Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Harald K***** mehrerer Verbrechen nach § 3g VerbotsG schuldig erkannt. Danach hat er sich - zusammengefasst wiedergegeben - in M***** und anderen Orten Österreichs auf andere als die in §§ 3a bis 3f VerbotsG bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinne betätigt, und zwar I./ am 31.Oktober 2008, indem er die Broschüre „Sieg oder Tod - Das Magazin aus der Ostmark“ samt Begleitschreiben „... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Karl K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Danach hat er am 8. Juli 2010 in Steyr unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie beruht, Petra Kr***** durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Messer mit einer Klingenlä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael W***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/1 bis 3) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (C), der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 1 Z 1 StGB (D) und nach § 207a Abs 3 StGB (E) sowie der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (F) schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael V***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Danach hat er sich in Wien ihm anvertrautes Gut in einem insgesamt 50.000 Euro übersteigenden Wert, nämlich Erlöse aus Versteigerungen von (Brief-)Marken und anderen Philateliewaren mit dem Vorsatz zugeeignet, sich dadur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde (soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung) Waha P***** des Verbrechens des durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 12 dritter Fall, 127, 129 Z 1 StGB (A/1/4) schuldig erkannt. Danach hat er am 4. Juli 2008 in St. Florian gemeinsam mit Ismail K***** als Beitragstäter (§ 12 dritter Fall StGB) mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz die Mitangekl... mehr lesen...
Gründe: Gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 6. Februar 2008, meldeten - jeweils rechtzeitig - der Angeklagte Josef F***** „Berufung wegen Nichtigkeit, wegen des Schuldausspruchs, wegen Strafe und wegen der privatbeteiligten Zusprüche" (ON 57) und die Staatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung (AV-Bogen S 3r) an. Die Zustellung der Urteilsausfertigung erfolgte am 15. (Angeklagter F*****) und 14. (Staatsanwaltschaft) Februar 20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef G***** (richtig [vgl US 12, 17]:) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verkündung des Urteils am Freitag, dem 25. Mai 2007 ersuchte der Angeklagte um drei Tage Bedenkzeit (S 363). Die Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels endete somit, zumal Montag, der 28. Mai 2007 ein Feiertag war, am 29. Mai 2007. D... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs4StPO §295StPO §464 Z2StPO §470 Z3StPO §474
Rechtssatz: Das über eine Strafberufung im Gerichtstag erkennende Berufungsgericht hat stets in der Sache selbst und nicht bloß kassatorisch zu entscheiden. Entscheidungstexte 15 Os 129/05t Entscheidungstext OGH 19.01.2006 15 Os 129/05t 12 Os 30/08s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Schuldsprüche anderer Angeklagter und rechtskräftige Freisprüche der Angeklagten Wolfgang Mü***** (zur Gänze) sowie Johann S***** und eines anderen Angeklagten (je in Ansehung eines Teils der Anklagevorwürfe) enthaltenden Urteil wurden folgende Angeklagte nachstehender strafbarer Handlungen schuldig erkannt: Ing. Karl P***** zu I.A., I.B., I.C. und (richtig:) II.A. des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren B... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legt in der Anklageschrift vom 1. Juni 2004 (ON 107) den Angeklagten Sasa und Suzana J***** neben weiteren für das Nichtigkeitsverfahren nicht relevanten Delikten zu 1. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB zur Last. Danach sind sie verdächtig, zwischen Mitte September und 28. November 2003 in Wien, teilweise durch Unterlassung der Abwendung des Erfolges, obwohl sie zufolge einer (sie)... mehr lesen...
Gründe: Der Einzelrichter des Landesgerichtes Salzburg verhängte mit Urteil vom 17. Jänner 2002, GZ 40 Hv 1088/01a-93, über Dr. Günther S***** wegen des Verbrechens der Geldwäscherei nach § 165 Abs 2, Abs 3 erster Fall StGB eine Freiheitsstrafe und verpflichtete ihn gemäß § 369 Abs 1 StPO zur Bezahlung von insgesamt 20 Mio ATS (= 1,453.456,68 Euro) an die Konkursmasse der B***** OHG. Sogleich nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung meldete der Angeklagte Berufung wegen Nic... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 16. April 2003, GZ 28 Hv 183/02z-56, wurde ua der Angeklagte Norbert P***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe sowie (zur ungeteilten Hand mit seinem Mitangeklagten) zur Zahlung eines Geldbetrages von 595 Euro an den Privatbeteiligten Mario A***** verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 16. April 2003, GZ 28 Hv 183/02z-56, w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Josef S***** des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von Mitte Oktober 2001 bis Mitte Februar 2002 in Götzis zumindest 300 von unbekannten Tätern gestohlene Packungen österreichische Zigaretten, mithin eine Sache, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte strafbare Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hatte, durch Ankauf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz) Josef B***** - abweichend von der wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB erhobenen Anklage - des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43a Abs 3 StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von Schmerzengeld an die Privatbeteiligte verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde ... mehr lesen...
