Norm: StPO §33 AStPO §280
Rechtssatz: Gemeinsame Entscheidung über die von den Parteien erhobenen Rechtsmittel und die gegen das gleiche Urteil von der Generalprokuratur erhobene Beschwerde nach § 33 StPO. Entscheidungstexte 11 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 11 Os 110/76 11 Os 193/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 bc
Rechtssatz: Die bloße Unterlassung des Zitats einer gesetzlichen Bestimmung ist nicht als Verletzung des Gesetzes im Sinne des § 33 StPO anzusehen. Entscheidungstexte 11 Os 148/76 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 11 Os 148/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096696 ... mehr lesen...
Norm: StPO §23StPO §33 AStPO §292
Rechtssatz: Die Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Wege einer Beschwerde nach § 33 StPO ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Ermessensentscheidung, wie ihrer
Begründung: zu entnehmen ist, auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruht, mit anderen Worten das Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen nicht im Sinn des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §49StPO §23StPO §33 AStPO §292
Rechtssatz: Wird bei einer Neubemessung der Strafe auf Grund einer gemäß § 33 StPO erhobenen Beschwerde die bedingte Strafnachsicht aus dem Ersturteil übernommen, wird im
Spruch: der Beginn der Probezeit - mit Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteils - festgehalten. Entscheidungstexte 10 Os 97/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 10 Os 97/76 V... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BeStPO §460 Abs1 C
Rechtssatz: Ob die durchgeführten Erhebungen zur Beurteilung aller für die Entscheidung maßgeblichen Umstände ausreichen, ist der freien Beweiswürdigung nur insoferne entrückt (und damit einer Anfechtung nach § 33 StPO zugänglich), als es darum geht, ob dem Grundsatz des beiderseitigen Gehörs in einer der Erforschung der materiellen Wahrheit dienlichen Weise Rechnung getragen wurde. Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §33 BcStPO §292StPO §392
Rechtssatz: Die dem Höchtsgericht eingeräumte Befugnis, einem Beschwerdeerkenntnis gemäß § 292 StPO ausnahmsweise konkrete Wirkung zuzuerkennen, ist nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auf den Fall der rechtswidrigen Verurteilung des Angeklagten zu einer Strafe, mithin selbst bei großzügiger Auslegung auf den Bereich der spezifisch strafrechtlichen Unrechtsfolgen beschränkt und daher einer ausdehn... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §292
Rechtssatz: Von einer Verletzung oder unrichtigen Gesetzesanwendung kann bei einer Entscheidung innerhalb der vom Gesetz selbst gezogenen Grenzen des Ermessens nicht gesprochen werden (hier: Beziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor Entscheidung gemäß § 24 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 152/75 Entscheidungstext OGH 26.11.1975 13 Os 152/... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BcStPO §292
Rechtssatz: Bei gesetzwidrigem Privatbeteiligtenzuspruch (hier an Finanzstrafbehörde hinsichtlich verkürzter Abgaben) nicht nur Feststellung der Gesetzwidrigkeit, sondern Aufhebung der gesetzwidrigen Entscheidung. Entscheidungstexte 13 Os 128/75 Entscheidungstext OGH 13.11.1975 13 Os 128/75 Veröff: EvBl 1976/164 S 306 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BeStPO §292
Rechtssatz: Die erst im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erfolgte Anrechnung der Vorhaft kann mit konkreter Wirkung versehen werden. Entscheidungstexte 9 Os 31/74 Entscheidungstext OGH 06.06.1974 9 Os 31/74 11 Os 190/76 Entscheidungstext OGH 17.01.1977 11 Os 190/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BdStPO §292StPO §365 Abs2
Rechtssatz: Die Zuerkennung konkreter Wirkung bei einem Erkenntnis nach dem § 292 StPO setzt einen Zusammenhang zwischen der fehlerhaften Rechtsanwendung und der Bestrafung des Beschuldigten voraus und ist daher in Ansehung des Ausspruches über die privatrechtlichen Ansprüche ausgeschlossen. (vgl aber die abweichende SSt 37/29). Entscheidungstexte 12 O... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BdStPO §292
