Entscheidungen zu § 352 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 61-90 von 171

TE OGH 1995/11/9 15Os143/95

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Entscheidung | OGH | 09.11.1995

RS OGH 1995/10/17 1Ob612/95, 5Ob2339/96y, Ds1/01

Norm: StPO §352 ff
Rechtssatz: Nicht bloß der Ausspruch über die Strafe ist der materiellen Rechtskraft teilhaft, sondern ebenso auch der Schuldspruch, daß also der Angeklagte (Beschuldigte) habe die darin angeführte Tat und damit die dort bezeichnete strafbare Handlung begangen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 612/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 612/95 Verstärkter Senat;... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1995

TE OGH 1995/10/17 1Ob612/95

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Entscheidung | OGH | 17.10.1995

TE OGH 1995/8/22 11Os105/95

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Entscheidung | OGH | 22.08.1995

RS OGH 1995/7/4 14Os87/95, 13Os3/96, 15Os11/96 (15Os12/96), 12Os103/97, 15Os127/97, 14Os158/01 (14Os

Norm: 7.ZPMRK Art4 Z1JGG 1988 §15StPO §352 ffStPO §494a Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein neuerlicher nachträglicher Strafausspruch gemäß § 15 JGG und § 494 a Abs 1 Z 3 StPO verletzt das Gesetz in dem im XX. Hauptstück der StPO verankerten sowie aus § 494a Abs 1 Z 3 zweiter Halbsatz StPO hervorgehenden Grundsatz der materiellen Rechtskraft und im Doppelbestrafungsverbot des Art 4 Z 1 des 7. Zusatzprotokolles zur Europäischen Menschenrechtskonvention, BGB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1995

TE OGH 1995/7/4 14Os87/95

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Entscheidung | OGH | 04.07.1995

RS OGH 1995/6/20 11Os78/95 (11Os79/95)

Norm: StPO §292StPO §352 ff
Rechtssatz: Ein neuerlicher Widerruf der bereits widerrufenen bedingten Strafnachsicht ist zwar wirkungslos, dessen ungeachtet ist die Anfechtung des zweiten Widerrufsbeschlusses aus Gründen der Rechtssicherheit geboten. Entscheidungstexte 11 Os 78/95 Entscheidungstext OGH 20.06.1995 11 Os 78/95 European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1995

TE OGH 1995/6/20 14Os89/95

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Entscheidung | OGH | 20.06.1995

RS OGH 1995/5/30 11Os62/95 (11Os63/95)

Norm: StGB §48 Abs3StPO §352 ffStPO §512 Abs2
Rechtssatz: Zwar ist gemäß § 512 Abs 2 StPO das Gericht, das in erster Instanz erkannt hat, durch den Vorsitzenden/Einzelrichter zu Überwachung der Probezeit der gnadenweise gewährten bedingten Strafnachsicht und zur Beschlußfassung über die endgültige Strafnachsicht zuständig. Voraussetzung für letztere Entscheidung ist allerdings das Unterbleiben des Widerrufs (§ 48 Abs 3 StGB). Ist es hingegen zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1995

TE OGH 1995/5/30 11Os62/95(11Os63/95)

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Entscheidung | OGH | 30.05.1995

RS OGH 1995/3/9 12Os11/95, 11Os86/96

Norm: 7.ZPMRK Art4 Z1StPO §352 ff
Rechtssatz: Der im XX.Hauptstück der StPO verankert strafprozessuale Grundsatz der materiellen Rechtskraft wurde durch das Inkrafttreten des Art 4 Z 1 des 7.Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention nur für solche Entscheidungen modifiziert, die echte Doppelverfolgungen und Doppelbestrafungen betreffen, nicht aber für die in österreichischen Rechtsordnung vielfach vorgesehenen gestaltenden Beschlüsse über b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1995

RS OGH 1993/3/11 12Os152/92 (12Os153/92)

