Norm
StPO §41 Abs2Rechtssatz
Da das Gesetz auch bei Zusammenwirken mehrerer Verteidiger (hier: des gewählten Verteidigers), der die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeführt hat, und des innerhalb offener Rechtsmittelfrist beantragten und gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidigers nur eine einzige Rechtsmittelschrift zulässt, war die vom gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidiger nachträglich übermittelte "Ergänzung der Nichtigkeitsbeschwerde" als unzulässig zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115642Dokumentnummer
JJR_20010906_OGH0002_0150OS00110_0100000_001