Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu I) des Vergehens der Amtsanmaßung nach dem § 314 StGB, (zu II) des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB und (zu III) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 und 7 StGB schuldig erkannt und zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem zunächst nach der Verkündung des Urteils am 18. Jänner 1991 "al... mehr lesen...
Gründe: Sofort nach Verkündung des im
Kopf: näher bezeichneten Urteils hat der in Haft befindliche Angeklagte (in Gegenwart seines Verteidigers) Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Dem Verteidiger wurde hierauf in der Folge (14.August 1990) eine Urteilsausfertigung zugestellt. Er hat jedoch verspätet (5.September 1990) eine Ausführung der Rechtsmittel erstattet und zugleich wider die Versäumung der Rechtsmittelfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begehrt. Der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günther E*** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach den §§ 15, 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verkündung des Urteils am 31.Mai 1990 ersuchte der Angeklagte um drei Tage Bedenkzeit (S 131). Die Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels endete somit am 5.Juni 1990; die Rechtsmittelanmeldung wurde aber erst am 6.Juni 1990 zur Post gegeben (ON 17) und die Nichtigkeitsbes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde die Unterbringung des Erwin S*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines seine die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustandes am 26.Mai 1989 in Tribuswinkel I. den Gedarmeriebeamten Revierinspektor Leo W*** mit Gewalt und durch gefährliche Drohung mit dem Tod (§ 106 Abs. 1 Z 1 StGB) an einer A... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.September 1938 geborene (derzeit suspendierte) Beamte der niederösterreichischen Landesregierung, Wilhelm W***, wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall, 313 StGB und des Verbrechens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, (I./) in den Jahren ab 1984 bis Ende 1988 als Beamter der niederöst... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Sogleich nach Verkündung des erstgerichtlichen Urteils meldete (auch) der Angeklagte E*** Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, ohne dabei Beschwerdegründe anzuführen. Eine Rechtsmittelausführung wurde von ihm nach Urteilszustellung nicht eingebracht. Seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde bereits mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 3.März 1989, GZ 6 Vr 2407/87-92, zurückgewiesen. Auch seine Berufung war vom Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Harald S***, Josef H*** und Alfred S*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB schuldig erkannt. Der auf die Z 10 a des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten S***, mit der er gegen das der (rechtlichen) Beurteilung seiner Zurechnungsfähigkeit zugrundeliegende Tatsachensubstrat sowie - damit im Zusammenhang - gegen die Tatsachenfeststellungen der Geschwornen - insbesonders zur subjektiven Tatseite - im ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Pensionist Dr. Alfred M*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. (Punkt A des Urteilssatzes; der im
Spruch: zitierte Abs 3 enthält keine Tatbestände, sondern nur Legaldefinitionen, wann eine solche Abgabenverkürzung nach Abs 1 und 2 bewirkt und damit der jeweilige Tatbestand technisch vollendet ist: LSK. 1984/97, Harbich, MTA.3 § 33 FinStrG. Anm. 5) sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a, b und c DevG... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Eine Ausfertigung des angefochtenen Urteils wurde dem Verteidiger des Angeklagten am 1.August 1989 zugestellt (S 256/IX). Die Ausführung der in der Hauptverhandlung angemeldeten Rechtsmittel des Angeklagten wurde am 29.August 1989 zur Post gegeben (vgl S 283, 304/IX). Der Verteidiger ging ersichtlich davon aus, daß ihm im vorliegenden Fall zur Ausführung der Beschwerde- und Berufungsgründe die verlängerte Frist von 4 Wochen offe... mehr lesen...
Gründe: Der beschäftigungslose Ulrich H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (A I a-c) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B a und b) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (E I) schuldig erkannt. Danach hat er in Innsbruck am 1.November 1988 dem Ernst S*** 9.000 S und am 9.November 1988 der Brigitte S*** 2.000 S, eine Armbanduhr im Wert von 28.000 S, eine Silbe... mehr lesen...
Gründe: Der am 8. März 1953 geborene Zeitsoldat Alois N*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er an einem nicht feststellbaren Tag Ende 1987, Anfang 1988 in Absam als Gruppenkommandant des Landwehrstammregiments 62, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, die Republik Österreich an ihrem konkreten Recht auf pflichtgemäße Ausübung seines Amts und ordnungsgemäßes Erbringen von Dienstleistungen zu schädigen, seine Befu... mehr lesen...
