Norm
StPO §285a Z1Rechtssatz
Mit dem Ersuchen um "vorzeitige" Überstellung aus der Untersuchungshaft in die Strafhaft und der Erklärung, die Berufung trotzdem aufrecht zu erhalten, weil ihm die Strafe zu hoch sei, hat der Angeklagte konkludent die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen, die Berufung gegen das Strafmaß aufrechterhalten und den einstweiligen Strafantritt (§ 294 Abs 1 StPO) begehrt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100064Dokumentnummer
JJR_19830518_OGH0002_0100OS00087_8300000_001