Norm: StGB §53 Abs1StPO §352 ffStPO HauptstückXXStPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Nicht nur die Doppelverurteilung wegen ein und derselben Tat, sondern auch die Wiederholung eines bereits rechtskräftig beschlossenen Widerrufs der nämlichen bedingten Strafnachsicht verletzt das Gesetz in dem im XX.Hauptstück der StPO und in Art 4 Abs 1 der 7.ZPMRK verankerten Grundsatz der materiellen Rechtskraft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1993

RS OGH 1993/2/17 13Os15/93, 14Os66/03 (14Os67/03)

Norm: StGB §56StPO §352 ffStPO HauptstückXXStPO §494a Abs7
Rechtssatz: Gesetz wird verletzt in der Bestimmung des § 56 StGB und überdies in dem aus dem XX.Hauptstück der StPO abzuleitenden Grundsatz der materiellen Rechtskraft, wenn nach rechtskräftiger Beschlussfassung im Sinne endgültiger Strafnachsicht ein Beschluss gemäß § 494 a Abs 7 StPO ergeht. Entscheidungstexte 13 Os 15/93 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1993

TE OGH 1992/3/5 15Os20/92

Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 7. Mai 1986, GZ 9 a E Vr 64/86-4, wurde Franz G***** wegen der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 StGB zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil erwuchs sogleich in Rechtskraft. In der Folge wurde Franz G***** mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gföhl vom 28.Jänner 1987, AZ U 209/... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1992

TE OGH 1992/2/20 12Os5/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 20.Februar 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak (Berichterstatter), Dr. Friedrich, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Weixelbraun als Schriftführer in der Strafsache gegen Martin P***** wegen des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 StGB und einer weiteren st... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1992

TE OGH 1991/11/26 11Os145/91

Gründe: Rudolf S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Leoben vom 22.Oktober 1987, GZ 13 E Vr 621/87-8, wegen Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluß vom 20.November 1990 (ON 18) sprach das Kreisgericht Le... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1991

TE OGH 1991/11/20 13Os106/91 (13Os107/91)

Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt als Vollzugsgericht vom 16.Mai 1989, GZ BE 219/89-8, wurde Karl S***** gemäß dem § 46 Abs. 1 StGB aus zwei Freiheitsstrafen (§ 1 Z 5 StVG) bedingt entlassen. Die Probezeit wurde mit einem Jahr bestimmt. Nach ihrem Ablauf wurde die bedingte Entlassung - in Unkenntnis eines wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen strafbaren Handlung und vor Ablauf der Probezeit beim Bezirksgericht Ebreichsdorf deshalb anhängig geworden... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1991/10/16 13Os94/91

Gründe: I. Hans Holger K***** wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 22.Jänner 1988, GZ 23 Vr 3712/87-13, wegen Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 StGB und des Vergehens nach dem § 114 Abs. 1 ASVG zu einer gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit dem mit Ablauf des 20.März 1991 in Rechtskraft erwachsenen Beschluß dieses Gerichtes vom 5.März 19... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.1991

TE OGH 1991/10/3 15Os120/91

Gründe: Mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 3.Juni 1991, GZ 8 E Vr 539/91-11, wurde Hans S***** der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB und § 16 Abs. 1 erster und vierter Fall SGG schuldig erkannt und über ihn eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe verhängt; außerdem faßte der Einzelrichter auf Antrag des Staatsanwaltes den gemeinsam mit dem Urteil verkündeten Beschluß, vom Widerruf der über Hans S***** mit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.1991

TE OGH 1991/9/26 15Os117/91

Gründe: Günter W***** wurde mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 24.März 1988, GZ 36 E Vr 2919/87-6, wegen des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Monaten verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit dem Beschluß vom 9.April 1991 (S 42) erklärte das Landesgericht Salzburg die bedingte Strafnachsicht ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1991