Gründe: Der am 11. Mai 1952 geborene Karosseriespengler Peter W*** macht Nichtigkeit (§ 281 Abs 1 Z. 5 a StPO.) des Schuldspruchs wegen Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2 und Abs 3 StGB. geltend, weil aus den Akten erhebliche Bedenken dagegen bestünden, daß er sowohl den Wert (ca. 880.000 S) der verhehlten Sachen (Stereoanlage, Offizierssäbel, wertvolle Briefmarkensammlung, Jagdgewehr und Bajonett) als auch deren Erlangung durch (Einbruchs-) Diebstahl gekannt habe. ... mehr lesen...
Gründe: Als nichtig (§ 281 Abs. 1 Z. 10 StPO.) bekämpft der 74jährige Sozialrentner Roman C*** den Schuldspruch nach §§ 146, 148, erster Fall, StGB., weil er wohl Betrug (§ 146 StGB.), diesen aber nicht gewerbsmäßig (§§ 70, 148 StGB.) begangen habe. In der Rechtsrüge behauptet der Angeklagte jedoch keine unrichtige Gesetzesauslegung: Prozeßordnungswidrig wendet er sich vielmehr gegen die Urteilskonstatierung (S. 195 f), daß er die acht Einmietbetrügereien in der Absicht ihrer wied... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs2StPO §294 Abs1StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4StPO §296 Abs2
Rechtssatz: Ist nur eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, aber auch eine Berufung ausgeführt worden, so weist der OGH die Berufung zurück. Entscheidungstexte 13 Os 36/89 Entscheidungstext OGH 13.04.1989 13 Os 36/89 11 Os 107/94 Entscheidungstext OGH 04.08... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Alfred Z*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Gesellschaft des Herbert F***-S*** in Graz mit Bereicherungsvorsatz die im Urteilsspruch genannten Personen durch Täuschung über Tatsachen (Verbergen hinter dem Schein eines zahlungsfähigen und -willigen Käufers, bewußtes Verschweigen der finanziellen Unmöglichkeit, bedun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde Karl-Heinz R*** des Vergehens der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 12, 15, 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Oktober 1987 in Neu-Rum versucht, Annemarie W*** zu bestimmen, in seinen beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Zivilprozessen gegen die I*** U***- UND S*** AG und gegen die G*** W*** V*** eine falsche Beweisaussage vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Roland S*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verkündung des Urteils am 27.Oktober 1988 ersuchte der Angeklagte um drei Tage Bedenkzeit (S 67); eine Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung beim Gerichtshof erster Instanz ist innerhalb der gesetzlichen Frist (§§ 284 Abs. 1, 294 Abs. 1 StP... mehr lesen...
Gründe: Der jetzt 27-jährige Angestellte Herbert R*** wurde des Verbrechens der versuchten Notzucht nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach trachtete er am 2.Oktober 1987 in Ebental Ingeborg R*** widerstandsunfähig zu machen und sie in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf zu mißbrauchen, indem er die Genannte an den Schultern erfaßte und festhielt, ihr den rechten Arm auf den Rücken bog, ihr den Mund zuhielt und sie zu einem Maisacker zerrte. R... mehr lesen...