Gründe: Bernhard R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Bernhard R***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins und 2, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Gegen dieses Urteil meldete der Angeklagte unmittelbar nach Urteilsverkündung "Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wegen Strafe" an (S 438)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred H***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 und Abs 2 Z 1 SMG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred H***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, SMG sowie des Vergehens nach Paragraph 27, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer eins, SMG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtliche Beurteilu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des am 23. Juli 1921 geborenen Pensionisten Josef P***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 14. Oktober 1997 in Wildon die Richterin Mag. Andrea B***** durch die Äußerung: "Ich werde dir mit einer Gaspistole oder einem... mehr lesen...
Gründe: Sofort nach Verkündung seiner Verurteilung durch das Geschworenengericht am 14.April 1997 meldete Erhard R***** Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an (ON 55). Da eine fristgerechte Ausführung dieser Rechtsmittel dem Gericht nicht vorlag, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a StPO zurückgewiesen. Da eine fristgerechte Ausführung dieser Rechtsmittel dem Gericht nicht vorlag, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß Paragraph 285, a StPO zurückgewiesen. Gegen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem Slvako T***** (neben einem in Rechtskraft erwachsenen Freispruch) des teils beim Versuch gebliebenen Verbrechens nach § 12 Abs 1 (vierter Fall), Abs 2 (erster Fall) und Abs 3 Z 3 SGG, § 15 StGB (A/I/1/a) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 (aF) WaffG (C), Eveline N***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 (vierter Fall) SGG als Beitragstäterin gemäß § 12 (dritter Fall) StGB und des Vergehens nach § 16 Abs 1 (vierter und fü... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs4
Rechtssatz: Die im schöffengerichtlichen Verfahren unzulässige Berufung wegen Schuld ist (hier: weil in Verbindung mit einer Berufung wegen Strafe erhoben) vom Gerichtshof zweiter Instanz zurückzuweisen. Entscheidungstexte 7 Bs 272/96 Entscheidungstext OLG Linz 24.09.1996 7 Bs 272/96 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs4
Rechtssatz: Da der Staatsanwalt berechtigt ist, auch zugunsten des Angeklagten Berufung zu ergreifen (vgl § 283 Abs 2 StPO in Verbindung mit § 282 Abs 1 StPO) und bei der Berufungsanmeldung nicht erklärt wurde, ob dieses Rechtsmittel zum Vorteil oder zum Nachteil des Angeklagten erhoben wird, war gemäß § 294 Abs 4 StPO auf diese Berufung (Berufungsanmeldung) keine Rücksicht zu nehmen. Die Berufung der Staatsanwaltschaft war... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs2StPO §294 Abs4StPO §296 Abs2
Rechtssatz: Die Berufung ist schon bei der nichtöffentlichen Beratung zurückzuweisen, weil der Berufungswerber trotz Verhängung einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe weder in der Anmeldung der Berufung noch in deren Ausführung erklärt hat, gegen welche von ihnen sich die Berufung richtet. Entscheidungstexte 13 Os 133/93 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 31-jährigen Johann S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil der Genannte unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf seiner geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 9.Mai 1990 in Göllersdorf dadurch, daß er Brigitte S***** an den Schultern festhielt, sie gegen die Mauer preßte, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst E***** des (innerhalb eines Zeitraums von elf Monaten in elf Fällen mit einem Beutewert von insgesamt rund 127.000 S verübten) Verbrechens des "schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch" (gemeint: des schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls) nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 "zweiter Fall" (gemeint: vierter Fall = zweiter Strafsatz) StGB sowie der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach... mehr lesen...
Gründe: Gegen das oben bezeichnete Urteil meldete der Angeklagte Helmut S***** "Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung" an (S 253). Eine Urteilsausfertigung wurde seinem Verteidiger am 12.August 1991 zugestellt (S 3 h). Nachdem beim Erstgericht innerhalb der 14-tägigen Frist eine Rechtsmittelausführung nicht einlangte, wies der Vorsitzende mit Beschluß vom 3.September 1991 die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285 a Z 2 StPO zurück (ON 41). Dieser Beschluß wurde dem Verteidiger am 5.Sep... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut S***** gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß seines die Zurechnungsunfähigkeit bewirkenden Schwachsinns Taten begangen hat, für die er sonst wegen der Verbrechen (zu A 1-3) der teils vollendeten und teils versuchten Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 und § 15 StGB und (zu B 1-2) des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB zu be... mehr lesen...