Rechtssatz: Konkrete Wirkung kann einem nach § 292 StPO ergangenen Erkenntnis in Ansehung eines fehlerhaften, allein mit Berufung anfechtbaren Privatbeteiligtenzuspruches von Gesetz wegen nicht zukommen. Entscheidungstexte 11 Os 98/72 Entscheidungstext OGH 06.10.1972 11 Os 98/72 13 Os 18/81 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StPO §33 A
Rechtssatz: Der Feststellung einer Gesetzesverletzung kann durch den OGH nur dann konkrete Wirkung verliehen werden, wenn sie einen Strafausspruch zur Folge hatte, weil nur dann die unrichtige Gesetzesanwendung so unerträglich und schwerwiegend ist, daß ihre Beseitigung trotz der eingetretenen Rechtskraft geboten erscheint. Entscheidungstexte 12 Os 125/72 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: FinStrG §227StPO §33 BcStPO §292StPO §381StPO §389
Rechtssatz: Im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann die Gesetzwidrigkeit des erfolgten Kostenzuspruches an den Privatbeteiligten festgestellt, nicht aber dessen Aufhebung ausgesprochen werden. Entscheidungstexte 12 Os 157/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 12 Os 157/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO idF StRÄG 1971 §193
Rechtssatz: Gesetzesverletzungen in formellrechtlicher Beziehung beseitigen nicht den materiellrechtlichen Anspruch - und die Verpflichtung! - Des Staates einen Verdächtigen oder Beschuldigten wegen Gemeingefahr oder zur Sicherung der Strafrechtspflege anzuhalten. Es wäre mit der Zielsetzung der österreichischen StPO unvereinbar, die nicht nur unter Umständen für den Verfahrensausgang ausschlaggebende, s... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §292
Rechtssatz: Der gemäß § 292 StPO angerufene OGH ist nach dieser Gesetzesstelle befugt, über die gerügte Gesetzesverletzung meritorisch abzusprechen; die Kompetenz der Untergerichte geht sohin insoweit auf ihn über. Er erkennt daher dann in der Sache selbst, wenn eine andere Beurteilung der Sache ausgeschlossen ist, dh wenn für ein - dem Untergericht vorbehaltenes - Ermessen kein Spielraum verbleibt (RZ 1959,11). ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BcStPO §292
Rechtssatz: Die dem Höchstgericht eingeräumte Befugnis, einem Beschwerdeerkenntnis gemäß § 292 StPO ausnahmsweise konkrete Wirkung zuzuerkennen, ist nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auf den Fall der rechtswidrigen Verurteilung des Angeklagten zu einer Strafe, mithin selbst bei großzügiger Auslegung auf den Bereich der spezifisch strafrechtlichen Unrechtsfolgen beschränkt und daher nach der ständigen neueren Judik... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61StPO §33 A
Rechtssatz: Wie bei jeder anderen Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde ist auch bei der Entscheidung über eine zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde grundsätzlich von der Rechtslage im Zeitpunkt der Fällung der angefochtenen Entscheidung oder des als gesetzwidrig gerügten Vorganges auszugehen. Dabei sind nicht nur Gesetze im materiellen Sinn zu berücksichtigen, sondern auch die herrsc... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §290 Abs1 Satz2StPO §292
Rechtssatz: Regelmäßig liegt bei Begehung eines Verbrechens in der Erscheinungsform der Anstiftung in der Annahme von Täterschaft statt richtigerweise von Mitschuld im Hinblick auf die Bestimmungen des § 44 lit d und lit e StG keine im Sinn des § 290 StPO von Amts wegen wahrzunehmende unrichtige Anwendung des Gesetzes zum Nachteil des Angeklagten. Die Frage, ob sich ein solcher Fehler der Rechtsanwe... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §14StPO §33 BeStPO §292
Rechtssatz: Gereicht die rechtskräftige Entscheidung über den Widerruf des bedingten Strafnachlasses dem Angeklagten im Sinne des § 292 StPO zum Nachteil und trat bis zum Ablauf der Probezeit kein Widerrufsgrund ein, so ist in der Sache selbst zu erkennen, daß die Strafe nachgelassen ist und als am Tage der Rechtskraft des Urteils verbüßt gilt (vgl SSt 31/55). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BeStPO §292StPO §410
Rechtssatz: Da das Erstgericht unter den im § 410 StPO umschriebenen Voraussetzungen zu einer Antragstellung auf Strafmilderung verpflichtet ist und der Gerichtshof zweiter Instanz bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Strafmilderung zur Verfügung einer solchen, kann die Verletzung einer solchen Rechtspflicht auch nach dem § 33 StPO mit Erfolg gerügt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs1 CStPO §33StPO §292 Be