Gründe: Ernst H*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z. 1, 130 zweiter Strafsatz StGB schuldig erkannt und hiefür zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemä § 43 a Abs. 3 StGB wurde der Vollzug eines Teiles der Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil wurde am 28.April 1988 verkündet (II S. 276). Am 2. Mai 1988 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Februar 1944 geborene Dr. Hans G*** des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 5. bis 28.November 1986 in Wien als Richter des Jugendgerichtshofes Wien, sohin als Beamter, in öffentlichen Urkunden, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fiel, nämlich in insgesamt zehn von ihm zugeteilten Rechtspraktikanten aufgenommenen Protokollen vom 4. November 1986, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben anderen Angeklagten) der selbständige Konsulent Kurt K*** (geboren am 29. Juli 1940) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG., des Vergehens nach § 17 Abs 2 (Abs 1 Z. 1) AußenhandelsG. und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Über ihn wurden nach § 38 Abs 1 FinStrG. eine Freiheits-, eine Geld- und eine Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
Gründe: Zu den Rechtsmitteln des Angeklagten M***: Mit dem angefochtenen Urteil vom 16.Dezember 1987 (ON 819) wurde (ua) der am 1.Jänner 1963 geborene jugoslawische Staatsangehörige Radisav M*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter - gemeint: (nach dem zweiten Strafsatz dieser Gesetzesstelle strafbarer) dritter und vierter - Fall und ... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte hat gegen das oben bezeichnete Urteil fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (ON 64). Da er weder bei dieser Anmeldung noch in einer Rechtsmittelausführung einen der im § 281 Abs 1 Z 1 bis 11 StPO angegebenen
Gründe: bezeichnet hat, war die Nichtigkeitsbeschwerde nach Anhörung der Generalprokuratur schon bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§§ 285 d Abs 1 Z 1, 285 a Z 2 StPO). Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Mai 1949 geborene Erich Christian P*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1, Abs 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Über ihn wurde deshalb - unter Anrechnung der Vorhaft - eine Freiheitsstrafe in der Dauer von sechseinhalb Jahren verhängt. Unmittelbar nach Verkündung dieses Urteils meldete der Angeklagte die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung an. Hierauf wurd... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 36jährige Günter L*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Jänner 1988 in Wien eine fremde bewegliche Sache, nämlich Alkohol, aus dem Marktstand des Werner M*** durch Einbruch mit dem Vorsatz wegzunehmen versucht hatte, sich unrechtmäßig zu bereichern. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus den Z 5 und 5 ... mehr lesen...
Gründe: Gegen das oben bezeichnete Urteil haben die beiden Angeklagten zwar fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (S 217). Ausgeführt wurden diese Rechtsmittel allerdings nur von der Angeklagten K*** (ON 34). Rechtliche Beurteilung Da der Angeklagte S*** bei der Anmeldung der Rechtsmittel weder einen der in § 281 Abs. 1 Z 1 bis 11 StPO angegebenen Nichtigkeitsgründe bezeichnet noch - wiewohl über ihn mehr als eine Strafe, nämlich sowoh... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4StPO nF §296 Abs2
Rechtssatz: Bei fristgerecht angemeldeter "Berufung" ist dann, wenn nur eine einzige Strafe verhängt und nicht auch über privatrechtliche Ansprüche entschieden wird, eine Bezeichnung des Strafausspruchs als jenes Punktes des Erkenntnisses, durch den sich der Berufungswerber beschwert findet, nicht erforderlich, sodaß diesfalls über die (notwendigerweise: Strafberufung) Berufung trotz des Unter... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte K*** hat gegen seine Verurteilung fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (S 109/II). Die für ihn bestimmte Urteilsausfertigung wurde am 23. September 1987 dem im Rahmen einer Beigebung nach § 41 Abs. 2 StPO zu seinem Verteidiger bestellten Rechtsanwalt Dr. M*** in dessen Kanzlei (an eine Angestellte) zugestellt (Rückschein bei S 150/II). Diese Zustellung war ungeachtet dessen, daß sich der genannte Verteidiger seit dem 15. dM in Spitalsp... mehr lesen...
Norm: StPO §283 Abs6StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4
Rechtssatz: Eine uneingeschränkt angemeldete "Berufung" kann (entgegen dem Wortlaut von ÖJZ-LSK 1977/120) auch gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche ausgeführt werden. Nur dann, wenn die Berufungsanmeldung auf eine Berufung gegen die Aussprüche über die Strafe und/oder über die Schuld eingeschränkt wurde, ist eine Anfechtung des Entschädigungserkenntnisses (erst) in der Berufun... mehr lesen...
Gründe: Alfred K*** wurde mit dem oben bezeichneten Urteil wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB verurteilt. Unmittelbar nach Urteilsverkündung und Erteilung der Rechtsmittelbelehrung durch den Vorsitzenden des Schöffensenates erklärte der Angeklagte, sich drei Tage Bedenkzeit vorzubehalten (S 172). Erst am 19.Jänner 1988 - einem Dienstag - meldete der Angeklagte in einem... mehr lesen...