12 Os 285/69... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §109StPO §112StPO §263 BStPO §281 Abs1 Z9b
Rechtssatz: Wenn die Staatsanwaltschaft auf Grund der ihr gemäß § 112 StPO - vorgelegten Akten wegen einer Tathandlung weder Anklage erhebt noch die Erklärung nach § 109 StPO abgibt, die Anklage jedoch in der Hauptverhandlung, in der diese Tathandlung gerichtlich erörtert wurde, auf diese ausdehnt, ist die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung dieser Tat nicht ausgeschlossen, es se... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §263 D
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 56, 57 und 263 StPO gelten auch für das Verfahren in Übertretungssachen. Entscheidungstexte 8 Os 323/58 Entscheidungstext OGH 12.09.1958 8 Os 323/58 Veröff: EvBl 1959/31 S 51 10 Os 201/72 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 10 Os 201/72 nur: Die B... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Der Beschluß des Gerichtes auf Einbeziehung des Strafverfahrens über die in einer neuen Anzeige enthaltenen Fakten mit unmittelbar darauffolgender Wiederausscheidung unterbricht die Verjährung in Ansehung dieser Fakten. Entscheidungstexte 5 Os 143/57 Entscheidungstext OGH 16.04.1957 5 Os 143/57 Veröff: SSt XXVIII/31 = EvBl 1957/246 S 3... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §112StPO §263 B
Rechtssatz: Nach § 263 StPO ist nicht erforderlich, daß die Tat, auf die die Anklage in der Hauptverhandlung ausgedehnt wird, der Staatsanwaltschaft bisher nicht bekannt war, sondern erst (durch neue Verfahrensergebnisse) in der Hauptverhandlung bekannt wurde. Erforderlich ist nur, daß der Angeklagte dieser von der bisherigen Anklage nicht erfaßten Tat in der Hauptverhandlung beschuldigt wird, wozu es genügt... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Abgesonderte Führung einer Voruntersuchung. Verjährungszeit bei § 1 ExekutionsvereitelungsG. Entscheidungstexte 5 Os 1046/56 Entscheidungstext OGH 22.11.1956 5 Os 1046/56 Veröff: EvBl 1957/142 S 190 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0097466 ... mehr lesen...
Norm: StPO §56StPO §57 AStPO §260 Z3
Rechtssatz: Dem Strafverfahren ist eine Urteilsform nach Art des im § 391 ZPO vorgesehenen Teilurteiles fremd. Abgesehen von den Fällen, wo das Gesetz dies ausdrücklich anordnet, muß ein verurteilendes Straferkenntnis unbedingt auch einen Strafausspruch enthalten (im vorliegenden Falle wurde ein Schuldspruch gefällt und der Strafausspruch vorbehalten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Ausscheidung hinsichtlich einzelner Fakten ist unzulässig, soweit dadurch für den Strafsatz maßgebliche Wertgrenzen berührt werden. Entscheidungstexte 5 Os 269/56 Entscheidungstext OGH 16.04.1956 5 Os 269/56 Veröff: RZ 1956 H10,138 10 Os 400/62 Entscheidungstext OGH 17.12.1963 10 Os ... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGV §25 Abs2StPO §56StPO §57 A
Rechtssatz: Eine Vereinigung beider Strafsachen ist nicht unter allen Umständen vorzunehmen und selbst nach erfolgter Vereinigung muß nicht auf jeden Fall eine Strafe in jenem Strafverfahren, in dem der Strafausspruch gemäß § 13 JGG vorläufig aufgeschoben worden war, erfolgen. Wenn das Gericht bei Prüfung der Voraussetzungen nach § 13 Abs 3 JGG zu dem Ergebnis kommt, daß diese Voraussetzunge... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs3 BStPO §56StPO §57 AStPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Eine Ausscheidung gemäß § 57 StPO, um eine Festsetzung der Strafe nicht auszusprechen, erfüllt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 832/52 Entscheidungstext OGH 18.11.1952 5 Os 832/52 Veröff: EvBl 1953/239 S 307 ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 57 StPO ist nicht anwendbar, wenn durch eine Tat die Verletzung mehrerer Rechtsgüter erfolgte. Entscheidungstexte Os 1265/27 Entscheidungstext OGH 11.11.1927 Os 1265/27 Veröff: SSt VII/106 3 Os 328/50 Entscheidungstext OGH 16.02.1951 3 Os 328/50 Veröff: XXII/15 ... mehr lesen...
Norm: StPO §57 A
Rechtssatz: Auch ein bereits mit der Erledigung der Anklage befaßter Gerichtshof ist berechtigt, einen Ausscheidungsbeschluß nach dem § 57 StPO zu fassen. Entscheidungstexte 5 Os 283/35 Entscheidungstext OGH 20.05.1935 5 Os 283/35 Veröff: SSt XV/38 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:193... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §263 Abs2 C
Rechtssatz: Wenn der Ankläger die Anklage in der Hauptverhandlung auf einen neuen Anschuldigungspunkt ausdehnt, das Gericht jedoch das Urteil auf den ursprünglichen Gegenstand der Anklage beschränkt, hat es dem Ankläger nach dem § 263 Abs 2 StPO die selbständige Verfolgung wegen der hinzugekommenen Tat vorzubehalten. Diese zum Gegenstand eines Ausscheidungsbeschlusses nach dem § 57 StPO zu machen, entspricht nic... mehr lesen...