Rechtssatz: Ist die Verurteilung zu Unrecht erfolgt, ist auch ein Ausspruch nach § 13 Abs 1 JGG zu beseitigen. Entscheidungstexte 10 Os 16/70 Entscheidungstext OGH 03.02.1970 10 Os 16/70 Veröff: SSt 41/6 = EvBl 1970/239 S 408 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS00... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 V1MRK Art6 Abs3 litc IV3bStPO §33StPO §41 Abs2StPO §292
Rechtssatz: 1. Die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Bestellung eines Armenvertreters bildet nicht nur einen gesetzwidrigen Vorgang im Strafverfahren, sondern auch eine Verletzung der Menschenrechtskonvention. 2. Ein solcher Mangel wird in der Regel allerdings nur im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aufgegriffen und behoben werden können. ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §46 Abs2StPO §286StPO §292
Rechtssatz: Dem Privatankläger steht im Verfahren über eine Wahrungsbeschwerde ein Recht auf Einsicht in die Akten des OGH im allgemeinen und in die von der Generalprokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes im besonderen nicht zu. Entscheidungstexte 11 Os 136/68 Entscheidungstext OGH 26.06.1969 11 Os 136/68 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BcStPO §292
Rechtssatz: Der gemäß dem § 292 StPO gegen eine Entscheidung eines Untergerichtes, mit der zu Unrecht dem Angeklagten Kostenersatz an den (Amtsverteidiger) Verteidiger auferlegt wurde, angerufene OGH stellt nicht nur die Gesetzwidrigkeit dieses Beschlusses fest, sondern hebt ihn auf und weist den Antrag des Anwaltes auf Kostenersatz zurück. Entscheidungstexte 9 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 A
Rechtssatz: Eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann grundsätzlich auch auf lediglich in der
Begründung: einer Entscheidung zutage getretene Rechtsirrtümer abgestellt werden (so schon SSt III 32, XII 38 und XVII 107). Entscheidungstexte 9 Os 91/67 Entscheidungstext OGH 14.12.1967 9 Os 91/67 Veröff: SSt 38/72 = EvBl 1968/310 S 496 = RZ 1968,71 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs1StPO §33 BdStPO §369
Rechtssatz: Aufhebung des Zuspruches von Schadenersatz an den Privatbeteiligten wegen Außerachtlassung des Haftungsausschlusses nach § 333 Abs 1 ASVG. Entscheidungstexte 9 Os 86/65 Entscheidungstext OGH 01.07.1965 9 Os 86/65 Veröff: SSt XXXVI/39 11 Os 151/66 Entscheidungstext OGH 02.0... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §468
Rechtssatz: Nur dem OGH steht das Recht der Feststellung irgendwelcher nicht die Nichtigkeit eines Urteils begründender Gesetzesverletzungen (Abwesenheit des staatsanwaltschaftlichen Funktionärs von der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht). Entscheidungstexte 9 Os 34/60 Entscheidungstext OGH 02.02.1960 9 Os 34/60 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §362 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine nur vom Verurteilten selbst nach Rechtskraft des Urteiles begehrte Überprüfung desselben ist nach dem Gesetz unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ns 12/59 Entscheidungstext OGH 20.05.1959 7 Ns 12/59 8 Os 331/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 8 Os 331/61 Beisatz: Der Antrag... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BbStPO §270 Abs3
Rechtssatz: Ein mit dem mündlich verkündeten Urteil nicht übereinstimmendes schriftliches Urteil kann berichtigt werden; dies ist nur solange möglich, als das Gericht noch mit der Sache befasst ist. So ist eine Berichtigung insbesondere dann ausgeschlossen, wenn bereits die Rechtsmittelinstanz auf der Grundlage der unrichtigen Urteilsausfertigung über das Rechtsmittel entschieden hat. Berichtigung ist in diesem F... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16StPO §33 BeStPO §290 Abs2 B
Rechtssatz: Setzt der Oberste Gerichtshof auf Grund einer gemäß dem § 33 StPO von der Generalprokuratur ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde, weil das Erstgericht zu Unrecht über einen im Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr jugendliche Täter eine Rahmenstrafe verhängt hat, die Strafe neu fest, so ist auf das Verbot der reformatio in Pejus in der Weise Bedacht zu nehmen, daß die allenfalls nun unbe... mehr lesen...