Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. April 1986, GZ 4 b E Vr 10413/85-32, wurde der am 18.August 1950 geborene Georg B*** wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB nach der letztgenannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, wobei diese Strafe gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen wurde; dieses Urteil ist seit 22.April 1986 re... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten, unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Urteil wurde Christian S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 erster Fall und 15 StGB sowie des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (§§ 15, 127, 130 erster Fall) StGB schuldig erkannt und über ihn deshalb eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten verhängt... mehr lesen...
Gründe: I./1./ Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. August 1983, GZ 6 d E Vr 7.539/83-12, wurde der am 21. Dezember 1946 geborene Bozidar S*** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB, der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dem § 107 Abs. 1 StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen Freih... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 15.Mai 1987, GZ BE 547/87-8, wurde Gerhard G*** nach Verbüßung eines Teils der über ihn in den Strafverfahren AZ 12 a E Vr 35/87 und AZ 12 a E Vr 1159/86 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt verhängten Freiheitsstrafen bedingt entlassen (§ 46 Abs. 1 StGB). Dem Rechtsbrecher wurde ein Strafrest von einem Monat für eine Probezeit von einem Jahr bedingt nachgesehen. Nach dem Ablauf der Probezeit erklärte da... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht für Strafsachen Wien widerrief zu 6 b Vr 9.067/88 am 30. November 1988 gemäß § 494 a Abs. 1 Z. 4 StPO. zugleich mit der neuerlichen Verurteilung des Klaus Michael W*** die demselben vom Bezirksgericht Leoben am 2. Dezember 1985 zu 3 U 668/85-9 gewährte bedingte Strafnachsicht (ON. 29 in 6 b Vr 9.067/88). Das Landesgericht befolgte jedoch nicht die im § 494 a Abs. 7, erster Satz, StPO. a.F. enthalten gewesene Vorschrift der unverzüglichen Verständigung des... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs4StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein der formellen und materiellen Rechtskraft zugänglicher Beschluß über die bedingte Entlassung, der im Zeitpunkt seiner Fassung der Sachlage und Rechtslage entsprach, kann im Zug einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht deshalb aufgehoben werden, weil ein im Entscheidungszeitpunkt unbeachtlicher (aber bekannter) Umstand, nämlich die Anhängigkeit eines weiteren Strafverfahrens, später durch den rech... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß eines Drei-Richter-Senates des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Vollzugsgericht vom 19.Mai 1987, GZ 2 BE 163/87-3, wurde der am 21.Juni 1962 geborene Dieter S*** nach teilweiser Verbüßung der über ihn mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 26. Februar 1987, GZ 8 Vr 3846/86-25, wegen der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB und der Verleumdung nach dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß § 458 Abs. 2 StPO aF beurkundeten Urteil des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 11.Juni 1985, GZ 5 U 140/85-6, wurde der am 6. April 1952 geborene Friedrich (Fritz) K*** (inzwischen infolge Verehelichung H***; vgl S 12 und 15 im Akt 12 a E Vr 687/88 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, begangen am 20. Jänner 1985, schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheit... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem (seit dem Ablauf des 12.August 1985) rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 9.August 1985, GZ 3 a Vr 1958/85-13, wurde der am 9.März 1970 geborene Günther T*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z 1 und Z 2 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 Abs. 1 JGG 1961 wurden der Ausspruch und die Vollstreckung der wegen der damit abgeurteilten Jugendstraftaten über ihn zu verhängenden ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §352 ff
