Norm
StPO §33 BcRechtssatz
Der gemäß dem § 292 StPO gegen eine Entscheidung eines Untergerichtes, mit der zu Unrecht dem Angeklagten Kostenersatz an den (Amtsverteidiger) Verteidiger auferlegt wurde, angerufene OGH stellt nicht nur die Gesetzwidrigkeit dieses Beschlusses fest, sondern hebt ihn auf und weist den Antrag des Anwaltes auf Kostenersatz zurück.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0096716Dokumentnummer
JJR_19681010_OGH0002_0090OS00131_6800000_001