TE OGH 1991/9/25 13Os84/91

Gründe: I./ Leopold B***** wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 2.November 1987, GZ 1 a E Vr 145/87-33, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Mit dem Beschluß vom 4.Dezember 1990 (ON 40 dA), der noch am selben Tag der Kanzlei üb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.09.1991

TE OGH 1991/9/17 14Os95/91

Gründe: Das Bezirksgericht Wr.Neustadt hat mit seinem sofort in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 12.Juni 1987, GZ 5 U 2226/87-6, über Uwe L***** eine Freiheitsstrafe verhängt und diese gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren vorerst bedingt und nach Ablauf der Probezeit mit Beschluß vom 15.Oktober 1990 (S 38 des genannten Aktes) endgültig nachgesehen. Anläßlich einer neuerlichen Verurteilung desselben Rechtsbrechers durch das Bezirksgericht Baden ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.09.1991

TE OGH 1991/6/27 15Os76/91

Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 9. Jänner 1990, GZ 11 E Vr 1974/89-5, wurde Günther B***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte der gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 und Abs. 2 erster Satz StPO hiefür zuständige Einzelrichter unter anderem den Beschluß auf Widerruf der mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 16.Juni 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.06.1991

RS OGH 1991/6/20 12Os71/91, 11Os82/96 (11Os83/96), 15Os7/05a, 11Os122/12v (11Os123/12s, 11Os124/12p)

Norm: StPO §352 ff
Rechtssatz: Die Vorschriften des XX.Hauptstückes der Strafprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sind nicht nur zugunsten, sondern auch zum Nachteil des Beschuldigten (Verurteilten) auch auf Rechtsgebieten (hier: Beschluß über bedingte Entlassung) sinngemäß (analog) anzuwenden, für die diese Bestimmungen im Gesetz nicht vorgesehen sind (so schon EvBl 1969/53). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1991

TE OGH 1990/11/20 15Os109/90

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter K*** laut Pkt B auch des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die der Sache nach nur gegen die Verbrechensqualifikation nach § 164 Abs 3 StGB gerichtete, auf § 281 Abs 1 Z 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist vom Obersten Gerichtshof mit dem im
Spruch: unter Pkt 1. bezeichneten Beschluß vorerst als verspätet ausgefüh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1990

TE OGH 1990/10/30 15Os110/90

Gründe: Zoran M*** wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 20.März 1989, GZ BE 104/89-7, aus zwei Freiheitsstrafen in der Gesamtdauer von achtzehn Monaten, die mit den Urteilen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Juli 1987, GZ 5 d E Vr 4768/87-59, (acht Monate) und vom 18. August 1988, GZ 5 d E Vr 5343/88-23, (zehn Monate) über ihn verhängt worden waren, gemäß § 46 Abs. 2 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr bedingt entlassen; der offene ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1990

TE OGH 1990/10/30 15Os112/90

Gründe: In dem am 24.November 1989 gerichtsanhängig gewordenen Verfahren AZ 9 d E Vr 11.458/89 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde Thomas L*** mit dem in gekürzter Form (§§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO) ausgefertigten, rechtskräftig gewordenen Urteil vom 8. Februar 1990, ON 9, wegen des - am 3.November 1988 und am 4. April 1989 verübten - Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich sah das ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1990

TE OGH 1990/8/7 15Os73,74/90-7

Gründe: Mit den im
Spruch: angeführten Beschlüssen wurde die der Renate Ö*** am 12.Dezember 1986 in Ansehung der beiden Vor-Verurteilungen gnadenweise (und damit rechtskräftig) gewährte bedingte Strafnachsicht widerrufen. Rechtliche Beurteilung Zur Zeit ihrer Erlassung, also am 6.Oktober 1989, lagen jedoch - im Hinblick darauf, daß die mit dem Gnadenakt bestimmt gewesene jeweils einjährige Probezeit unter Bedacht auf die Fortdauer des seinerzeitigen Haftvoll... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.08.1990

Entscheidungen 61-90 von 171

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