Rechtssatz: Verstößt ein späteres Urteil gegen die Sperrwirkung eines früheren und wird jenes frühere Urteil aus Gründen des materiellen Rechts kassiert, dann sieht sich der OGH nicht veranlaßt, das (jetzt nicht mehr mit dem Makel einer Doppelverurteilung behaftete, sonst unbedenkliche) spätere Urteil im Weg des § 292 letzter Satz StPO aufzuheben, so daß nunmehr diesem die Sperrwirkung zukommt. En... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. Mai 1988, GZ 4 Vr 676/88-22, wurde der Jugendliche Franz M*** neben zwei anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens des teils versuchten und teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2 sowie 15 StGB und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB "in Verbindung mit § 12, zweite Alternative StGB" schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über Franz M*** einschließlich des nachträglich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7.März 1988, GZ 1 c E Vr 12.457/87-28, wurde Karl B*** der Vergehen der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (§§ 127, 129 Z 1; 229 Abs. 1 und § 15) StGB und des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte der gemäß § 494 a Abs. 1 Z ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 27.August 1984, GZ 1 U 183/84-6, wurde der damals jugendliche Jürgen L*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, wobei gemäß § 13 Abs. 1 JGG der Ausspruch und die Vollstreckung einer Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben wurden. Dieses Urteil ist am 24.September 1984 in Rechtskraft erwachsen. Nach Ablauf der Probezeit sprach das Beirksgericht Wels mit rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Norm: StPO §72 ffStPO §352 ff
Rechtssatz: Die §§ 72 ff StPO über die Ablehnung von Gerichtspersonen gelten auch für das Wiederaufnahmsverfahren. Entscheidungstexte 13 Os 8/88 Entscheidungstext OGH 11.02.1988 13 Os 8/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0096853 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde einer Beschwerde des Hermann S*** gegen die vom Kreisgericht Wels ihm verweigerte Wiederaufnahme seines Strafverfahrens nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene abermalige Beschwerde war zurückzuweisen, weil dieses Rechtsmittel, wie überhaupt solche gegen Entscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instanz als Rechtsmittelgericht, unzulässig ist (§ 16 StPO.). Die Anfechtung von Beschlüssen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten, am 30.September 1987 abgefertigten Beschluß wies der Oberste Gerichtshof (unter anderem) die vom Angeklagten S*** gegen das im
Spruch: angeführte Urteil erhobenen Rechtsmittel gemäß §§ 285 a Z 2, 285 d Abs. 1 Z 1, 294 Abs. 4 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zurück, weil deren Ausführung nach der Aktenlage nicht fristgerecht zur Post gegeben worden war; darnach war nämlich dem Verteidiger dieses Angeklagten schon am 8.Juli 1987 (S 301) eine Urteil... mehr lesen...
Gründe: Dr. Wolfgang H*** führte gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung aus. Außerdem erhob die Staatsanwaltschaft eine Berufung. Zur Entscheidung über diese Rechtsmittel wurden die Akten am 31.März 1987 dem Obersten Gerichtshof vorgelegt, der sie gemäß dem... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §280 ffStPO §281 Abs1 Z3StPO §352 ff
Rechtssatz: Keine Reassumierung einer - wegen Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO (§ 240 a Abs 3 StPO) kassatorischen - Rechtsmittelentscheidung, weil der OGH von dem Hauptverhandlungsprotokoll in jener Fassung auszugehen hatte, in der es der Vorsitzende und der Schriftführer unterfertigt haben und ein bei der Protokollierung (hinsichtlich der Beeidigung der Schöffen) unterlaufen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13.November 1986, 13 Os 160/86-5, wurde der gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 3.April 1986, GZ. 18 Vr 212/85-122, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Alfred F*** Folge gegeben, das angefochtene Urteil - hinsichtlich des Mitangeklagten Harald H*** gemäß § 290 Abs. 1 StPO. - aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen. Der Angeklagte H*** wurde mit sei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (Abwesenheits-)Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 23. Jänner 1986, GZ 21 a E Vr 2675/85-6, wurde Otto Z*** des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er am 30.Juli 1985 am Grenzübergang Walserberg-Autobahn einen von unbekannten Tätern dem Günther P*** entwendeten österreichischen Führerschein, in welchem sein Lichtbild angebracht worden war, sohin eine... mehr lesen...
Norm: StPO §74StPO §352 ff
Rechtssatz: Einer abweislichen Entscheidung über einen Ablehnungsantrag kommt gegenüber einem neuerlichen, inhaltlich gleichen - wenn auch in der Hauptverhandlung gestellten - Ablehnungsantrag Rechtskraftwirkung zu. Entscheidungstexte 12 Os 171/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 12 Os 171/86 European Ca... mehr lesen...
Norm: GebAG §41 Abs1StPO §352StPO §481
Rechtssatz: Gemäß § 481 StPO steht allen Beteiligten gegen Entscheidungen des Bezirksgerichts, soweit sie nicht der Berufung unterliegen, das Rechtsmittel der Beschwerde an den Gerichtshof erster Instanz zu. Dessen Entscheidung unterliegt keinem weiteren Rechtszug. Entscheidungstexte 13 Os 3/87 Entscheidungstext OGH 02.04.1987 13 Os 3/87... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurden Erich A und Hubert B jeweils der Finanzvergehen (A.II.; B.I.1. bis 4.) der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach § 35 Abs 3 FinStrG. als Beteiligte gemäß § 11 dritter Fall FinStrG. sowie (A.I.; B.II.) des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG., B als Beteiligter nach § 11 zweiter Fall FinStrG., schuldig erkannt. Gegenstand der vom Angeklagten B begangenen Finanzvergehen (Fakten B.I.1. bis 4. sowie II. des Urteilssatzes) sind fünf... mehr lesen...
Norm: StPO §352 ff
Rechtssatz: Wird eine Tat, die sich zugleich als ein idealkonkurrierendes gerichtlich strafbares Finanzvergehen darstellt, lediglich als Hehlerei abgeurteilt, dann wird durch dieses Erkenntnis jenes vorerst temporäre prozessuale der Verfolgungshindernis ("res iudicata") wirksam, welches aus den Bestimmungen des XX.Hauptstückes der StPO - nach denen ein mit rechtskräftigem Urteil abgeschlossenes Strafverfahren nur unter den do... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.März 1948 geborene Kraftfahrer Cvetko A, ein in Österreich lebender jugoslawischer Staatsbürger, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 1 Z 4, 130 (erster Fall) StGB und des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Urteilsspruch liegt ihm zur Last, in Wien 1. vom April bis 18. Oktober 1984 gewerbsmäßig sowie jeweils unter A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) die am 8.Februar 1967 geborene beschäftigungslose Angelika A und die am 1. August 1966 geborene, gleichfalls beschäftigungslose Christine B des - bei Angelika A teils vollendeten, teils versuchten - Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 130 (A auch nach § 15) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie nachstehende fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §130StPO §281 Abs1 Z10 BStPO §352 ff
Rechtssatz: Im Fall eines fortgesetzten Delikts werden durch die Verurteilung alle Einzelakte des Täters umfaßt und abgegolten, sodaß sich eine derartige Verurteilung nicht nur auf die bei der Urteilsfällung bekannten Einzelakte, sondern auch auf zu diesem Zeitpunkt noch nicht hervorgekommene (weitere) Fakten bezieht, deren spätere gesonderte Verfolgung daher ausgeschlossen ist. Keinesfa... mehr lesen...
Norm: StPO §114 Abs3StPO §352 ff
Rechtssatz: Im strafgerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz der partiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, soweit nicht Ausnahmebestimmungen wirksam werden, die jedoch regelmäßig nur zur Wahrung von Interessen der in Strafverfolgung gezogenen Person Platz greifen. Gemäß dem für Beschwerdeentscheidungen im Strafprozeß geltenden § 114 Abs 3 StPO (siehe EvBl 1969/48) darf das angerufene Gericht niemals... mehr lesen...
Norm: StPO §352 ff
Rechtssatz: §§ 352 ff StPO analoge Anwendung im Falle der Reassumierung. (Im gleichen Sinn : EvBl 1979/183; 13 Os 145/79; 11 Os 55/81). Entscheidungstexte 13 Os 98/83 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 13 Os 98/83 13 Os 70/87 Entscheidungstext OGH 07.05.1987 13 Os 70/87 Vgl; Beisatz: Keine Reassumierung... mehr lesen...
Norm: StPO §352 ff
Rechtssatz: XX. Hauptstück der StPO. Die Sperrwirkung des Urteils erstreckt sich auch bei (möglicher) gleichartiger Idealkonkurrenz - wie bei einen (potentiell) in Ansehung mehrerer Punkte des Vermögensverzeichnisses falschen Offenbarungseid - auf die (gesamte) Handlung, hinsichtlich deren der Angeklagte freigesprochen (§ 355 StPO) oder deretwegen er verurteilt (§ 356 StPO) worden ist, und demzufolge auf sämtliche damit verwi... mehr lesen...